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Urlaub und BFD im letzten Diensjahr ! BITTE UM HILFE

Begonnen von Druck0r, 18. Februar 2011, 17:03:10

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BulleMölders

Na es ist halt wie im Zivilen Leben auch, man rennt lieber zum Anwalt als sich miteinander zu Unterhalten.
Ist natürlich auch viel Bequemer wenn andere die Probleme für einen lösen.

HKörner

Sehr geehrter KlausP. Mir geht es langsam auf den Nerv ständig mit Beschwerden zu drohen. Schonmal was von Eskalationsstufen gehört? Ein Gespräch mit dem Herrn Zugführer offen und direkt, danach mit dem Chef falls Zugführer ohne Erfolg war und dann Kommandeur. Diese Beschwerdeorgie nimmt langsam überhand, weil keiner mehr fähig ist zu kommnunizieren. Als Untergebener hat man schließlich auch die Pflicht dem Vorgesetzten die Möglichkeit zu geben zu reagieren und sich zu Begründen. Oder sollten wir uns mal über die Moral und Diensteinstellung einiger Untergebener Beschweren? gerade die, die seit mehreren Jahren nicht mehr aus ihrem Standort wegversetzt wurden? Oder nicht in Auslandseinsätze gehen, obwohl es zum Beruf gehört? Diese sollten aus dem Dienst entfernt werden, da sie dem Staat auf der Tasche hängen.

So nun zum eigentlichen Problem.


der Urlaubsantrag muss aus dienstlichen Unabkömmlichkeitsgründen abgelehnt werden. Da es diese im Friedensdienst nicht gibt, bis auf Bereitschaft die schon lang vorher geplant sein sollte, sollte dein urlaub gerade in Bezug auf BFD genehmigt werden. Mit dieser Argumentation sollte er darauf einsteigen. Sollte er ihn ablehnen lass dir deinen Antrag schriftlich mit Begründung von deinem Zugführer oder Chef zurückgeben, damit du etwas in der Hand hast um ggf. weiteres einleiten zu können. Meine Erfahrung zeigt, dass viele keine Begründung haben, die vor Gericht oder anderen Instanzen Bestand hat und somit den Urlaub genehmigen.

schlammtreiber

Zitat von: HKörner am 26. April 2011, 12:15:01
der Urlaubsantrag muss aus dienstlichen Unabkömmlichkeitsgründen abgelehnt werden. Da es diese im Friedensdienst nicht gibt

Steile These  ;D
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

KlausP

ZitatSehr geehrter KlausP. Mir geht es langsam auf den Nerv ständig mit Beschwerden zu drohen. Schonmal was von Eskalationsstufen gehört? ...

Sie werden es nicht glauben, habe ich - als (ehemaliger) Spieß zur Genüge. Und genau aus dem Grund weiss ich um die Problematik gerade im Urlaubsrecht. Gerade hier gibt es immense Unkenntnis der Soldaten über ihre Rechte und das ganz besonders auf der Ebene der Teileinheitsführer, die sich genau aus dieser Unkentnis heraus gegenüber ihren Unterstellten zu Äußerungen hinreißen lassen, die mir regelmäßig die Haare zu Berge stehen ließen. Einige Herren Zugführer (sowohl ZgFhrOffz als auch UmP) haben scheinbar noch nie einen Blick in die ZDv 14/5, F 501 Soldatenurlaubsverordnung, geschweige denn in die F 511 Ausführungsbestimmungen zur SUV geworfen. Bei (insbesondere jungen) Chefs sieht es nicht viel besser aus.

Was das:

ZitatOder sollten wir uns mal über die Moral und Diensteinstellung einiger Untergebener Beschweren? gerade die, die seit mehreren Jahren nicht mehr aus ihrem Standort wegversetzt wurden? Oder nicht in Auslandseinsätze gehen, obwohl es zum Beruf gehört? Diese sollten aus dem Dienst entfernt werden, da sie dem Staat auf der Tasche hängen.

jetzt mit dem Problem des TE zu tun hat erschließt sich mir aber nun überhaupt nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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