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Fragen zur Unteroffizierslaufbahn

Begonnen von s.paus, 16. Juli 2011, 17:37:46

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s.paus

Hallo erstmal, hoffe ich bin hier richtig, da ich verschiedene Fragen habe.

Also ich habe 2006 meinen Grundwehrdienst absolviert, nun wollte ich jedoch zur Bundeswehr zurück, da ich verschiedene Dinge probiert habe, dennoch gefiel mir nichts so sehr wie die Zeit bei der Bundeswehr.
Nun war ich im ZNwG in Düsseldorf, habe dort meine Feldwebeleignung bekommen. Soll nun im Nachschub fungieren.
Gehe, dadurch das mein Grundwehrdienst angerechnet wird, als Obergefreiter zurück.
Nun zu meinen Fragen:

- Wie lange ist die Probezeit? 4 oder 6 Monate, habe nun schon verschiedenes gehört.
- Ab wann kann ich mit dem Unteroffizierslehrgang rechnen?
- Ich soll auch laut Einplaner für meine Spätere Verwendung einen LKW Führerschein und einen Personenbeförderungsschein machen,
  kommt dies  noch vor oder erst nach dem Uffz Lehrgang?
- Und was erwartet mich auf dem Uffz Lehrgang?

Danke schon einmal im Vorraus für die Antworten.

P.S. Die Grundausbildung muss ich laut Einplaner nicht wiederholen, starte also direkt durch.

KlausP

Werden Sie als Unteroffizieranwärter oder als Feldwebelanwärter eingestellt?

Da Sie mit dem Dienstgraf OGefr eingestellt werden, sollten Sie 6 Monate Probezeit haben. Nur mit dem Einstellungsdienstgrad StUffz würden Sie eine 4monatige Eignungsübung ableisten.
Wann Sie auf Ihre Laufbahnlehrgängen gehen, kann man von hier aus schlecht sagen. Diese Lehrgänge steuert bei UA und FA die SDBw ein. Das sollte bei Ihnen recht zügig passieren, um Laufbahnnachteile für Sie zu vermeiden. WQie das mit den Führerscheinen aussieht - leine Ahnung. Wennn sie die für Ihren Dienstposten benötigen, werden Sie zeitgerecht duch Ihre Einheit eingesteuert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

s.paus

Ja ich komme als OG UA zurück zur Bundeswehr. Also dann eher 6 Monate Probezeit.

Vielen Dank für die schnelle Antwort, hat mir sehr geholfen.

Ralf

"Probezeit" aber nur, wenn du auch eine Widerrufsverpflichtungserklärung unterschrieben hast.
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Helft mit, dass es so bleibt.

s.paus


Kazzam311

Und lass dir nix einreden - wenn du nochmal eine AGA machen sollst, kannst du auch DzUZ beantragen :D lege also Wert auf "Dreckwälzen" bis 00.00 Uhr :D Keine Meckernde Frau,d as mann stinkt, dreckig ist und kleckert UND dafür noch Geld bkommen :D

Deine Probezeit sind dann wie schon oben erwähnt 6 Monate.

Der Uffz-LhrG soll deine Bereitschaft zum Führen fördern udn fordern :D Kurz gesagt: allgeime rechtliche Sachen, bisschen Politische Bildung und all sowas - aber du sollst selbständig Entscheidungen treffen und dazu stehen können (ob richtig oder falsch sei dahin gestellt). Ob das bei jedem teilnehmer klappt?.........
Deine grobe Ausbildungsplanung kannst ja in der Broschüre zu deiner Laufbahn angucken.. da steht dann auch wann der BCE stattfindet.

KlausP

ZitatUnd lass dir nix einreden - wenn du nochmal eine AGA machen sollst, kannst du auch DzUZ beantragen ...

Falsch. Die Zulage für "Dienst zu ungünstigen Zeiten" steht jedem SaZ von seinem ersten Diensttag an zu und dazu bedarf es gar keines Antrages, weil die Zulage von Amts wegen zuzuerkennen ist. Diese Zulage darf man nicht mit dem "Forderungsnachweis" für die Vergütung mehr geleisteten Dienstes verwechseln.

ZitatDeine grobe Ausbildungsplanung kannst ja in der Broschüre zu deiner Laufbahn angucken.. da steht dann auch wann der BCE stattfindet.

Auch wieder nur "gefähliches Halbwissen". Er bekommt mit dem sogenannten "Begrüßungsschreiben" von seinem Personalbearbeiter bei der Stammdienststelle der Bundeswehr (SDBw) mehrere Planungsinformationen für seine "Ausbildungs- und Verwendungsplanung". Dort sind dann die Grobplanungnen für seine Lehrgänge aufgeführt. Sollte er einen Dienstführerschein für seinen Dienstposten benötigen, fordert seine Stammeinheit den Fahrschulplatz so an, dass er nicht mit seinen Lehrgängen kollidiert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JuleGebJgFA

Bedeutet dies auch, dass ich während meiner Grundausbildung bereits Zulagen für Duz bekomme?

KlausP

Ja. Nur wird das gerne mal "vergessen". Aber, wie gesagt, die Zulage für DuZ nicht verwechseln mit Vergütung für mehr geleisteten Dienst, die gibt's erst ab 4. Dienstmonat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JuleGebJgFA

okay danke schön, ist ja immerhin etwas ;) Es wird ja sicherlich öfters mal der Fall sein, dass man nach 20 Uhr Dienst hat.

Kazzam311

Huch. Stimmt Klaus hab das gerade mit DZA durcheinander gewürfelt....

KlausP

In solchen Sachen nicht mit einem Spieß anlegen - noch dazu so einem alten Spieß!    :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kazzam311

ich hab doch Spieße lieb :( Ich könnte gar nicht ohne meinen!