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Einstellung zum SaZ 4

Begonnen von andreas90, 15. Juni 2011, 14:10:22

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andreas90

Hallo, ich habe mal eine Frage kann man mit einer Vorstrafe trozdem SaZ 4 machen
bzw. generell zur Bundeswehr?

Danke schonmal für die Antworten

KlausP

Kann man, es kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt Vorstrafen, die eine Einstellung ausschließen. Das prüft der Rechtsberater beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stabsuffz93

Es dürfte recht schwer werden aber es ist machbar, liegt an der schwere der vorstrafe. Einfach mal mit einem WDB reden. ;-)

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