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Weiterverpflichtung SaZ 12 -> SaZ 13

Begonnen von DerTommy86, 13. Februar 2015, 17:51:44

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DerTommy86

Hallo,

die Regelverpflichtungszeit für SaZ Offz mit Studium wurde irgendwann ab ca. 2007 von 12 auf 13 Jahre erhöht.

Weiß vielleicht jemand aus der Personalschiene, was für Erfolgsaussichten ein Weiterverpflichtungsantrag eines SaZ 12 TrDst Offz auf SaZ 13 hat? Es ginge um einen HFlg, der nicht in die fliegerische Ausbildung eingesteuert wurde. Hierzu höre ich an allen Ecken und Enden unterschiedliche Aussagen. Zuletzt die, dass es aktuell Unmengen an querschnittlichen Dienstposten im Bereich AHEntwg und Stab DSK gibt, die nicht besetzt sind.Grund hierfür soll sein, dass durch das Drunter und Drüber im Personalwesen der HFlg die übriggebliebenen Piloten am Fliegen sind, während der Rest entpflichtet wurde oder freiwillig gegangen ist. 
Also... Was ich habe ist mit Sicherheit keine Mangel-ATN, aber vielleicht kann jemand was dazu sagen, wie die Situation hinsichtlich dieses Weiterverpflichtungsantrags ist.

Gruß!

DeltaEcho

Nur mal eine Frage am Rande, welchen Vorteil erhoffst du dir von einer Verlänergung von Saz 12 auf SaZ 13?
Ich frage vor dem Hintergrund, dass BFD und Abfindung gleich ist und du letzendlich ein Jahr später in dein DZE gehen würdest.

Letzendlich dürfest du als ehemaliger geplanter Heeresflieger ja sowieso nur die ZgFhr SK ATN haben. Ich empfehle auch ISO/ORG und dann dort schauen welche Voraussetzungen die einzelnen Dienstposten haben.

Der 77. OAJ war der letzte Jahrgang welcher noch SaZ 12 geworden ist, alles was danach folgte wurde SaZ13.

DerTommy86

Mir ist natürlich klar, dass so eine Weiterverpflichtung in erster Linie dann in Frage kommt, wenn ein dienstliches Interesse daran besteht. Ein persönliches Interesse besteht hinsichtlich der Dauer einer dienstzeitbegleitenden BFD-Maßnahme, deren Abschluss möglichst mit meinem DZE aufeinandertreffen sollte, um einen nahtlosen Übergang zur darauf folgenden BFD-Maßnahme nach DZE zu ermöglichen, die dann ihrerseits mit dem Ende der Übergangsgebührnisse abgeschlossen sein soll. Es handelt sich also für mich um eine rein terminliches anliegen.

Jetzt ist es aber gerade so, dass viele meiner HFlg Kameraden - und ich bin davon auch betroffen - auf DP A11/12 gesetzt werden, ohne die nötigen ATN zu haben. Anscheinend gibt es derzeit kein verfügbares Personal mit diesen ATN, die sich meist um fliegerische Qualifikation drehen. Das ist der Hintergrund meiner Frage... Diese DP werden anscheinend gerade mit querschnittlichem Personal besetzt und ich frage mich, ob sich dieser Trend auch positiv auf einen Weiterverpflichtungsantrag auswirken könnte.

Ralf

Stell halt den Antrag. Dein PersFhr wird ihn ja dann bescheiden oder deine Dienstzeit festsetzen.
Ja, es gibt jede Menge entpflichtetes Personal (und es kommen derzeit wohl noch welche dazu), aber ob alle WU-Dienstposten nun besetzt sind, bzw. ob das eine Jahr länger deinem PersFhr hilft, kann nur er dir sagen.
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