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Bund und Krankenkasse

Begonnen von Hannes, 04. Juni 2003, 17:47:40

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Hannes

Hallo zusammen,

Ich muss bald mal wieder zum Bund, jedoch zur Monatsmitte


Nun habe ich das folgende Problem:
Meine Eltern kriegen kein Kindergeld mehr für den Monat in dem ich hin muss, da man nur für einen ganzen Monat "Kind" Kindergeld bekommt. Dadurch bin ich aber auch nicht mehr über meine Eltern versichert für diesen Monat(Beamte), da der Staat danach geht ob es nun Kindergeld gibt oder nicht.

Beim Bund kann ich aber erst zum Krankenhaus ab Monatsmitte

D.h. wenn mir in den 15 Tagen was passiert, bin ich am **..
Ich könnte natürlich für die 15 Tage eine Versicherung abschließen, die ist jedoch sehr teuer wegen dem kurzen Zeitrahmen


Eine Behörde verweist mich an die andere, ist vielleicht jemandem so ein Fall schon bekannt und wie dort verfahren wurde?

Vielen Dank für eure Hilfe  :)

Ben B


Hallo Hannes,

bist du dir sicher, dass Kindergeld und Krankenversicherung zusammenhaengen? Sind deine Eltern privat versichert?

Ausserdem, was heisst denn, "mal wieder zum Bund". Musst du deinen Wehrdienst fortfuehren oder gehst du auf eine Wehruebung.

Falls du fuer das letzere antrittst: War , wenn ich mich recht erinnere, bei meiner letzten Wehruebung doppelt versichert. Ueber Eltern UND Bundeswehr.


Hannes

"bist du dir sicher, dass Kindergeld und Krankenversicherung zusammenhaengen? Sind deine Eltern privat versichert?"

Indirekt, der Staat schießt einen hohen Prozentsatz an Krankenversicherung dazu (80%? nicht genau sicher)(nennt sich glaube ich Beihilfe) dadurch dass meine Mutter Beamte ist und ich über sie versichert bin. Die restlichen 20% werden dann über eine private Krankenversicherung abgedeckt.

Nur die Beihilfe holt sich die Informationen über mich über das Kindergeld, also wenn ich Kindergeld kriege bezahlen sie die 80%, sonst nicht.

Und denen will nicht in den Kopf dass ich zur Monatsmitte gezogen werde, "nein, das passiere immer zum Monatsanfang"



"Ausserdem, was heisst denn, "mal wieder zum Bund". Musst du deinen Wehrdienst fortfuehren oder gehst du auf eine Wehruebung."

Richtig, ich muss meinen Wehrdienst fortführen, hätte ich vorher genauer schreiben sollen.

Simon

Bei mir läuft es zumindest ähnlich (also ebenfalls 80% Beihilfe und 20% privat, selber Grund). Die private Seite scheint ja auch nicht das Problem zu sein, Beihilfe darf es aber auch nicht sein. Sie sind per Gesetzt bis zu Ihrem 27. Lebensjahr Beihilfe berechtigt, es sei denn Sie beginnen bereits vorher mit einem Arbeitsverhältniss (haben also Ihre Ausbildung ersteinmal abgeschlossen). Die Beihilfe wird für die Dauer des Wehrdienstes (und auch wirklich nur für die Dauer, Tagesgenau, nicht Monatsweise) eingestellt, alles andere ist nicht richtig.

Diese Informationen habe ich so von meiner Sachbearbeiterin bekommen, wenn Ihre Beihilfestelle sich da auf Stur stellen möchte machen Sie halt alles schriftlich und mit einer Kopie des Einberufungsbescheides.
Von einer Verbindung zum Kindergeld habe ich noch nie gehört.

schlammtreiber

...oder die 14 Tage so daheim einbunkern, daß nix passieren kann - obwohl - die meisten Unfälle passieren im Haus, oder ?

;)
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Hannes

hmm, ok, dann ruf ich nochmal die Sachbearbeiterin an  ;D


und stimmt , die meisten Unfälle passieren zu Hause  :o