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Befehl für außerdienstliche Aktivitäten ? IGF Leistung

Begonnen von Drigaaz, 23. Juni 2011, 21:12:47

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RekrKp8

Mann mann mann. Der Chef hat ja nicht gesagt, BEZAHL DEN EINTRITT UND SCHWIMM! Sondern "Lege die fehlenden Leistungen für das DSA ab!", wie auch immer der TE das dann durchführt. Dazu haben wir ja das "Führen mit Auftrag". Und wenn der TE auf die Idee kommt, die Schwimmleistung zu erschleichen, dann handelt erstmal ER ungehorsam, ob der Chef das kontrolliert oder nicht.

ulli76

Der TE könnte natürlich auch in nem See oder am Meer schwimmen (weiss ja nicht, wo er her kommt). Wird nur dann schwierig mit dem Messen der Entfernung.  ;D

Mit dem Haareschneiden ist das auch so ne Sache. Ich sach mal so, falls es einer meiner Soldaten drauf angelegt hätte- ne Schere gibt es in jedem Gezi und wie man mit sowas umgeht, haben wir alle mal im Kindergarten oder der ersten Klasse gelernt. Der Dienstherr fordert ja nur, dass die ab sind und nicht, dass es gut aussieht.
(Da fällt mir ein, dass ich den ersten Friseurbesuch nach dem Einsatz zur Rettung meiner Haarpracht vielleicht beim ReFü hätte einreichen sollen. Das was der afghanische Lagerfriseur für 2€ Trinkgeld angerichtet hat war echt grausam.  ;D. Tip an die Mädels-organisiert euch vor nem Einsatz ne Frisur wo über den Einsatz keiner ran muss)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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wolverine

Der ging halt davon aus, dass sein "Werk" anschließend ordentlich und akkurat von einem kulturtypischen Kopftuch bedeckt wird!
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ulli76

Ich glaub das Problem war eher, dass er nur 2 Frisuren konnte- kurz und ganz kurz. ;)
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wolverine

Die Hälfte dieser Fähigkeiten hat für den Barbor in Grafenwöhr schon gereicht.
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ulli76

Die Amis hatten ja meist Seiten so gut wie weg und oben ein klein wenig länger oder eben ganz kurz. Die Deutschen eher so gleiche Gesamtlänge und ich hatte das Problem einer Kruzhaarfrisur, die aber zu lang für die Maschine war und das hat er nicht hin bekommen.
Hätte ich mal gewusst, dass wir an dem einen Tag eh 2 Stunden wegen ner Demonstration noch 2 Stunden am Flughafen warten müssen, wäre ich da zu nem richtigen Friseur.
Aber das Entsetzen meiner Friseurin daheim war schon klasse- 4 Monate Dreck, Staub, UV-Strahlung, Helm und dann noch der Schnitt. :o Hab das alles erstmal gerade schneiden lassen und noch mehr Länge lassen müssen, bevor man da wieder ne vernünftige Frisur draus basteln konnte.

Ja Mädels- das Leben als Soldat bringt schon die ein oder andere Härte mit sich.
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F_K

... hier schreiben einige echt "Blödsinn".

Mit Artikel 14 GG ist das Eigentum als solches nicht wirklich "geschützt", jedenfalls nicht gegen begründbare Eingriffe ... der Staat finanziert sich übrigens jährlich mit mehreren hundert Milliarden Euro über solche Eingriffe (nennt sich Steuern und Abgaben).

Der Dienstherr darf SEHR WOHL in das Eigentum der Soldaten eingreifen, einige Beispiele gefällig?

- Im Einsatz, bei Übungen und bestimmten Ausbildungen wird die Teilnahme an der Verpflegung angeordnet, eine Befreiung ist nicht möglich - der Soldat hat die Verpflegung zu bezahlen ...
- Für angeordnete Körperhygiene sind die Hygieneartikel (Zahnbürste, Zahnpasta, Duschzeug, usw.) vom Soldaten zu stellen ...
- Bei dienstlichen Veranstaltung geselliger Art kann eine Umlage fürs Essen (ggf . Eintritte) in gewisse Höhe pro Quartal befohlen werden ...
- Der Frisorbesuch (übrigens in der Freizeit) ist immer vom Soldaten zu bezahlen oder er muss sich die Schere halt selber leihen / bezahlen ...

IN diesen Sine würde ich wegen 2 Euro Eintritt keinen "Aufstand" machen, aber jeder ist seines Glückes Schmied.

Air_OPS

Zitat von: F_K am 26. Juni 2011, 19:21:09
Der Dienstherr darf SEHR WOHL in das Eigentum der Soldaten eingreifen, einige Beispiele gefällig?

- Im Einsatz, bei Übungen und bestimmten Ausbildungen wird die Teilnahme an der Verpflegung angeordnet, eine Befreiung ist nicht möglich - der Soldat hat die Verpflegung zu bezahlen ...
- Für angeordnete Körperhygiene sind die Hygieneartikel (Zahnbürste, Zahnpasta, Duschzeug, usw.) vom Soldaten zu stellen ...
- Bei dienstlichen Veranstaltung geselliger Art kann eine Umlage fürs Essen (ggf . Eintritte) in gewisse Höhe pro Quartal befohlen werden ...
- Der Frisorbesuch (übrigens in der Freizeit) ist immer vom Soldaten zu bezahlen oder er muss sich die Schere halt selber leihen / bezahlen ...

IN diesen Sine würde ich wegen 2 Euro Eintritt keinen "Aufstand" machen, aber jeder ist seines Glückes Schmied.
Dem muss ich aber widersprechen.

-Wenn im Rahmen eines besonderen Dienstgeschäftes (Truppenplatzaufenthalte, Kommandos ins Ausland) Truppenverpflegung gegen Bezahlung einzunehmen ist, so erfolgt eine Erstattung gem §9 BRKG (Aufwandsvergütung). Bei Teilnahme von an Einsätzen bekommt man AVZ (Wird verrechnet).

-Körperhygiene und Friseurbesuche sind Maßnahmen der allgemeinen Lebensführung und werden, das ist richtig, weder vom Dienstherrn noch vom Finanzamt ersetzt, man kann sich ja auch nur mit Wasser waschen.

-Eine Umlage aus eigener Tasche kann allerdings nicht befohlen werden. Oft ist sie zwar aus Gründen der Kameradschaft üblich, aber sie darf nicht befohlen werden. Sie würde einen Eingriff in die Eigentumsverhältnisse des Soldaten einzelnen darstellen. Andernfalls wäre schon lange irgendein Verwaltungsfuzzi (eine Reise zur Ausbildung ist doch schließlich im Interesse des Soldaten und daher durch ihn zu tragen?) oder übereifriger Vorgesetzter (unsere Kaserne soll schöner werden, das bringt Pluspunkte beim General) auf die Idee gekommen, zusätzliche Mittel für dienstliche Belange per Befehl freizuschaufeln.

Recht hat er aber mit dem Aufstand wegen 2 €. Die wären es nicht wert. Aber irgendwo muss eine Grenze sein.

Es gibt die Soldaten des Heeres, die Männer der Marine und die Herren von der Luftwaffe ;)

F_K

@ Air_OPS:

Teilnahme z. B. an FschSprVorhaben ist keine Reise nach BRKG, eine Erstattung erfolgt nicht - ebenso wird nicht für jede Auslandreise AVZ gezahlt, AVZ hat NICHTS mit Verpflegung zu tun.

Eingriffe in die Eigentumsverhältnisse des Einzelnen sind zulässig - oder warum zahle ich Steuern?

Es gibt Personen, die gehen NICHT zum Frisör - Soldaten müssen aber.

Air_OPS

@F_K:
Was das AVZ betrifft hast du Recht. Zu deinen FschSprVorhaben (Fallschirmsprungvorhaben?) kann ich dir nichts sagen. AVZ gibt es meines Wissens nur für einen Einsatz, aber zusätzlich gibt es für jeden Tag im Einsatz AVG. Und zwar genau in der Höhe des von dir an die Bundeswehr für diesen Zeitraum zu zahlenden Verpflegungsgeldes (zumindest nach meiner letzten ISAF-Abrechnung, hab sicherheitshalber nachgeschaut ;D).
Klingt komisch, is aber so.
Neben den Einsätzen muß ich mehr oder weniger regelmäßig an andere Standorte im In- und Ausland. Diese Geschichten gelten dann als "besonderes Dienstgeschäft". D.h. ich werde nicht dorthin kommandiert sondern mein Verband verlegt als Einheit. Von solchen Kommandos habe ich mein Wissen über AVG.
Der Bund kann dich nicht zwingen etwas von ihm in Anspruch zu nehmen wenn du dafür zahlen musst. Darum wurde das AVG erfunden. Für jeden Tag, den du nicht in deiner Einheit bist, steht dir ein bestimmter Satz zu. Gibt es Truppenverpflegung vor Ort, kriegst du genau das ersetzt, was du dafür zu zahlen hast. Gibt es keine Truppenverpflegung, hast du Anspruch auf den großen Satz (bis zu 24 €/Tag glaub ich). Wenn es Truppenverpflegung gibt und du nutzt sie nicht... dein Problem du kriegst nur den kleinen Satz. (Es gibt Ausnahmen, aber das würde diesen Rahmen sprengen)
Auf Dienstreisen gelten, meines Wissens, andere Regelungen.
Was die Eingiffe in die Eigentumsverhältnisse betrifft. Steuern sind keine Eingriffe. Sie sind Abgaben, die an die Gemeinschaft zu entrichten sind (Glaub das mal so gelesen zu haben).
Auch Banker/Polizisten/Friseure müssen zum Friseur. Warum wir das nicht ersetzt bekommen oder zumindest absetzen können?? Keine Ahnung, meine Frau hat das mal versucht, der Steuerbeamte hat nen Lachanfall bekommen ;D und was von allgemeinen Lebensaufwandkosten gefaselt.
Es gibt die Soldaten des Heeres, die Männer der Marine und die Herren von der Luftwaffe ;)

F_K

ZitatDer Bund kann dich nicht zwingen etwas von ihm in Anspruch zu nehmen wenn du dafür zahlen musst.

... kann er wohl. Kasernenpflichtige Soldaten sind regelmäßig zur Teilnahme an der Truppenverpflegung verpflichtet und zahlen diese auch - genauso wie die Unterkunft zu bezahlen ist.

miguhamburg1

Liebe Kameraden, wir sollten die ursprüngliche Frage nicht ganz in den Hintergrund drängen. Sie lautete:

"Ich bin SaZ4. Mir fehlen für die diesjährige IGF Leistung noch das 200m schwimmen. Nun sollte ich zum BttrChef, der hat mir befohlen dies nach Dienst, privat abzulegen und ihm den vollzug zu melden. D.h. ich müsste in die städtische Badanstalt und das Schwimmen selber zahlen. Nun, muss ich das wirklich ?! Es kann mir ja wohl niemand befehlen was ich mit meinem Geld mache...oder seh ich das falsch ?"

1)  Hier steht nirgendwo, dass der DV befohlen hätte, wo, wann (in der Freizeit) und zu welchen Konditionen der Fragensteller die Leistung zu erbringen hat. Und auf entsprechende Anmerkungen und Fragen hat der Fragensteller auch nicht geantwortet. Nämlich Folgende: In welchem Zeitraum soll er die Leistungen ablegen? Ist der kostenpflichtige Eintritt in das Schwimmbad die einzige Alternative? Gibt es keine Sportvereine, die der Allgemeinheit anbieten, am Training und der Leistungsabnahme des DSA kostenfrei teilzunehmen? Gibt es nicht entsprechende Angebote der kommunalen Verwaltung? Hat er seinen DV bereits gefragt, ob er seine Schwimmleistung bei der Sportausbildung einer anderen Einheit seines Verbandes ablegen kann? Kann er es überhaupt noch in der zweiten Jahreshälfte ablegen (weil er auf Lehrgang/in den Einsatz geht? etc.

2)  Auf dem anderen Blatt steht, ob ein (Disziplinar-) Vorgesetzter einem Soldaten einen Befehl geben kann, der in der Konsequenz dazu führt, dass der private Geldbeutel in Anspruch genommen wird. Diese Frage haben hier mehrere Unser und auch ich mit "Ja - es kommt auf die Umstände an!" beantwortet. Die Beispiele sind mannigfach: Ob es um den Befehl geht, eine vorschriftsmäßige Frisur herzustellen, Körperpflege zu betreiben oder an der Truppenverpflegung teilzunehmen und in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen (Letzteres für SaZ bis 25 Jahre). Alles dies führt dazu, dass in der Regel Geld fließt. Ob das die Eltern oder die Oma oder der Soldat selbst zahlt, ist dabei unerhgeblich. Alles dies ist rechtmäßig, verbindlich und damit vom Soldaten zu befolgen. Und zur Körperpflege reicht in vielen Fällen Wasser allein auch nicht aus, sondern man benötigt Seife/Shampoo - für das Haarewaschen oder schlicht die Körperreinigung nach einem Geländetag, verdreckten Händen, etc. Alles dies hat der Soldat zu tun und hierfür muss er sich die entsprechenden Dinge ohne Anspruch auf Kostenersatz durch die Bw beschaffen. All dies ist durch Urteile des BVerwG auch seit Langem bestätigt.

3)  Der AVZ wird nicht gezahlt, um die Truppenverpflegung und den Platz im Wohncontainer zu bezahlen, wie ein User meinte. Denn dann dürfte er nicht unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für Beides sind in Sarajewo genauso hoch wie in Kunduz. Der AVZ ist vielmehr eine Kompensation für die mit einem Einsatz verbundene Gefährdung, so dass sich der Soldat dann jeweils in den Betreuungseinrichtungen ein den Umständen entsprechendes gutes Leben leisten (oder eben das Geld für ein neues Auto oder was immer leisten kann).

4)  Das sog. Buschgeld und andere Zulagen sind ebenfalls nicht deshalb eingeführt worden, um die Zahlungsverpflichtung für die Truppenverpflegung auszugleichen, sondern um die mit diesen Dienstgeschäften verbundenen Unannehmlichkeiten jedenweils teilweise zu kompensieren.

5)  Das vom User angegebene AVG ist schlicht und ergreifend die militärische Variante des sog. "Spesengesetzes", das es auch im Zivilleben für Dienstreisen und -fahrten gibt. Auch jenes wird gekürzt, wenn an anderer Stelle Verpflegung bereitgestellt wird.

6) Ob Steuern oder Abgaben: Beides sind staatlicherseits auferlegte Eingriffe in die Eigentumsverhältnisse seiner Bürger. Auch die sind zulässig und werden praktiziert.

7) Zu den sog. Dienstlichen Veranstaltungen (OffzBall, Herrenabend mit/ohne Verabschiedung, Beförderung Begrüßung..) habe ich die Rechtslage ausführlich beschrieben. Sie alle sind kein Dienst (denn sie stehen für die Beteiligten i.d.R. auf keinem Dienstplan. Sie dienen der Förderung der kameradschaftlichen Gemeinschaft in einem Truppenteil/einer Dienststelle. Insofern damit zusätzliche Kosten (als Kostenumlage etc.) erhoben werden, kann das Zahlen keinem Soldaten befohlen werden. Ob sich ein Uffz/Offz mit der Absage einer solchen Einladung allerdings besonders beliebt macht im Kameradenkreis, möchte ich mal dahingestellt sein lassen - und ob so etwas karrierefördernd ist, möchte ich auch bezweifeln, denn so etwas lässt natürlich schon eine etwas seltsame Einstellung zum Beruf vermute.

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