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Hausstand Anerkennung- Trennungsgeld

Begonnen von Mike323F, 04. März 2012, 22:45:36

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Mike323F

Hallo!

Ich habe folgendes Problem!
Vor meinem Dienstantritt im April 2010, war ich alleiniger Mieter einer wohnung für bis dahin 7 Jahre!
Diese Wohnung lag damals schon Arbeitsbedingt 70 KM von meinem Lebensmittelpunkt (familie und Freunde) entfernt!

Da mir damals Niemand was Von der Möglichkeit des Trennungsgeld empfangs erzählte, und mein Standort ca 220KM entfernt, sowohl vom Ort der wohnung als auch vom Lebensmittelpunkt, hielt ich die wohnung für nutzlos und Kündigte sie zum 1.4.2010, und zog "vorrübergehend" wieder zu meinen Eltern, wo ich wohnungsähnlich wohnen konnte( 2 eigene zimmer, eigenes bad)! Womit ich nun keine eigene wohnung mehr besitze.

Seid ca 6 Monaten wohne ich nun bei/mit meiner Partnerin zusammen( Ihre Wohnung, sie steht allein auf dem Mietvertrag, wir teilen uns nur die miete, ich bin weiterhin gemeldet bei meinen Eltern)

Mittlerweile Habe ich natürlich rausgefunden das das alles nicht so clever war mit der Kündigung der Wohnung kurz Vor dienstantritt, da ich sonst ja Trennungsgeld berechtigt gewesen wär!

Jetzt die Jackpodfrage: Kann ich im nachhinein jetzt noch einen Hausstand an meinem Lebensmittelpunkt annerkennen lassen und damit trennungsgeld berechtigt werden, oder ist jegliche Möglichkeit vertan und ich hab einfach mal Pech gehabt und muss damit leben das ich mich zum anfang unzureichend erkundigt habe?

PS: Falls es wichtig ist, ich bin ü25 und damit nicht mehr zum Wohnen in der Kaserne verpflichtet.
PPS: Ich weiß nicht ob ich damals einen Zettel bekommen habe in dem mir UKV oder TG zugesagt wurde!

Ich hoffe irgendwer kann mir helfen.

KlausP

Einen Hausstand anerkennen lassen geht mMn nicht rückwirkend. Wenn Sie einen Antrag stellen müssen auch Sie als Verfügungsberechtigter über die Wohnung im Mietvertrag stehen. Lassen Sie sich dazu am besten mal durch Ihren Rechnungsführer beraten, der sollte da eigentlich aussagefähig sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Da kein Wohnsitz vorliegt kann auch kein Wohnsitz anerkannt werden. Und selbst wenn du einen Wohnsitz hättest müsste er im EInzugsbereich des Standortes liegen.

Gruß Andi
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