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Muss man in der AGA Wache schieben?

Begonnen von PK1990, 14. Juli 2011, 14:28:51

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miguhamburg1

Lieber Kamerad Andi,

dqass es mittlerweile viele zivile Wachen gibt, ist ja allgemein bekannt. Nur war mir gar nicht bewusst, dass es offenbar auch in diversen Liegenschaften zivile OvWa's gibt. In diesem Zusammenhang erwähnten Sie Bundeswehrdienststellen, in denen keine Soldaten tätig sind und die zivil bewacht werden. Da fallen mir zurzeit nur KWEAs und WBVen mit ihren Nebenstellen ein. Doch die werden abends/nachts doch nur verschlossen und bewacht. Die WTDen gehören ja zum BWB und damit nicht unmittelbar zum Bereich der Streitkräfte und der Wehrverwaltung. Ich frage mich also, welche Dienststellen Sie mit Ihrem Hinweis auf zivile OvWa's meinten. Und weiter: Heißen diese zivil gestellten Funktionen tatsächlich auch OvWA?

Andi

Mir ist das praktisch beim Marinearsenal Kiel begegnet, wo Beamte die Funktion des OvWa wahrnehmen. Inwiefern das exakt geregelt wurde entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Das BWB gehört aber doch zwangsweise wohl zur Wehrverwaltung, da es nicht zu den Streitkräften gehört - und mehr sieht das Grundgesetz da ja an Möglichkeiten nicht vor.
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miguhamburg1

Stimmt, ich habe mal nachgeschaut, das BWB ist eine Oberbehörde der Wehrverwaltung und damit natürlich die beiden Marinearsenale und WTD's auch. Insofern klar, dass dort rein zivil besetzte Wachen tätig sind.

Allerdings - um auf den Fragensteller zurückzukommen: Auch in zivil bewachten Liegenschaften der Streitkräfte findet sich (womöglich bis auf ganz wenige Einzelfälle) auch ein militärischer OvWa.

Andi

#33
Södele, hab mal nachgeschaut. Bei rein zivilen Liegenschaften gibt es keinen OvWa (sofern keiner irgendwoher importiert wird) sondern einen zivilen "Beauftragten für den Wachdienst" und der Wachhabende nennt sich dann auch "Wachleiter".

Gruß Andi
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miguhamburg1


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