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Dienstunfähigkeits- oder Berufunfähigkeitsversicherung abschließen?

Begonnen von Guido, 05. Januar 2010, 09:34:35

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Guido

Wenn ich hier nicht richtig sein sollte bitte verschieben.

Ich habe da ein Problem mit der Bandscheibe, und mein Spieß meint, es könnte auf BU hinauslaufen.

Vorab muß ich dazu sagen: ich habe noch keine Versicherung der gleichen abgeschlossen und möchte das jetzt nachholen.

Deswegen erstmal grundlegend die Frage: brauche ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn das Problem mit der Bansscheibe wird wohl darauf hinaus laufen, daß ich auch nicht mehr arbeiten gehen kann...

Und wie berechnet sich die benötigte Höhe der Versicherungssumme, damit ich in etwa mein jetziges Gehalt zusammen bekomme? Bin seit 01/93 beim Bund, DZE wird (bis jetzt noch) 03/26 sein...

BulleMölders

Das wird dann wohl zu spät sein. Wenn dich eine Versicherung nehmen sollte mit der "Vorerkrankung", dann werden die Beiträge so hoch sein, dass sich das ganze nicht mehr lohnt. Denn, welche Versicherung nimmt jemanden, wo schon bei Versicherungsabschluss eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, das der Versicherungsfall eintritt?

Guido

Gut, das ist mir klar. Nur: das Problem werde ich ja dann bei jeder Art von Versicherung haben. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage nach der zukünftigen finanziellen Sicherung. Z.B. der Kredit für das Haus. Dort haben wir meines Wissens nur eine Klausel bei Todesfall. Würde ich dann komplett ins nichts fallen, wenn der Truppenarzt Dienstunfähigkeit bescheinigt? Oder gelte ich dann als "behindert" und werde aus der Behindertenkasse irgendwelche Zuschüsse bekommen?

miguhamburg1

Sie sprechen hier verschiedene Aspekte an:

1)  Dienstunfähigkeit. Die kann der Dienstherr feststellen lassen. Dies macht Ihr Truppenarzt, ggf. im Zusammenwirken mit Fachärzten an entsprechenden Einrichtungen des Sanitätsdienst. Ihr Disziplinarvorgesetzter würde dann das DU-Verfahren einleiten und Sie würden an dessen Ende aus der Bw entlassen werden. Wenn Sie SaZ sind, dann stehen Ihnen für die geleistete Zeit Übergangsgebührnisse und BFD-Mittel zur Verfügung die Sie nutzen können.

2)  Möglicherweise haben Sie Ihren Bandscheibenschaden im Dienst "erworben", dann kommt eventuell eine Wehrdienstbeschädigung in Betracht mit der Folge, dass Ihnen hieraus Mittel als eine Art "Rente" zustehen. Hierüber informiert Sie Ihr Spieß oder der Sozialarbeiter Ihres Bw-Dienstleistungszentrums.

3)  Hiervon vollkommen unabhängig ist, ob Sie in Ihrem zivilen Beruf berufsunfähig sind oder insgesamt arbeitsunfähig sind. Dies kann und wird kein Bw-Arzt feststellen, hierfür sind meines Wissens nach spezielle Ärzte der Rentenversicherungsträger (?) oder Krankenkassen (?) zuständig. Nur wenn diese Instanz Sie für berufs-/arbeitsunfähig erklären würde, kämen überhaupt Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht.

4)  Da Berufsunfähigkeitsversicherungen ein hohes Risiko abdecken müssen, versichern die Gesellschaften in aller Regel nur gesunde Menschen. Außerdem begehen Sie einen Betrugsversuch, wenn Sie bei den "Gesundheitsfragen" schummeln. Wenn Sie dort den Bandscheibenvorfall angeben, dann werden Sie sicher zu entsprechenden Fachärzten geschickt werden, die das Ganze aus Versicherungssicht beurteilen werden - mit der höchstwahrscheinlichen Folge, dass Sie nicht versichert werden - oder das Bandscheibenthema für BU-Fälle ausgeklammert wird.

5)  In den meisten Fällen dürfte jedoch nach einer entsprechenden behandlung/Reha_Maßnahmen jeder Bandscheibenvorfall zumindest so in den Griff zu bekommen sein, dass man viele Tätigkeiten dennoch durchführen kann...

Guido

Zitat4)  Da Berufsunfähigkeitsversicherungen ein hohes Risiko abdecken müssen, versichern die Gesellschaften in aller Regel nur gesunde Menschen. Außerdem begehen Sie einen Betrugsversuch, wenn Sie bei den "Gesundheitsfragen" schummeln.

Das ist mir bekannt, und den Teufel werde ich tun. Da würde ich mir ja selber "ins Knie schießen".

Nun, ich bin BS (sollte ja anhand Diensteintritt - Dienstende ersichtlich sein). Also: bei weiteren Problemen wieder zu FA oder ins BwZK und unters Messer, anschließend Reha "bis der Arzt kommt". ;)

Na gut, dann wollen wir mal hoffen, daß das neue Jahr besser voranschreitet als es angefangen hat.

Ich danke bis dato für die Antworten!

miguhamburg1

Ok, Sie haben Recht, Ihren letzten Absatz hatte ich doch glatt "überlesen"...

Allerdings kommt für Sie als Berufssoldat doch grundsätzlich eher eine DU-Versicherung in Betracht...

Viel Glück!!

Guido

Zitat von: miguhamburg1 am 05. Januar 2010, 10:03:13
.....
Allerdings kommt für Sie als Berufssoldat doch grundsätzlich eher eine DU-Versicherung in Betracht...
.....


Ja, kommt sie und sollte eigentlich auch schon längst abgeschlossen sein, kam aber immer wieder "irgendetwas" dazwischen... *grummel*

Guido

Etwas länger her, aber wieder aktuell:

Gibt es irgendwo eine Tabelle, in der ersichtlich ist,, mit welchem Alter man wieviel Prozent Anspruch auf Pension hat? Bei vollen Dienstalter von 55 Jahren sind es im Moment ja "nur" noch 75%, richtig?

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