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Wehrdienst Verweigern Trotz freiwilliger meldung??

Begonnen von Hennes Bender, 15. Mai 2011, 17:27:10

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Hennes Bender

Hallo,


habe folgendes problem: hab mich vor 2monaten zum wehrdienst gemeldet + FWDL 12.
nun hab ich hier im ort ein jobangebot bekommen und würde diesen lieber annehmen als 5 von 7 Wochentagen nicht zuhause zu sein.   


Beseht die möglichkeit bei der Bundeswehr noch abzusagen??

jackill

#1
Oh man, sorry aber das ist doch nicht ernst gemeint oder? Du bewirbst dich bei der Bundeswehr und Informierst dich nicht einmal, was für Optionen du hast?

Lies dir bitte den Link durch, Danke

http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/ihrekarriere/fwdmp

Hennes Bender

danke, das ist aber keine Antwort auf die frage

jackill

Selber lesen macht klug. Wie gesagt sollte man sich vorher im klaren sein, was man macht und wie man aus der Choose wieder raus kommt. Dort steht beschrieben was du gefragt hast. Du solltest dich vielleicht mal ein wenig mit dem Thema auseinandersetzen

ulli76

Ja, ist ganz einfach- sag Bescheid, dass du es dir anders überlegt hast und gut. (bzw. das musst du natürlich schriftlich machen.)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

soldier_zero

Naja is doch gar nicht schwer, entweder du sagst deinem Wehrdienstberater ein paar tage vor dem Dienstantritt bescheid das du es dir anders überlegt hast (wenn du dies nicht tust und nicht zum dienst erscheinst holen dich nämlich die Feldjäger). Andere möglichkeit wenn du schon im FWD bist hast du eine Probezeit von 6 Monaten wo beide seiten ohne angabe von gründen kündigen kann.

miguhamburg1

Da es keine Einberufung zum GWD mehr gibt, wird auch kein Feldjäger zu Ihnen kommen, weil Sie ja FREIWILLIGEN Wehrdienst leisten wollen. Schreiben Sie Ihrem zuständigen KWEA, dass Sie den Wehrdienst nicht antreten werden und gut ist.

KlausP

Ich war und bin mir da nicht sicher, ob das schon so umgesetzt ist und die ZDv 10/13 entsprechend geändert wurde. Bei Nichtantritt des Dienstes durch ungediente Freiwillige ist mir das bekannt, dass dann kein BV zu erstellen ist, aber bei FWDL war das bisher nicht so (jedenfalls bis Ende letzten Jahres).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ach Klaus- das zählt doch schon zu "damals" ;)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Sollten die so schnell gewesen sein mit der Vorschriftenänderung?  :o :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

humpi92

Also ich habe letzte Woche für den FWDL unterschrieben und dort stand EINDEUTIG drin, dass ich bis zum Dienstantritt von dem Vertrag zurücktreten kann. Genauso kann ich während des kompletten Dienstes sagen ich habe keine Lust mehr ich gehe, denn es ist ein FREIWILLIGER Wehrdienst.
Du kannst also schriftlich von deinem Vertrag zurücktreten und musst mit keinerlei Konsequenzen rechnen.

KlausP

Zitat von: humpi92 am 18. Juli 2011, 21:59:53
Also ich habe letzte Woche für den FWDL unterschrieben und dort stand EINDEUTIG drin, dass ich bis zum Dienstantritt von dem Vertrag zurücktreten kann. Genauso kann ich während des kompletten Dienstes sagen ich habe keine Lust mehr ich gehe, denn es ist ein FREIWILLIGER Wehrdienst.
Du kannst also schriftlich von deinem Vertrag zurücktreten und musst mit keinerlei Konsequenzen rechnen.

Wieso? Dienen Sie nur 6 Monate?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen