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Frage zu Sicherheitsüberprüfungen

Begonnen von Kassiopeia, 09. August 2011, 00:17:02

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Kassiopeia

Hi Leute,

Ich habe mal einige generelle Fragen was die Sicherheitsüberprüfung angeht:
-Ich bin FWDL, muss ich mit einer solchen rechnen oder ist diese nur für SaZs und Berufssoldaten?
-Was genau wird dort überprüft, und in welchem Zusammenhang?
-Wann würde es zu einer solchen Überprüfung kommen? Wenn man in Kontakt mit Dingen kommt die Vertraulich und Sicher gehandhabt werden? Jedes mal wenn es in einen Einsatz geht?
-Ich habe gehört es gibt verschiedene Stufen der Sicherheitsüberprüfung, wann werden welche eingesetzt und wie unterscheiden sich diese?
-Wie wird mit den Ergebnissen einer solchen Überprüfung umgegangen?

Dankbar für alle Antworten

MfG Kassiopeia

EinWeitererGast

Hallo,

es kommt auf die Tätigkeit/Dienstposten an. Wobei ich jetzt nicht weiß, wie es bei FWDLern und Dienstposten aussieht.
Für einen Dienstposten ist festgelegt, ob es eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ist. Falls dies der Fall ist, ist auch festgelegt, welche Sicherheitsüberprüfung man braucht.

Was dort geprüft wird, kommt auch auf die Sicherheitsüberprüfung an. Je höher der Status nachher wäre (Ü1-Ü3) desto genauer wird geprüft. Aber was genau geprüft wird, kann die nur der MAD sagen, weil dieser die Sicherheitsüberprüfung durchführt.

Aber grob gesagt wird geprüft, ob du finanzielle Probleme hast oder andere Probleme hast. Also es wird geschaut, ob du erpressbar wärst oder unbedingt Geld brauchst.
Beispielsweise zählt da auch rein, ob du "unnormale" geheime sexuelle Vorlieben hast. Dann wärst du damit erpressbar. Sowas wird aber bei der Ü1 nicht geprüft. Bei einer Ü3 musst du aber Personen angeben, die befragt werden und die könnten nach sowas gefragt werden.

Du wirst aber wahrscheinlich auf keine Dienstposten kommen, der eine Ü3 erfordert, da diese Überprüfung bis zu einem Jahr dauert. Ich glaube auch nicht, dass du eine Ü2 brauchen wirst, wobei dies zumindest von der Zeit her möglich wäre. Aber wie gesagt, da glaube ich auch nicht, dass diese für FWDLer benötigt wird.

Die Daten dieser Überprüfung verbleiben beim MAD.

Aber als Rat, man sollte immer die Wahrheit angeben und nichts verschweigen, da es wahrscheinlich ist, dass es sowieso rauskommt.

Viele Grüße

Timid

Zitat von: Kassiopeia am 09. August 2011, 00:17:02-Ich bin FWDL, muss ich mit einer solchen rechnen oder ist diese nur für SaZs und Berufssoldaten?

Das ist unabhängig vom Dienstverhältnis und hängt nur vom Dienstposten ab.

Zitat-Was genau wird dort überprüft, und in welchem Zusammenhang?

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Zitat-Wann würde es zu einer solchen Überprüfung kommen? Wenn man in Kontakt mit Dingen kommt die Vertraulich und Sicher gehandhabt werden? Jedes mal wenn es in einen Einsatz geht?

Wenn der Dienstposten es erfordert, wenn man in den Einsatz gehen soll, ... Das Ergebnis ist aber einige Jahre gültig.

Zitat-Ich habe gehört es gibt verschiedene Stufen der Sicherheitsüberprüfung, wann werden welche eingesetzt und wie unterscheiden sich diese?

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsüberprüfungsgesetz
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Kassiopeia

Danke schonmal für eure antworten, ich bin Sicherungssoldat, kommt für mich da eine solche Überprüfung infrage? Und wenn ja, wie schlimm ist es dann für die BW oder den MAD wenn man Schulden hat? Wird vor jedem Auslandseinsatz eine solche Überprüfung gemacht?

F_K

ZitatUnd wenn ja, wie schlimm ist es dann für die BW oder den MAD wenn man Schulden hat?

Dieses Thema ist ja (hoffentlich) im Rahmen der Bewerbung wahrheitsgemäß diskutiert worden? Wenn nicht, geht es nicht mehr um die Schuldenhöhe, sondern um falsche Angaben bei der Bewerbung (Einstellungsbetrug?).

Sicherungssoldat ist eine Verwendungsreihe, kein Dienstposten -> es kann so keine Aussage bezüglich der Notwendigkeit einer SÜ getroffen werden ...

Im Rahmen des vorbeugenden Sabotageschutz würde ich aber, insgesondere im Vorfeld von Auslandseinsätzen, mit einer SÜ1 rechnen - also Karten am besten auf den Tisch.

Timid

Zitat von: Kassiopeia am 09. August 2011, 15:39:38Danke schonmal für eure antworten, ich bin Sicherungssoldat, kommt für mich da eine solche Überprüfung infrage?

Das wirst du dann sehen, wenn du überprüft wirst - oder nicht ;)

ZitatUnd wenn ja, wie schlimm ist es dann für die BW oder den MAD wenn man Schulden hat?

Das kommt auch auf die Höhe der Schulden an. Wer irgendwo einen Kredit für ein Handy laufen hat, wird kein Sicherheitsrisiko sein - wer etliche hunderttausend Euro "gesammelt" hat, dürfte schon eher ein Problem bekommen ...
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Kassiopeia

Es handelt sich um ca. 9000 € und ich wurde bei keiner Bewerbung o.ä. nach Schulden gefragt.

ulli76

Hast du dich denn schon beworben bzw. bist du schon angenommen?

9000€ sind für nen FWDL nicht gerade wenig.
Was den MAD interessiert, sind halt unverhältnismäßige Schulden- eben weil da die Gefahr besteht, dass du zum einen erpressbar bist  (wenn diese Schulden bisher nicht bekannt sind) und du 2. auf die Idee kommen könntest, dein Gehalt mit Zahlungen Dritter (z.B. für Infos, Sabotage etc.) aufzubessern.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

EinWeitererGast

Die Schuldenhöhe ist ganz egal, solange man in der Lage ist es zu bezahlen. Also wenn finanziell alles in geregelten Bahnen verläuft und man keine gerichtlichen Mahnverfahren laufen, Pfändungen oder sogar die private Insolvenz laufen hat, sind Schulden ganz egal.

Es wird nur kritisch, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann oder eins der oben genannten Sachen aktuell ist.

Viele Grüße

RekrKp8

Zitat von: Kassiopeia am 09. August 2011, 15:39:38
Danke schonmal für eure antworten, ich bin Sicherungssoldat,...

Na, wenn mit Sicherungssoldat der Soldat für Sicherungs- und Wachaufgaben gemeint ist...

Na und 9000 EUR sind ja bestimmt ein Darlehen bei einer Bank. Da gibt es ganze Staaten, die das viel viel weniger im Griff haben als Sie.  ;D

Timid

#10
@EinWeitererGast
Und damit spielt die Schuldenhöhe dann doch irgendwie wieder eine Rolle :D


Ob es ein Problem ist, wird wohl im Einzelfall entschieden, unter Berücksichtigung der genauen Lebensumstände, der Schulden im Verhältnis zu den zu erwartenden Dienstbezügen, etc.. Aber je höher die Schulden sind, je schwieriger es also effektiv wird, diese mit den Dienstbezügen zu begleichen, wenn man gleichzeitig noch für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen muss, desto stärker geht der Daumen wohl nach unten ...
Mit anderen Worten: Wenn der Betroffene "überschuldet" ist, dann wird es bei einer SÜ ein Problem geben.

Übrigens: Wenn wirklich eine Sicherheitsüberprüfung ansteht oder sonst in irgendeiner Form nach solchen Dingen gefragt wird, gibt es auch immer die Möglichkeit, das Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern bzw. dem MAD zu suchen! Bei manchen Formularen kann man das auch direkt entsprechend angeben. Und wenn man sich z.B. über die eigenen Schulden Gedanken macht, sollte man von dieser Möglichkeit einfach Gebrauch machen.
Es dürfte sicherlich nicht schaden, wenn man dem Zuständigen den Sachverhalt im persönlichen Gespräch darlegen kann, statt dass dieser nur nach Aktenlage entscheidet ...
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EinWeitererGast

@Timid
Naja nicht unbedingt. Beispielsweise könnte man 9000 Euro Schulden bei vielen Schuldnern haben und diese deshalb nicht bezahlt bekommen, weil es keine Kredite waren, sondern beispielsweise Waren die man bestellt und nicht bezahlt hat.
Auf der anderen Seite könnte es auch einfach ein Kredit sein, der mit 150 Euro im Monat zurückbezahlt wird. Dann könnte der Kredit ohne Probleme noch höher sein.

Wie gesagt, die Schuldenhöhe ist ganz egal, solange man es finanziert bekommt. ;-)


Kassiopeia

100 euro monatliche Rückerstattung, die Schulden sind privat, jedoch vertraglich festgelegt, und nicht verzinst. Also nicht bei einem Unternehmen sondern bei einem Freund. Kommt soetwas überhaupt raus bei der Sü? Und was prüfen die da noch so alles?

Timid

Zitat von: Kassiopeia am 09. August 2011, 21:27:45Kommt soetwas überhaupt raus bei der Sü?

Wie soll es rauskommen? Die Bundeswehr holt keine Schufa-Auskunft oder so ein, sondern sie verlangt wahrheitsgemäße Auskünfte des Soldaten! Und wenn es um so überschaubare Raten geht, dürfte das wohl überhaupt kein Problem sein.

ZitatUnd was prüfen die da noch so alles?

Zitat von: Timid am 09. August 2011, 08:31:42http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsüberprüfungsgesetz
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