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FvD ausbezahlen als FWDL

Begonnen von Akay, 14. August 2011, 20:57:32

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Akay

Hallo,

mein Frage wäre und zwar ob ich meine FvD ausbezahlt bekomme weil ich diese nicht mehr nehmen kann und will?  ???

Die zweite Frage ist noch wie viel ich pro FvD bekomme?

MFG Akay

ulli76

Ja, Anrechnungsfälle können recht problemlos ausgezahlt werden.
Gibt aber nicht viel Geld. Sobald man voll berechtigt ist (ab dem 10. Monat) gibt es so ca. 35€ für nen großen und entsprechend die Hälfte für nen kleinen Anrechnungfall. Aber obacht: Anrechnungsfall ist nicht in jedem Fall gleich FvD- da gibt es teilweise unterschiedliche Berechnungen.
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Akay

Gut. Danke.

Können die Vorgesetzten denn eigentlich die FvD bestimmen, damit, die die nicht ausbezahlen müssen?

Rollo83

Es gibt einen Erlass zu der ganzen Sache aber im Endeffeckt kann der DV das ich nenn es mal bestimmen.
Wenn es immer frei geben würde dann wäre in manchen Einheiten nie jemand da.
Bei uns z.B. gibt es wären der Woche Geld und nur am Wochenende FvD.

wolverine

#4
Und genau diese Pauschalierung ist erlasswidrig und das weiß Dein RgtKdr (spätestens jetzt) auch! Der Erlass verbietet pauschale Vorgaben und Vorfestlegungen sondern fordert Einzelfallentscheidung unter Abwägung dienstlicher Erfordernisse. Die Art des Dienstes oder der Wochentag des Erwerbs spielen keine Rolle.
Erschreckend ist, dass das maßgebliche Urteil bereits in meiner aktiven Dienstzeit erging und Kdr heute noch so tun als wüssten sie nichts davon. Aber naja, jetzt wissen sie es...
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Rollo83

#5
Da hast du natürlich recht und ich sag mal das was ich geschrieben hab steht nirgends schwarz auf weiss und hat der Chef natürlich NIE so gesagt.
Aber JEDER Soldat der Dienste oder ähnliches in der Woche macht und diese als FvD ei reicht bekommt diese auch als FvD AUßER er hat nur noch ganz wenige Urlaubstage. Ich denke wenn man Tage für BFD braucht wird der Chef auch nicht nein sagen.
Aber ich z.B. der jetzt noch alles zusammen über 30 Tage frei hat bekommt in der Woche nur Geld.
Ich hab auch schon gesagt das ich nächstes Jahr einfach 3/4 meines Urlaubes am beginn des Jahres nehme und dann müsste ich ja für meine Dienste FvD bekommen.
Ich ärgere mich auch maßlos über diese "Regelung" und da bin ich nicht er einzige. Ich kann abr natürlich auch meinen DV verstehn denn wenn ALLE Dienste als FvD gegeben werden wären wir chronisch unterbesetzt. Deswegen kann der Chef ja nach dienstlichen Gründen abwegen und das heisst unausgesprochen alles was in der Woche geleistet wird Geld und der Rest FvD.

Mir ist das nur in der Hinsicht egal da ich wenn FvW mache und dieser sowieso nur in DA Stunden ausgeglichen wird.


Nachtrag: Wenn ich mich recht an den Erlass für mehrgeleisteten Dienst erinnere ist es doch sogar so das als aller erstes eigentlich dem Soldaten dieser Dienst als FvD gewährt werden soll und nur dann wenn dienstliche Gründe dagegen sprechen als Geld, oder?

wolverine

Der Erlass spricht von Einzelfallentscheidung und verbietet die Gewährung von Freistellung wenn dienstliche Belange entgegenstehen. Wenn Du (im August) 30 Tage Resturlaub hast, ist die Einzelfallentscheidung auf Auszahlung kaum zu beanstanden. Aber dann gilt das sogar auch für Dienst am Wochenende. Kommt letztlich darauf an, was noch in 2011 geplant ist. Vielleicht kann man ja auch zwei Monate auf einen Dienstposten A 7 verichten, ist aber unwahrscheinlich.

Und doch: es gibt Vorgesetzte, die Deine Regelung niederschreiben in Beschwerdebescheiden bzw. Stellungnahmen zu Eingaben und dann hochverwundert sind wenn ihnen diese um die Ohren gehauen werden. Die könnten sogar in Log-Truppenteilen Dienst tun, die dem WBK IV unterstellt sind ...
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Rollo83

Ja hab noch 30 Tage Resturlaub war ja fast das ganze Jahr bis jetzt auf Lehrgang und im Moment sieht es einfach schlecht aus mit Urlaub. Übungen kommen natürlich auch noch 2 Stück und 6 Wochen CE da wirds auch nichts mit Urlaub. Aber das macht mir eigentlich nichts aus muss ich sagen.

Einzelfallentscheidung stimmt natürlich aber der DV kann meistens schon dienstliche Belange in der Vordergrund schieben, zumindest bei Teileinheitsführern und vor allem wenn man der einzige Portopee im ganzen Zug ist. Ich seh das ja auch vollkommen ein und hab ja eh genug Resturlaub. Um mich gehts da auch überhaupt nicht. Das bissel an Dienste was ich mache nehme ich dann in Geld oder wie gesagt den FvW als DA Stunden. Trotzdem kann man natürlich nie genug Urlaub haben und wenn ich abwiege 35 € für einen großen Anrechnungsfall oder einen ganzen Tag frei dann dürfte klar sein was ich bevorzuge, gerade weil ich nur am Wochenenden da Heim bin.

Aber einen Befehl zu schreiben wie mehrgeleisteter Dienst grundsätzlich zu schreiben ist, das ist natürlich nicht all zu geschickt.
Ich könnte mir auch vorstellen wenn ich es wirklich drauf an legen würde, dann würd ich eventuell auch den FvD bekommen aber das muss ja nun wirklich nicht sein.

Ich nur das man quasi einen Nachteil denen gegenüber hat die vielleicht recht viel Urlaub am beginn des Jahres nehmen und dann durch FvD ihren Urlaub wieder aufbauen können. Der jenige der sich seinen Urlaub spart und einteilt und damit meiner Meinung nach kameradschaftlich handelt ist der gelackmeierte oder seh ich das falsch ?

wolverine

Das war ja auch keine Kritik - zumindest nicht an Dir. Der schwarze Peter liegt bei den Vorgesetzten. Zum Urlaub, der Anfang des Jahres "verprasst" wird, gehört ja auch einer, der ihn genehmigt. Und der ist auch dafür verantwortlich, dass innerhalb der Einheit/ des Verbandes eine gewisse Gerechtigkeit herrscht. Wenn also einer das "Spiel" überreizt, hat er halt im Juni den Urlaub weg und bekommt trotzdem seine Dienste ausbezahlt weil eben Übungen anstehen oder er der einzige Portepee im Zug ist.

Du bekämst Deine Dienste sicher nicht rechtskonnform in Freistellung nach Deinen Angaben. Vor Kommandierung zum Führerschein sollte Dein Stundenkonto ausgeglichen sein und mit Deinen Parametern ist die individuelle Entscheidung auf Auszahlung in Deinem Einzelfall nicht fehlerhaft.

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ulli76

In der Regel haben die Einheiten nichts dagegen, wenn Anrechnungsfälle ausgezahlt werden sollen- hat ja den Vorteil, dass der Soldat dann nicht in der Einheit fehlt.

Um eben zu verhindern, dass Soldaten ewig Erholungsurlaub ansparen und dann im Dezember mit noch 25 Tagen dastehen, hab ich auch die Regelung eingeführt gehabt, dass ich die noch verbleibenden Urlaubstage auf den DZUZ-Antrag mit hab draufschreiben lassen. Und bei viel Resturlaub halt halt die Regel: Urlaub vor DA.

Wenn jemand noch vergleichsweise viel Urlaub hatte, mir aber begründen konnte, wie der weiter verplant war und warum er jetzt Einzeltage DA als frei will, dann hat er sein frei auch bekommen.

Wenn ich jetzt überleg, wie viel Urlaub ich dieses Jahr noch hab, wieviele DAs noch offen sind und welche Abwesenheiten geplant sind und wie lange das Jahr noch ist, dann werd ich mir den DA auch auszahlen lassen müssen, wenn ich überhaupt noch wesentliche Anwesenheiten am Standort will.

Hab´s aber auch schon fertig gebracht, im März aus dem Einsatz zu kommen und noch 70 Urlaubstage (Urlaub, keine DAs) auf dem Konto zu haben. Ist keine gute Situation und ein guter Chef sollte auch bei seinen Soldaten darauf achten, dass sowas verhindert wird.
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