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StellenANGEBOT, mit Aufforderung zum Dienstantritt?

Begonnen von Jakkaru, 24. August 2011, 17:22:08

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wolverine

Mal nebenbei: Wenn UKV in dieser Situation nicht gewährt würde, müsste Anspruch auf TG bestehen was die Situation auch wieder anders darstellt. Aber das scheint ja jetzt Geschichte zu sein.
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Jakkaru

ZitatAch du Gagge, noch einer!

Im tiefsten Inneren freuen sie sich doch drüber Klaus :D

ZitatSehen Sie, miteinander reden hilft manchmal wahre Wunder - vor allen Dingen, wenn es mit den Personen ist, die wirklich etwas Konkretes in die Wege leiten können.

Ja das sehe ich genauso aber bis dato, habe ich den Einplaner einfach nicht für ein ausführlicheres Gespräch zu fassen gekriegt ;)

ZitatUnd sehen Sie, manchmal ist es durchaus auch gut, Informationen von erfahreneren Leuten (wie u.a. Klaus und mir) bezüglich einer konkreten Angelegenheit (wie der UKV) nicht gleich gedanklich als Unzutreffend beiseite zu legen ...

Ich habe lediglich die Sätze aus dem Schreiben zitiert. Das Sie beide letztendlich Recht haben, hat sich ja nun bestätigt und lehrt mich, vielleicht keine zu voreiligen Schlüsse mehr zu ziehen ::)

ZitatWenn UKV in dieser Situation nicht gewährt würde, müsste Anspruch auf TG bestehen was die Situation auch wieder anders darstellt. Aber das scheint ja jetzt Geschichte zu sein.

Was allerdings gut zu Wissen ist wolverine danke. Andere lesen diese Info und sind dadurch wieder etwas klüger, so wie ich jetzt :)
Ein 2er

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