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Nebenjob trotz Disziplinarstrafe?

Begonnen von SW2007, 29. August 2011, 09:28:25

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SW2007

Hi Zusammen,
hab mal ne Frage und hoff ihr könnt mir diese beantworten... Hab vor kurzem ein Diszi bekommen und jetzt hat mir ein Bekannter gesagt das ich meinen vorher genehmigten Nebenjob dann jetzt nicht mehr ausführen darf weil die Genehmigung durch das Diszi erlöscht. Stimmt das? Muss ich mir das dann wieder neu vom Chef genehmigen lassen?lg

snake99

Stand die Diziplinarstrafe im Zusammenhang mit der genehmigten Nebentätigkeit?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Fitsch

aha - immer die Aussagen der Bekannten.  :P

War in der schriftlichen Begründung der Disziplinarmaßnahme etwas davon gestanden?

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

SW2007

Nein, gar nicht... der nebenjob hat nichts mit der strafe zu tun... ich geh noch bedienen nebenbei und hab auch ein kleingewerbe und jetzt wollt ich halt wissen ob ich das jetzt nicht mehr darf, weil nicht das ich das nächste diszi an der backe hab:-)

KlausP

Die Genehmigung der Nebentätigkeit muss von demjenigen, der sie erteilt hat, gesondert widerrufen werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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