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neue namensbänder ?

Begonnen von fuchsmuetze, 16. September 2011, 20:19:22

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fuchsmuetze

hallo kameraden ,

ich hab da mal eine frage.
wo bekommt man schnellstens neue namesbändchen für feldbluse etc her ?

bin kurz vorm ende meiner aga *freu* und wir haben gesten welche erhalten , nur die lhbw haben meinen namen falsch geschrieben und demnach heiß ich jetzt anders ^^..

trete am 27 .09 .11 meinen dienst in berlin an und absolviere gerade meine aga in hagenow..
schaffen die das noch rechtzeitig bis dahin neue nach hgenow zu schicken , oder muss ich ewig in berlin warten?

oder kann man die irgendwo für kleines ged bestellen?


KlausP

Dass die LHBw das noch bis dahin auf die Reihe bekommt, bezweifle ich mal ganz stark. Und auch in Berlin wird das wohl 'ne Weile dauern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fuchsmuetze

na wunderbar :( gibt's da denn irgendwo ne möglichkeit die dinger selbst anfertigen zu lassen?

KlausP

Da müssten Sie sich mal durch die diversen Army-Shops im Netz durchwuseln.

Suchbegriff: "Namensbänder Bundeswehr" bringt schon 'ne ganze Menge Treffer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fuchsmuetze

super ! :)
habe sogar eine seite gefunden die es zeitlich noch schafft.


vielen dank und ein schönes wochenende !

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dragon46

Versuchen Sie es bei www.stickadler.de, mit Glück haben Sie es innerhalb einer Woche.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.

fuchsmuetze

hallo ,
eine frage haette ich dann noch.
ich habe gelesen das man bis zum 25. Lebensjahr kasernenpflichtig ist.
ich dachte mit beendigung der aga kann mann jeden abend zu hause schlafen , hauptsache man erscheint puenktlich am folgenden tag zum dienst.?
ich wohne ja in berlin..
kann man da einen antrag stellen,oder kann ich einfach nach diestschluss fahren?

KlausP

Nach der AGA haben Sie auch als Kasernenpflichtiger in der Regel "freien Ausgang" nach Dienstschluß bis zum Frühstück. Wo Sie sich dann aufhalten, ist dem Dienstherrn fast egal.

Siehe auch ZDv 10/5, Ziffer 217 ff

http://www.smafio.net/~sevtrek/FTP/ZDV/10_5/10_5.PDF
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fuchsmuetze

na das klingt doch mal super , ich danke ihnen wie immer für ihre schnellen und äußerst hilfreichen antworten..

ich werde bestimmt das ein oder andere mal ihre hilfe in anspruch nehmen..

einen schönen abend noch !

OG141

Zitat von: KlausP am 17. September 2011, 18:23:44
Nach der AGA haben Sie auch als Kasernenpflichtiger in der Regel "freien Ausgang" nach Dienstschluß bis zum Frühstück. Wo Sie sich dann aufhalten, ist dem Dienstherrn fast egal.

Siehe auch ZDv 10/5, Ziffer 217 ff

http://www.smafio.net/~sevtrek/FTP/ZDV/10_5/10_5.PDF

@KlausP:

Danke für den Link! Habe jetzt allerdings dazu eine Frage die mir im Kopf herumschwirrt und zwar: Wenn man nun (weil von Morgenverpflegung befreit als Mannschafter) also freien Ausgang bis Dienstbeginn hat, wozu sollte man dann als kasernenpflichtiger Soldat noch einen Heimschläferantrag stellen? Eigtl. würde man dann ja nur seine komfortable Stube verlieren (zum Umziehen etc.) oder gibt es dann noch andere Vorteile?
Bei zunehmender Dämmerung hat der Soldat alsbald mit Dunkelheit zu rechnen.

KlausP

Als SaZ können Sie einen "Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" stellen, ich nahme an, dass Sie das mit "Heimschläferantrag" meinen. Damit steht Ihnen in der Kaserne nur noch ein Spind in einer "Heimschläferstube" zu, in dem Sie Ihre dienstliche Bekleidung unterbringen können und wo Sie sich umziehen können. Allerdings bezahlen Sie dann auch keine Unterkunftspauschale mehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

hat man als

-  heimschläfer nicht auch ausgang bis zum diesntbeginn

- kasernen schläfer - ausgang bis zum wecken (weil noch stuben und reviere gereingt werden müssen)

können gleich mal so 1 1/2 stunden unterschied sein ;)


war mal so 

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

Ausgang bis zum Wecken ist schon mal falsch. Die ZDv 10/5 sagt "Ausgang bis zum Frühstück"

c) Ausgangsregelung
217. Nach Dienstschluss - die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen Erfordernissen - haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
- Mannschaften während der Dauer der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisungbis zum Zapfenstreich (23:00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der
Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind,
- Mannschaften nach Ablauf der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung und Unteroffiziere ohne Portepee (oP) bis zum Frühstück, soweit sie zum
Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Morgenkost) verpflichtet sind,
- Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (mP) bis zum Dienstbeginn.
Dies gilt auch für Unteroffiziere oP und Mannschaften, soweit sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und/oder von der Teilnahme an der Morgenkost befreit sind

Quelle: ZDv 10/5 http://pingwins.ucoz.de/_ld/0/17_ZDv10_005.pdf
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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