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Urlaub an einem Freitag

Begonnen von Otto_1957, 01. Februar 2016, 05:22:32

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Otto_1957

Guten Morgen,

Ist die Info korrekt, dass man für einen Freitag nur einen halben Urlaubstag nehmen muss korrekt ?
Da Freitags ja um 11:30 schluss ist ( an einigen Standorten )


Gruß

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Jens79

Ergänzend zu Ralfs Ausführung ergibt sich dann, dass man für einen Freitag
1 EU oder
1 DA oder
2 halbe DA oder
Stunden einreichen muss.
 

KlausP

Es gibt keine halben Urlaubstage. In der SUV ist (war ?) Urlaub wie folgt definiert: "Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere volle Kalendertagen fernzubleiben."
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Dieses Thema ist offenbar so alt, wie die Bw selbst. Wer geschickt plant, also Mo-Do 4 Tage EU und am Fr Stunden abbaut, kann hier Urlaubstage "sparen", aber aus eigener Erfahrung ist es immer das größere Problem, den Alturlaub fristgerecht zum Stichtag abgebaut zu haben. Ist natürlich keine Pauschalaussage, sondern bei jedem individuell zu sehen.

Jens79

 

InFw6MUS

Zitat von: Jens79 am 05. Februar 2016, 08:39:38
EU und Std zu mischen ist nicht zulässig.

Guten Tag,

wo steht, das es nicht zulässig ist ?

Ralf

Ich kann doch 4 Tage EU nehmen und den 5. über Zeitausgleich. Das ist doch kein Mischen.
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bayern bazi

aber nur bei einer woche
nicht mo -do - urlaub
fr - stunden
da - do wieder urlaub

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Jens79

Genau so meine ich, @das bayern Bazi.

Weiß aber nicht mehr genau wo das steht.

 

funker07

Das Stand meines Wissens nach im alten DZA-Erlass.
Da stand irgendwas von EU darf nicht unterbrochen werden....

Meiner Interpretation nach heißt das aber, dass zwischendurch Dienst nicht erlaubt ist, weil damit der Erholungszweck nicht erfüllt wird.
EU durch DA zu unterbrechen würde ich als zulässig sehen, wird aber oft auf Grund der Formulierung als unzulässig angesehen.

FoxtrotUniform

Die Interpretation ist gar nicht erforderlich, die Arbeitshilfe zum DZAE ist hier eindeutig und verbietet diese Vorgehensweise, ausgenommen ein Anhängen oder Voranstellen von Ausgleichsansprüchen (Kapitel III, Nr. 7).
Zitat von: Jens79 am 05. Februar 2016, 13:30:19
Genau so meine ich, @das bayern Bazi.

Weiß aber nicht mehr genau wo das steht.


Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

FoxtrotUniform

Das Zitat war eigentlich nicht geplant (Fingertrouble am iPad).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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