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Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF)

Begonnen von sebastianmarkusesser, 25. Oktober 2011, 12:05:22

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sebastianmarkusesser

Hey Leute,
ich habe heute einen Brief von der Bundeswehr bekommen. Darin stehst das ich kommenden Freitag (28.10.2011) zur Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF) erscheinen soll. Zur vorgeschichte ich wurde vor knapp 2 1/2 Jahren Gemustert Ergebnis T2. Heist das jetzt das ich das ganze nochmal machen muss? Also Ärztliche Untersuchung und Psychologischer Test? Achso ich will mich bei der BW als Feldwebel im Allgemeinen Dienst bewerben.
Danke schonmal im vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Markus Esser 

Pearlinha

Ich gehe mal davon aus da deine Musterung doch sehr lange her ist und seid dem sich viel verändert haben kann. sollst du zum ZnWG? 
02.01.2012
- Aga in Nienburg 7./EloKaBtl 912 -
01.04.2012
-Stamm 4./OpInfo 950

BullyDame

Hey...

ich wurde im Jahr 2006 auch auf T2 gemustert und hab mich jetzt noch mal neu beworben... Jetzt muss ich auch ins ZNwg um alles noch mal zu machen...

wie ich aber herausgefunden habe sind meine Daten von 2006 noch da und die werden wohl irgendwie mit berücksichtigt... aber so genau weiß ich das erst wenn ich da war...

LG

miguhamburg1

Wenn Sie sich als SaZ bewerben, werden Sie in jedem Fall im Rahmen der EUF medizinisch untersucht. Die Musterung findet für den Wehrdienst statt (früher GWD, heute FWD). Die Musterungsergebnisse können, müssen aber nicht herangezogen werden, das entscheiden die Ärzte im ZNwG.

Aber da Ihre Musterung mehr als ein Jahr zurückliegt, würden Sie auch, wenn Sie FWDL werden wollten, im KWEA neu untersucht. Dies gilt natürlich auch für Ihre bevorstehende EUF.

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