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Einzelwehrübung

Begonnen von Matbewunderer, 23. Oktober 2011, 16:37:15

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KlausP

Was hat eine Eignungsübung mit einer Wehrübung zu tun? *schwernachgrübel*

ZitatWenn der Res nicht in seinem BeordTrTl üben will, ist dies kein Problem, der BeordTrTl muss für seinen Res allerdings seine Zustimmung dafür geben. Dies holt die PersfSt ein.

Nö, der ÜbTrTl, denn der will ja was und nicht die PersbearbSt. Das Einverständnis des BeordTrTl ist der WÜbAnf beizufügen.

Ausserdem: Jeder Reservist kann ausserhalb eines Beorderungsverhältnisses üben und jeder beorderte Reservist kann ausserhalb seines Beorderungstruppenteils üben. Es gibt sogar BeordTrTle, die beorderungswillige Reservisten eine WÜb leisten lassen, bevor sie über eine Beorderung entscheiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Oscar Golf Mike

Zitat
Es gibt sogar BeordTrTle, die beorderungswillige Reservisten eine WÜb leisten lassen, bevor sie über eine Beorderung entscheiden.

Hab ich auch von Kameraden bei den 212'ern so gehört, Verständlich wer will sich schon schlechte Leute in's Boot holen.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

miguhamburg1

Lieber Klaus, je nachdem wie es läuft holt auch die PersfSt (hier z.B. das PersA) die Einverständniserklärung ein, ist aber auch nicht maßgeblich.

Sicher gibt es auch "Bewährungs-WÜ", doch die werden ja beim vorgesehenen BeordTrTl durchgeführt und insofern habe ich sie auch nicht weiter erwähnt. Im Übrigen schreiben Sie inhaltlich Dasselbe wie ich zuvor in meinem Post.

Fakt ist, dass man beordert sein muss, um eine Wehrübung abzuleisten (mit Ausnahme der "Bewährungs"WÜ beim potenziell zukünftigen BeordTrTl.


KlausP

ZitatFakt ist, dass man beordert sein muss, um eine Wehrübung abzuleisten

Nein, muss man eben nicht. Oder woher haben Sie diese Weisheit? also so langsam .......
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

... Na, die Ausnahme, die ich dazuschrieb, hatten Sie ja auch fortgelassen...

Oder anders herum: Unbeorderte Reservisten, die nicht von ihrem potenziellen BeordTrTl für eine "Bewährungs-WÜ" angefordert werden, können keine anderweitige WÜ ableisten.

KlausP

Und das steht bitte schön wo? In der  ZDv 20/3 jedenfalls nicht.

Da steht u.a. drin, dass nicht beorderte Reservisten

- max. 4 Wochen im Kalenderjahr üben dürfen
- keinen Anspruch auf Leistungszuschlag haben.

Das sind die einzigen mir bekannten Einschränkungen für Wehrübungen nicht beorderter Reservisten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Lieber Spieß-Kamerad,

dann erklären Sie mir und anderen bitte einmal, wo bei den verfügbaren WÜ-Plätzen unbeorderte Reservisten üben, wenn Sie denn nicht bei ihrem evtl. BeordTrTl zur Probe üben?

Mir ist da keine nennenswerte Anzahl bekannt. Und zumindest die Einberufungspraxis des PersA ist mir bekannt - und ich gehe davon aus, dass dies bei der SDBw nicht anders ist...

KlausP

Ist okay. Ich brech das jetzt hier ab, weil ich ja blöde bin und noch nie was mit Reservisten am Hut hatte. Sie haben das ja 10 Jahre lang als Bearbeiter in einem Bataillon praktiziert und üben seit 2007 ja auch regelmäßig und länger.

Was für ein Quatsch. Lesen Sie einfach in der Vorschrift nach und dann können wir uns weiter unterhalten. Schönen Abend noch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Ich muss das nicht über PM beantworten, das geht auch hier:

Zitat... wo bei den verfügbaren WÜ-Plätzen unbeorderte Reservisten üben ...

Zum Beispiel in meinem Bataillon, vergangenes Jahr, in den beiden AGA-Kompanien. Die überwiegende Zahl der Wehrübenden waren a) überhaupt nicht beordert und haben auch nicht mit dem Ziel einer Beorderung geübt und b) nicht im Bataillon beordert. Wehrübungstage gab es genügend, mein Bearbeiter Reservistenangelegenheiten hat ca. das dreifache der ursprünglich angeforderten und zugewiesenen WÜbTage verbraucht, Nachforderung war kein Problem - so seine Aussage mir gegenüber. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er ca. 1000 WÜbTage angefordert und knapp 3000 bis zu meinem WÜb-Ende zum 30.09.10 bereits verbraucht.
Bereits zu meiner Zeit als Reservistenbearbeiter haben nicht beorderte Reservisten bei uns geübt, allerdings Mannschaften nur in Ausnahmefällen, aber zu der Zeit waren WÜbTage wirklich knapp. In der Regel habe ich ca. ein Drittel weniger Tage zugewiesen bekommen, als ich angefordert hatte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1


Matbewunderer

Kameraden...
Habe heute mit meinem Persbearbeiter gesprochen, es war zwar nur der Vertreter da, aber folgende Aussage,- alles kein Problem!!!
Da ja mein Beorderungstruppenteil möchte das ich die AAP mache , müsse man darauf Rücksicht nehmen wie mich mein Arbeitgeber freistellt.
Nur bei 2 Wochen vorher würde es eng werden ;)

alter Geist

Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

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