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Urlaubsanspruch

Begonnen von OlliS90, 30. November 2011, 11:34:25

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OlliS90

Mahlzeit Kameraden,

mich interessiert, wie es mit meinem Urlaubsanspruch aussieht, sprich wie viele Urlaubstage hat man ? Wann kann man seinen Urlaub in Anspruch nehmen ? USW.!

Ich fange im Janunar meine Grundausbildung in Nienburg als Stabsunteroffizier an, da ist mir bewusst, dass ich dort noch keinen Urlaub nehmen kann, aber wie sieht es danach mit aus.


Mit freundlichem Gruß

Olli

KlausP

Da hilft die Suchfunktion sehr gut weiter, unter dem Suchwort "Erholungsurlaub" oder auch "Jahresurlaub".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Guf

Ich hätte eine Frage auf die ich leider noch keine Antwort finden konnte. Ich trete am 2.1.12 zum FWD für 19 Monate. Ich frage mich ob ich mein gesamten Urlaub zum Schluss auf sparen kann, also zwischen dem 18 und 19 Monat den Urlaub nehmen? Oder geht das nicht weil der Urlaub nach einem Jahr verfällt?

KlausP

Das müssen Sie nach der AGA mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten klären. Es ist nicht unbedingt im Sinne der Soldatenurlaubsverordnung. Urlaub soll im entsprechenden Urlaubsjahr abgegolten werden, eine Übertragung in das folgende Urlaubsjahr ist eigentlich nur vorgesehen, wenn im laufenden Jahr kein Erholungsurlaub gewährt werden konnte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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