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Bundesumzugskostengesetz

Begonnen von Joker81, 08. Dezember 2011, 15:48:53

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Joker81

Heute kam die Einberufung zu einer Eignungsübung!

Soweit ist alles klar
ABER

Ihnen wird als Unverheirateter ohne Wohnung im Sinne des §10 Abs. 3 BUKG
gemäß §4 Abs. 1 Nr. 1 BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt.

Das ist mir nicht so klar!

Hatte vor in der Kaserne zu schlafen wenn möglich!

Danke
6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

Hei-Ko

Wenn dort Möglichkeiten vorhanden sind, kannst du dort sicherlich auch eine Stube beziehen. Müsstest du dann aber mit dem Spieß klären. Während der AGA bist du ja ohnehin in der Kaserne. Der Passus bedeutet, dass wenn du umziehst, die Bundeswehr dir den Umzug bezahlt und du bekommst kein Trennungsgeld.

Rollo83

So nicht richtig.
Wenn KEIN eigener Hausstand vorhanden ist, ist die Dienstantritsreise quasi der Umzug.
So gibt es eine Kosten pauschale von X und damit ist das Thema durch.
Wäre ein eigener Hausstand vorhanden würde es sicherlich während der Eignungsübung zumindest keine UKV geben sondern Trennungsgeld.

Joker81

Versteh Ich das Richtig,
würde Ich also in 3-4 monaten Umziehen würde die Bw nix Zahlen?
Die Kosten für die Stube muss Ich übernehmen oder?
sind so um die 100€ mein Ich gelesen zu haben.

@ HeikoG. AGA fällt weg. Stolzer Neckermann;)
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KlausP

ZitatAGA fällt weg. Stolzer Neckermann;)

Höchstens als Wiedereinsteller, ansonsten ist die AGA Bestandteil der Eignungsübung.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Joker81

Stimmt,
hab Ich nicht erwähnt.
Bin Wiedereinsteller hatte meinen GWD im Jahre 03
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