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Anzeigepflicht Schönheits OP ?

Begonnen von Backyard3aby, 14. Dezember 2011, 11:10:54

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Backyard3aby

Hallo!
ich hätte da mal ne Frage und finde leider nirgends eine passende Antwort, hoffe Ihr könnt mir da vlt weiterhelfen :)
Ich war letzte Woche bei der OPZ in Köln, hat auch alles super geklappt, muss noch was vom Arzt nachreichen, daher stehe ich nun erstmal auf der Wartelistze, aber der Einplaner meinte, dass ich zum 01. Juli ziemlich sicher in Idar Oberstein den Dienst antreten könnte :) Jetzt mal meine eigentliche Frage: Ich habe sehr viel Gewicht verloren und würde mir gerne im Februar den Bauch straffen lassen, dass das dann bis juli alles verheilt wäre... darf ich das jetzt so einfach? oder werde ich da probleme bekommen? findet denn vor Dienstantritt nochmal eine ärztliche Untersuchung statt? Die Narben werde ich nämlich kaum verbergen können :-/.. Oder wisst ihr vlt, wo ich da am besten anrufe / nachfrage um Gewissehit zu bekommen?

Vielen lieben Dank an Euch im voraus! :)

snake99

#1
Solange sie als Bewerberin über eine schriftliche vorläufige Einplanung verfügen, müssen sie JEDE Änderung ihres Gesundheitszustandes der Bundeswehr (in ihrem Fall der OPZ) unverzüglich melden.

Tun sie dieses nicht, kann es ihnen passieren, dass sie nach der Einstellungsuntersuchung beim Dienstantritt erstmal mit T4 (vorläufig nicht verwendungsfähig) gemustert werden.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Backyard3aby


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