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2te Chance

Begonnen von brombeer57, 15. Dezember 2011, 19:01:26

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brombeer57

Guten Tag
Ich habe ein sehr Spezielles Anliegen ich habe im Januar 2011 Meine Grundausbildung angefangen und während meiner Dienstzeit einen KDV antrag gestellt der Genehmigt wurde es hatte Fammiliäre Gründe das ich Weg musste nun ist meine Frage kann ich Nochmal meine Grundausbildung absolvieren weil mich eine Karriere bei der Bundeswehr sehr Interessiert ich Würde mich gern für Verpflichten und die Unteroffiziers Laufbahn einschlagen
nun meine Frage :
Hab ich eine Möglichkeit nochmal
von der Bundeswehr eingesellt zu werden ?

KlausP

Dazu müssen Sie zuerst Ihren KDV-Antrag zurückziehen, und zwar beim ehemaligen Bundesamt für den Zivildienst. So lange Sie anerkannter KDV sind, stellt die Bundeswehr Sie nicht ein. Machen Sie sich darauf gefasst, dass Sie beim Eignungsfeststellungsverfahren beim ZNwG mit Sicherheit nach Ihren Gründen für den KDV-Antrag befragt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HG MOK

KDV zurückziehen und neu bewerben.
Dann abwarten.

brombeer57

Wie ziehe ich den am besten zurück ?
gibt es da so etwas wie einen Vordruck oder Leitfaden
wüsste nicht was ich da reinschreiben soll
oder reicht da ein formloser antrag ?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


ulli76

Übrigens hat unser OberAdmin in seiner unendlichen Weisheit in eine tolle Funktion investiert:

Die Suchfunktion

Die funktioniert sogar ziemlich gut.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Außerdem konnten Sie auch beim ersten Mal lügen; warum sollten Sie das verlernt haben?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

milas

Also ganz ehrlich. Warum Fragen Sie dieses hier?.

www.gidf.de wird Ihnen dabei sehr weiter helfen.

Es gibt hunderte von Thread`s wo alles direkt beschrieben steht, sogar welchen Inhalt man genau formulieren sollte!.

schlammtreiber

Zitat von: brombeer57 am 15. Dezember 2011, 19:12:58
Wie ziehe ich den am besten zurück ?
gibt es da so etwas wie einen Vordruck oder Leitfaden
wüsste nicht was ich da reinschreiben soll
oder reicht da ein formloser antrag ?

Formlos ist ok, aber bitte nicht ganz so satzzeichenlos. Aua.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

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