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Frage zur Soldatenlaufbahnverodnung §19

Begonnen von Deemanta, 17. Dezember 2011, 03:12:08

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Deemanta

Guten Abend!

Ich hätte eine Frage zur Laufbahnwechsel bezogen auf die SLV. Folgende Situation ist gegeben. Ich fange bald als SaZ 4 in der Mannschaft an. Aber mein Ziel ist es ob es jetzt nach 4 Jahren ist oder schon früher einen Laufbahwechsel zu machen als Feldwebel.

Laut SLV heißt es in §19 Aufstieg aus der Laufbahngrupper der Mannschaften

(1) Mannschaften aller Laufbahnen können zu einer Laufbahn der Feldwebel zugelassen werden, wenn sie
sich in einem Gefreitendienstgrad befinden, eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand erworben haben und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen. Zugelassen
werden kann auch, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet und das Zeugnis über den erfolgreichen
Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.

Der schulische Teil ist uninteressant, da ich ein Fachabitur besitze.

Nun ist mir aber der Teil mit dem Gefreitendienstgrad etwas schleierhaft. Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet es, dass wenn ich mein SaZ4 anfange und ich dann den Gefreitendienstgrad erreicht habe, kann ich mich theoretisch als FW neu bewerben? Schließt dies nur den reinen Gefreiten ein oder auch alles bis hin zum Oberstabsgefreiten?
Das dies die Ausnahme ist und nicht die Regel bin ich mir bewusst. Doch da ich meine Zukunft in der Bundeswehr momentan sehe, bin ich drum bemüht auch lange bei der Bundeswehr zu bleiben und dies möglichst als Feldwebel.

Wer könnte mir den aus Erfahrung oder seinem persönlichen Wissen sagen, wie ich dieses Ziel erreichen könnte und wie ich mich am sinnvollsten nach einer gewissen Zeit X dafür bewerben könnte.

Ich entschuldigen mich dafür noch, falls die Thread schon in ähnlicher Form bereits existiert und ich diesen nicht auf Anhieb gefunden habe.

Ralf

Guten Morgen,
das schließt alle Dienstgrade bis zum Oberstabsgefreiten mit ein. Es ist also jederzeit bewerben, aber eine Zulassung kann frühestens ab dem DstGrd Gefreiter erfolgen.
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