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Mehrere Fragen zum BFD

Begonnen von CG2016, 20. Dezember 2011, 12:22:34

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CG2016

Hallo

Da ich jetzt beim BFD niemanden mehr erreiche (viele sind schon im Weihnachtsurlaub etc) versuche ich es nun hier mal. Ich hätte da nämlich ein paar Fragen:
Ich habe mal gelesen das der BFD externe Maßnahmen erst bei Abschluß der Maßnahme zahlt. Aber wie sieht es denn aus wenn so eine externe Maßnahme knapp 1000€ kostet und diese bei Anfang der Maßnahme gezahlt werden muß oder diese Maßnahme vielleicht sogar über 1 Jahr läuft und ca. 2500€ kostet. Ich mein ich hab ja nicht mal eben 1000€ oder sogar 2500€ da. Macht der BFD bei sowas ausnahmen und zahlt das dann doch direkt?
Zahlt der BFD jede Maßnahme bei der man einen Grund nennt wofür man dies nach der Bundeswehr gebrauchen kann? Ich würde gerne unter anderem eine 1 wöchige Aubildung zur Nageldesignerin machen und dies dann nach der Bundeswehr nebenberuflich machen. Natürlich mach ich über den BFD auch momentan schon eine "richtige" Ausbildung und die nächste Fachfortbildung ist auch schon geplant.
Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten!

The_Staffsergeant

Also der BFD zahlt eigentlich für eine Ausbildung, dafür musste ja auch der Ausbildungsplan vorgelegt werden. Der Nageldesigner ist ja nun wahrscheinlich nicht kombinierbar mit der jetzt gerade laufenden BFD-Maßnahme. Wenn natürlich noch Geld  aus dem Topf, der für ihre Ausbildung ist, übrig bleibt, kann ich es mir durchaus vorstellen, da dann besser an den Berater wenden.
Also warten bis nach Weihnachten. 
OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

CG2016

Also ich weiß das nach meiner Ausbildung die ich über den BFD mache noch ne ganze Menge an Geld aus dem Topf für mich übrig ist, fast die Hälfte sogar soweit ich weiß von daher denke ich das das nicht das Problem sein sollte.
Aber ich warte mal ab und spreche mal mit dem BFD im neuen Jahr.
Vielen Dank für die Antwort.

miguhamburg1

Der BFD erfolgt in Folge des Soldatenversorgungsgesetzes. Insofern werden auch alle Maßnahmen finanziert, die auf dieser Basis in Anspruch genommen werden, deshalb genehmigt sind und wenn Ihnen dafür noch ausreichend Mittel zustehen. Deshalb ist es richtig, wenn Asien abwarten, bis Ihr BFD-Berater wieder im Dienst ist, um Ihr Anliegen mit ihm zu besprechen.

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