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DG vorläufig -> entgültig: Stehzeit/Tage für weitere Beförderungen

Begonnen von HCRenegade, 27. Oktober 2014, 15:29:34

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HCRenegade

Hallo Kameraden,

ich wurde gem. §43.3 mit einem höheren DG beordert und habe diesen entgültig verliehen bekommen. Nun die Frage, wie ist der weitere Ablauf bezüglich weiterer Beförderungen?

ZDv 20/7 (allerdings Stand 2008) besagt folgendes:

"223. Die endgültige Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen
höheren Dienstgrades ist eine Beförderung. Der Tag der endgültigen
Verleihung ist der Stichtag, von dem aus alle weiteren Beförderungen
berechnet werden."

Interpretiere ich so, dass ab dem tag der ENTGÜLTIGEN Verleihung die Stehzeit beginnt, ich also in meinem Falle (midnestens) zwei Jahre bis zur nächsten Beförderung warten muss.


Bezüglich einer thematisch angrenzenden Situation habe ich mich beschwert und von P eine schriftliche Stellungnahme erhalten, hier ergab sich aber eine ganz andere Aussage:

Laut P zählt für alle weiteren Beförderungen das Datum der VORLÄUFIGEN Ernennung, während die entgültige Verleihung nur einen förmlichen Charakter habe.



Nun die Frage an euch:

Was stimmt nun? Ist die ZDv nicht mehr aktuell oder aber hat P Unrecht?

Tommie

Die ZDv 20/7 sagt in Ihrer Ziffer 228 folgendes aus:

Zitat"Zeit seit vorläufiger Verleihung eines endgültig verliehenen höheren Dienstgrades (Jahre)"

Und fordert dabei für die Beförderung vom "Stabs-Pillendreher" zum "Oberstabs-Pillendreher" von 2 Jahren und 24 abzuleistenden Wehrübungstagen (immer noch ;) !).

Die Ziffer 223 der ZDv 20/7 lautet aktuell und komplett wie folgt ;) :

Zitat"Für Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen worden ist, gelten folgende Grundsätze:
− Bis zur endgültigen Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades dürfen Reservistinnen und Reservisten nicht zu einem anderen Dienstgrad der Reserve befördert werden.
− Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad legen abweichend von Nr. 205 keine Laufbahnprüfung ab.
− Die Voraussetzungen für die endgültige Verleihung eines Dienstgrades sollen jeweils spätestens drei Jahre nach der vorläufigen Verleihung des höheren Dienstgrades erfüllt werden.
− Die endgültige Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades ist bis zu den in Nr. 204 genannten Altersgrenzen zulässig."

Daraus folgt: "P" hat recht und Du kannst ab zwei Jahren nach der vorläufigen Verleihung befördert werden!

HCRenegade

Danke für die Aktualisierung meines Kenntnisstandes bezüglich der 20/7  ;)
Da gabs dann wohl doch einige Änderungen.

Daraus leiten sich aber folgende weiterführende Fragen ab:

Zählen die bisher geleisteten WÜ-Tage (inklusive Beurteilung) mit zur Stehzeit, d.h. könnte ich dann (theoretisch) schon in einem halben Jahr befördert werden, oder sind erneut 24 WÜ-Tage inkl. neuer Beurteilung vorzuweisen?
Und weiterhin, gilt das eine Jahr Stehzeit zwischen zwei Beförderungen (also entgültiger Verleihung und erneuter Beförderung), oder erübrigt sich dies, weil hier nur der Zeitpunkt der VORLÄUFIGEN Ernennung herangezogen wird?

Tommie

Geleistete Wehrübungstage zählen niemals "doppelt"! Es sind also erneut 24 Wehrübungstage notwendig im endgültigen Dienstgrad, von denen mindestens 12 WÜb-Tage zusammenhängend geleistet werden müssen, dass eine erneute Beurteilung für die Beförderung erstellt werden kann. Beurteilungen werden allerdings nur auf Anforderung durch die Personal bearbeitende Stelle erstellt und definitiv nicht für Reservisten mit einer Stehzeit von weniger als drei Monaten in einem Einsatz! Da gibt es (leider) nur einen Beurteilungsbeitrag! Nachdem die endgültige Verleihung nicht mehr als Beförderung zählt, könntest Du tatsächlich in einem halben Jahr zum "Oberstabs-Pillendreher" befördert werden, wenn denn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind! Schaut aber wiederum schlecht aus, wenn die nächsten geplanten RDLs alle Einsatzvorbereitungen sind! Es sei denn, es gelingt Dir noch, einen zwölftägige RDL einzuschieben, bei der Du beurteilt werden kannst!

Ach ja, Beförderungen im Einsatz sind auch was schönes ;) !

HCRenegade

Das ist ja interessant - also sieht P rein beurteilungstechnisch eine 12tägige WÜ als höherwertiger an als einen bis zu 3 Monate dauernden Einsatz.

Zitat von: Tommie am 27. Oktober 2014, 19:30:30
Schaut aber wiederum schlecht aus, wenn die nächsten geplanten RDLs alle Einsatzvorbereitungen sind! Es sei denn, es gelingt Dir noch, einen zwölftägige RDL einzuschieben, bei der Du beurteilt werden kannst!

Das könnte ich sogar evtl. eintüten - quasi das angenehme mit dem Nützlichen verbinden ;)


Bezüglich Beförderungen:

Anhand welcher Kriterien lassen sich denn die Zeitpunkte abschätzen? Wie es bei den Aktiven läuft, ist mir klar, aber bei Res gibt es ja nicht wirklich "Vergleichsgruppen" o.ä., weiterhin ist mMn eine Beurteilung nach einer 6monatigen WÜ wesentlich aussagekräftiger als nach 12 Tagen - aber die Übungsintensität ist ja mWn nicht von Relevanz, oder?

Tommie

Zitat von: HCRenegade am 27. Oktober 2014, 20:52:48Das ist ja interessant - also sieht P rein beurteilungstechnisch eine 12tägige WÜ als höherwertiger an als einen bis zu 3 Monate dauernden Einsatz.

Sorry, aber Du hast echt keinen Plan, was Vorschriften betrifft, und so ;) !

ZDv 20/6, Ziffer 213 B:

Zitat"Eine Beurteilung ist für Reservistinnen und Reservisten ab dem Dienstgrad Unteroffizier/Maat aufwärts bei einer Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen von mehr als drei Monaten Dauer zu erstellen."

Und vorher ist es nur ein Beurteilungsbeitrag, was gemäß der gleichen Vorschrift die Anforderung einer "vollen" Beurteilung ausschließt!

HCRenegade

Streiche "kein Plan", setze "keinen Zugriff auf aktuelle (bzw. alle) Vorschriften"  :P

Mal blöd gefragt - was ist denn der Sinn eines "Beurteilungsbeitrages" für einen Res? Der Beitrag sollte doch normalerweise in die nächste Beurteilung mit eingehen, was bei Res doch dann entfällt, oder?

F_K

@ renegade:

Ich würde die Frage der Beurteilung mit meinem PersOffz besprechen, da gibt es sicherlich Möglichkeiten - weil auf Anforderung geht da Einiges ...

Tommie

Der Fall ist ausdiskutiert! Wird in einem Falle eine Beurteilung erstellt, für die die Vorschrift einen Beitrag vorsieht, ist die Beurteilung aufzuheben! Dieser Fall ist ein solcher Fall, wo dem so wäre! BAPersBw macht da gar nichts, weil sie es nicht dürfen! Der PersFü, der hier gegen die Vorschrift verstößt, hat ein ernsthaftes Problem ...

Tommie

BTW: Erstens ist die Vorschrift in diesem Fall eindeutig und zweitens ist die Beförderung eines approbierten Kameraden zum Oberstabsapotheker kein Fall, der einen Vorschriftenverstoß rechtfertigen würde! Er kann warten, bis es so weit ist ...

... und ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich das als wahrscheinliche Antwort seines Personalführers voraussage ;) !

DocBrown78

Hallo,
in die Diskusdion würde ich gerne einhaken, ergänzend zum Thema Beförderung und Beorderung.

Es heißt ja, keine Beförderung ohne Beorderung

Ich hatte im letzten Jahr nach dem Antrag zu einer Beorderung eine WÜ (12Tage) mit Beförderung in neuen, vorläufigen Dienstgrad abgeleistet, inklusive Beurteilung. Erst einige Wochen danach bekam ich die Zusage zur Beorderung. In diesem Jahr habe ich eine weitere WÜ (12Tage) absolviert. Frage: zählt die 1. WÜ anteilig für die endgültige Beförderung?

Viele Grüße

Tommie

Nachdem die RDL aus dem letzten Jahr im vorläufigen Dienstgrad erfolgt ist, war sie wohl zwingend in der Verwendung, für die der Dienstgrad verliehen wurde, oder ;) ? Somit spricht definitiv nichts dagegen, das die hier geleisteten Wehrübungstage für die endgültige Zuerkennung des Dienstgrades zählen!

F_K

Lieber Tommie,

wenn die Welt so einfach und Schwarz / Weiss wäre, würde Personalführung von Mannschaftssoldaten gemacht werden können.

Die Soll Org sieht da aber (Stabs-) Offiziere vor.

Im Einzelnen:

- Der Umkehrschluss den Du ziehst, ist so falsch.
- Selbstverständlich kann eine RDL mit 12 Tagen für eine Beurteilung (auf Anforderung) genutzt werden, auch im Ausland.

@ HCRenegade:

Sprich mit Deinem Personalführer.

@ DochBrown78:

Sprich mit Deinem Personalführer.

(Es gibt nämlich Personalführer, die wollen UNBEDINGT die WÜ Tage in der Beorderung auf der Verwendung, andere sind da flexibler).

TheScientist

@ DochBrown78

Kann mich nur F_K anschliessen. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Personalführer am BAPersBw.

Es sollte aber kein Problem werde. Ich selber bin beordert an der SanAK, habe aber immer am BWZK geübt, was auch angerechnet wurde inklusive Beurteilung.

Wie aber F_K sagte, es gibt diese und jene Personalführer.

Mkg

THeScientist

Tommie

Also ... nachdem ich heute vor der Mittagspause gefühlt den ganzen Vormittag mit BAPersBw konferiert und alle möglichen und unmöglichen Problemchen für meine Leute aus der Welt geschafft habe, kann ich dem bereits mehrmals erteilten Rat der Vorposter definitiv zustimmen, unbedingt das persönliche Gespräch mit dem Personalführer zu suchen!

Fakt ist jedoch, dass ein Dienstgrad nur dann vorläufig verliehen wird, wenn auch zu erwarten ist, dass die Bundeswehr davon (Einplanung des Kameraden für eine zukünftige Verwendung) auch einen Vorteil hat. Deswegen sind hier alle Personalführer angewiesen, bei der Anrechnung von RDLs für die endgültige Zuerkennung eines zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades größtmögliche Kulanz walten zu lassen. Somit wird hier alles, was nur ansatzweise in die Nähe von "artgerechter Haltung während der RDL" kommt, eher anerkannt als abgelehnt werden! Gleiches gilt natürlich auch für Beurteilungen, die ohnehin nur auf Anforderung durch die Personal bearbeitende Stelle erstellt werden dürfen. Von daher wundert es mich nicht, was "TheScientist" zu berichten weiß! Er wurde während der fraglichen RDL "artgerecht gehalten" ( ;) ) und hat auf Anforderung seines PersFü eine Beurteilung erhalten! So läuft das eben, wenn es läuft ;) !

Der Grund für die obige Anweisung war der, das einige vorläufig zuerkannte Dienstgrade innerhalb der geforderten drei Jahre nicht endgültig verliehen werden konnten , weil sich hier einige PersFü sehr kleinlich gezeigt hatten. Die Kameraden, die sich dann zu Recht beschwert haben, wurden dann im Einzelfalle nochmals nach moderateren Maßstäben überprüft und in der Mehrheit der Fälle konnte unbürokratisch Abhilfe geschaffen werden! Hier würde sich die Bundeswehr durch allzu rigorose Regelungen selbst um qualifiziertes Personal bringen, das ja gerade wegen seiner Qualifikation einen zunächst vorläufigen höheren Dienstgrad erhalten hat!

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