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Frage zur Rückfahrt von der OPZ

Begonnen von dade, 29. Dezember 2011, 11:28:03

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dade

Hallo,

kann mir jemand erklären wie das mit der Rückfahrt mit der Bahn und den Gutscheinen von der OPZ läuft?
Ich weiß schließlich nicht wann für mich Schluss ist, daher kann ich meine Rückfahrkarte ja erst am Ende der Eignungsfeststellung lösen, aber der obere Teil des Gutscheins verbleibt bei der OPZ. Kann ich dann den oberen Teil gleich in der OPZ lassen und mit dem unteren Teil alleine eine Rückfahrkarte besorgen?

Danke!

The_Staffsergeant

Ich bekomme ja auch immer zu meinen Wehrübungen einn Gutschein für die Hin- und Rückfahrt gestellt.
Bisher war es eigentlich immer so, das der Obere Teil des Rückfahrgutscheins nicht abgegeben werden musste.
Dreimal gefragt und dreimal ein Nein bekommen, bzw. Brauchen wir nicht.
Ich denke mal das läuft in der OPZ nicht anders.
OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

Tommie

dade, und wenn dem nicht so sein sollte, wird irgendwer an der OPZ schon mit einer umsetzbaren Lösung aus der Kurve kommen ;) ! Denn vermutlich bist Du nicht der erste, der vor diesem "Problem" steht, denke ich mal!

dade


itchit

Das mit dem Gutschein macht in sofern kein Problem, als dass man diesen ja für alle Zugtypen einlösen kann.
Also Einlösen und dann ab in den Zug. So verpasst man keinen.

Tommie

Dieses Procedere dürfte dem TE durchaus bekannt sein, itchit ;) !

Aber ... wenn man den Gutschein einlöst und dafür eine Fahrkarte erhält, verbleibt ein Teil des Gutscheines bei der Bahn und ein Teil müsste eigentlich zusammen mit der Fahrkarte bei der OPZ abgegeben werden (theoretisch!), was jedoch dann, wenn man vorher noch nicht weis, wann man fahren kann/darf/soll/muss/... ein wenig schwierig werden könnte! Und wenn man dann am Bahnhof steht und seinen zweiten Gutschein einlöst, dann hat man den Abschnitt für die OPZ in der Hand ... und nu?

Manchmal verzichten die Herrschaften darauf, weil dann, wenn keine weiteren Reisekosten angefallen sind, auch keine Reisekostenabrechnung gemacht zu werden braucht. Andererseits könnte man auch den Abschnitt für die OPZ zusammen mit der Original-Fahrkarte von zu Hause aus an die OPZ schicken, wenn dies denn so gewünscht ist!

dade

Stimmt. Mit der Post schicken wäre natürlich eine Möglichkeit. Aber vorher abgeben geht nicht?

Tommie

Und damit Gefahr laufen, dass die Bahn die andere Hälfte alleine nicht akzeptiert ;) ?

The_Staffsergeant

das können sie auch nicht alleine Akzeptieren, da auf beiden Teilen ein Stempel des Reisezentrums der Bahn rauf kommt. zum anderen befinden sich auf beiden teilen ja eine Gutscheinnummer, die verglichen wird.
OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

itchit

Soweit ich mich erinnere wird einem dies an der OPZ bei der Begrüßung gleich mitgeteilt.

Kann nicht mehr 100% sagen wie es gemacht wurde, war aber auf jeden Fall überhaupt kein Problem.

Steph

Ich war erst vor ein paar Wochen. Du behältst den Gutschein für die Rückfahrt einfach auf und löst ihn am Schalter in Köln Hbf gegen dein Ticket ein. Fertig. Du musst dann nichts mehr abgeben, melden, o. ä.

dade

Also, nachdem ich nun auch in der OPZ war und erfolgreich durchlaufen habe :), kann ich mitteilen, dass die andere Hälfte des Gutscheines nicht mehr benötigt wird. Das war wohl früher mal so wegen der Abrechnung, ist nun aber nicht mehr notwendig.

Stibsus

Falls nochmal jemand vor diesem Problem steht: Ich habe bei der Bahn vorher die Situation geschildert und habe dann eine Karte bekommen die ich im Zeitraum von beiden Tagen einlösen konnte. Also einfach mal beim Besorgen der Hinfahrtskarte nachfragen ob sich da was machen lässt.
Wenn ich Unsinn rede, möge man mich verbessern :P
SanOA im Studium

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