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minimalste Zeit als FWDL?

Begonnen von Waldherr, 09. Februar 2012, 17:11:48

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Waldherr

Was ist denn jetzt eigentlich nach Aussetzung der Wehrpflicht die Zeit, die man minimal bei der Bundeswehr machen kann?

miguhamburg1

1 Tag: Ganz einfach, Sie rücken als FWDL oder SaZ bei Ihrem Trupenteil ein und erklären am Folgetag, dass die Bundeswehr doch nichts für Sie ist - und schwupps, werden Sie wieder entlassen und können, wenn noch nicht eingekleidet, gleich wieder nach Hause fahren!

Waldherr

Ok, das ist natürlich auch eine Möglichkeit. ;D
Aber konkret 6, 9, !2 oder wieviel Monate?



mp-sani

Würde aber raten länger zu machen, Lohnt sich. Also so 9 oder 12 Monate mindestens.

Tenlei

#6
Der Grundwehrdienst dauert 6 Monate. Das ist also die minimale Zeit, laut http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__5.html

Edit:Ich vermute Sie meinten die "normale", absolute, minimale Zeit die Sie bei der BW verbringen können.
...sed nunquam peribo

Tommie

#7
OMG, Tenlei! Dass die Wehrpflicht seit 01.07.2011 ausgesetzt wurde, ist wohl vollkommen an Ihnen vorbei defiliert, oder ;) ?

Und wenn Sie meine obige Aussage nachvollzogen haben, dann lesen Sie bitte auch noch den Titel dieses Threats aufmerksam durch :D !

Und ... was gemerkt ;) ?

EDIT: Nein, er fragte schon im Titel des Freds nach der "Minimalsten Zeit als FWDL"! Der Fred-Titel ist vom Prinzip her nicht korrekt, weil "minimal" ja schon die kleinste Einheit und daher nicht mehr steigerungsfähig ist! Aber so lange andere Leute auch von sich behaupten, der "einzigste" zu sein, der .... ;) !

KlausP

Welcher "Grundwehrdienst"? Da scheint mir die Seite nicht so ganz aktuell zu sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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