Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

dienstunfähig

Begonnen von kookie, 31. Januar 2012, 19:06:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

kookie

hallo,

wie der betreff schon aussagt, geht es um die dienstunfähigkeit.

Angenommen man wird als SAZ im 7. jahr dienstunfähig, weil das ein bundeswehrarzt festlegt.
bleibt man weiterhin im genuss der "freien heilführsorge" um behandelt zu werden...
z.B. Rückenbeschwerden

oder wird man einfach mit seinen übergangsgebührnissen vor´s kasernentor gestellt und man muss selber schauen wo man bleibt?

ulli76

Kommt drauf an:
Solange du Soldat bist, hast du Anrecht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. In bestimmten Fällen ist eine Weitergewährung der UTV möglich (aber nur für wenige Monate und läuft über das Versorgungsamt). Im Falle einer Wehrdienstbeschädigung kommt der Bund dauerhaft für den Schaden auf (läuft aber nicht über UTV).

Wenn es um die Frage der Dienstunfähigkeit geht: Das ist ein langwieriges Verfahren, in dem festgestellt wird, ob du überhaupt irgendeinen Dienst ausführen kannst. Ob so ein Verfahren eingeleitet wird, hängt von vielen Faktoren ab (u.a. Restdienstzeit, Dienstposten, Möglichkeiten der Umsetzung auf einen anderen Dienstposten, Heilungsmöglichkeit).
Das Verfahren dauert ca. 6-9 Monate und die Entscheidung liegt nicht bei nur einem Arzt, sondern geht durch mehrere Begutachtungsinstanzen.

Sollte festgestellt werden, dass du nicht mehr dienstfähig bist erfolgt die Entlassung mit der Möglichkeit einer 3-monatigen Schutzfrist. Wenn keine WDB vorliegt, sind die normalen Krankenkassen zuständig sobald du wieder Zivilist bist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau