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Urlaubsanspruch wärend der Meisterschule im Rechtsanspruch

Begonnen von TimR, 07. August 2012, 16:37:09

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TimR

Moin

erstmal zu mir ich bin SAZ8 und seit dem 14.04.2012 auf der Meisterschule und seit 01.01.2012 im Rechtsanspruch (DZE 29.03.2013)

Mir wurde vor Antritt der Meisterschule gesagt ich würde nur Anteilig für dieses Jahr Urlaub bekommen, da ich jetzt der Urlaubregelung der Bildungseinrichtung unterliege. Meine Bildungseinrichtung hat aber keine freien Tage! In meiner Klasse sind nun aber auch 2 Soldaten die den vollen Jahresurlaub haben, da wir ja keine freien Tage haben.
Meine Frage ist nun natürlich was ist jetzt korrekt?

evtl kennt hier ja jemand die Problematik und kann mir sagen wo das steht das mir der Urlaub zusteht da ich ungerne den weg über den Rechtsberater gehen will.



Thx
Tim

wolverine

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InstUffzSEAKlima

Wenn die Einrichtung keine Ferien hat und eine Vollzeitausbildung durchführt, wäre in dieser Zeit auch kein Erholungsurlaub möglich.

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