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Dienstzeitende: Möglichkeiten in Richtung Bundespolizei See?

Begonnen von kleinlaut, 08. März 2012, 12:32:06

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kleinlaut

Hallo,

ich bin bei der Marine und kann in absehbarer Zeit meinen Dienst beenden.
Da ich gerne dem Wasser verbunden bleiben würde, möchte ich gerne
irgendwie zur Bundespolizei See kommen. Nun habe ich aber eine Frage vorab:

Kann ich dort meine maritimen Erfahrungen (Nautik etc) irgendwie "übertragen"
lassen oder muss ich im entsprechendem Falle mir die Theorie erneut "antun"?
Gibt es einen Vorteil für ehemalige SaZ's? Gibt es eine Stellenvorhaltung?
Ab wann darf ich mich bewerben, ohne Probleme mit dem Dienstherr zu bekommen?

Absehbares DZE bedeutet, 2 Jahre plus. Kann also noch nicht auf
das BFD-Kompendium zugreifen.

Eventuell hat jemand da ja bereits Erfahrungen gemacht.
Navigare necesse est.

wolverine

Ab Z12 gibt es Vorbehaltsstellen. Sonst geht halt nur bewerben. Welche nautischen Qualifikationen haben Sie denn?
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kleinlaut

Ich meinte Kenntnisse wie Navigation, SeeSchStrO, Schiffstechnik
und Kommunikationstechnik. Halt das, was man bei der Bundeswehr
beigebracht bekommt.

Sehe ich also richtig, dass nur für die SaZ12er die Stellen vorbehalten
werden und andere SaZ keine Möglichkeit haben, auf diese Stellen
zu gelangen?

Und zu meiner zweiten Frage, darf ich mich schon deutlich vorm DZE
bewerben?
Navigare necesse est.

BulleMölders

Ich habe für dich mal die Suche bemüht: Eingliederungsschein

Zitat von: kleinlaut am 09. März 2012, 12:45:41
Ich meinte Kenntnisse wie Navigation, SeeSchStrO, Schiffstechnik
und Kommunikationstechnik. Halt das, was man bei der Bundeswehr
beigebracht bekommt.
Jeder bekommt bei der Bundeswehr das beigebracht, was er für seinen Dienst braucht. Da wir ja noch nicht mal wissen welchen Status und welche Verwendungsreihe du hast, läst sich so eine Frage nur schwerlich beantworten.
Ein Offizier mit dem Patent für Große fahrt wird sicherlich die ganze Ausbildung bei der Bundespolizei See nicht nochmal machen müssen.
Ein Mannschaftsdienstgrad 26 der nur die Grundfertigkeiten der Navigation beherrscht wird wohl alles nochmal von der Picke auf lernen müssen.

Zitat von: kleinlaut am 09. März 2012, 12:45:41
Und zu meiner zweiten Frage, darf ich mich schon deutlich vorm DZE
bewerben?
Bewerben kannst du dich jeder Zeit, wer sollte dir das verbieten?
Gerade was den Eingliederungsschein betrifft solltest du dann auch mal Kontakt zum BfD aufnehmen, denn meines Wissens nach läuft das über die. Und selbst wenn nicht, wenn ich deine Fragen so lese, wäre der Kontakt zum BfD-Berater sicher nicht verkehrt.

Andi

Keine Sorge, die Bundespolizei hält wie alle anderen Polizeien auch keine Eingliederungsstellen für ehemalige SaZ vor.

Gruß Andi
the rest is silence...

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