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sexuelle Verführung während des Dienstes

Begonnen von goeast, 23. März 2012, 18:52:58

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ulli76

Eben- genau das sage ich doch die ganze Zeit.

Ein KpChef darf sich ja durchaus in eine seiner Soldatinnen verlieben (und umgekehrt)- aber dann dürfen die beiden nicht mehr in einer Kompanie dienen.
Das ist einer der wenigen Punkte, in denen sich die Bundeswehr in private Beziehungen einmischt. Ansonsten interessiert es die Bundeswehr ja gar nicht wer mit wem.

Wer´s nachlesen will: Gibt nen Erlass "Sexualität in der Bundeswehr"
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman

Ist doch ähnlich wie im zivileln wenn eine Lehrkraft ein Verhältnis mit einem Schüler hätte müßte er oder sie auch gehen, egal ob verführt oder eim einvernehmen.

Flexscan

Muss ich nit verstehen??

Gibt genug Sekrätärinnen, die freiwillig mit ihrem Chef ins Bett hoppsen. Weder Dame noch Chef kriegen Stress deswegen.

Aber dem Kameraden Hauptmann will man nun ans Bein pissen??

Es iwar freiwillig keiner hat s uner Zwang getan!

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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mailman

Du kannst doch einen zivilen Betrieb nicht mit der Bundeswehr oder einer Behörde vergleichen. Ein Kompaniechef hat nun mal eine besondere Stellung gegenüber seinen Soldaten. Und die wird bei so einem Verhältnis im gefährdet deshalb muss einer von beiden gehen. Hat wohl damit was zu tun das dann nicht mehr gewährleistet ist das er jeden seiner unterstellten geleich behandelt.



In meiner Kompanie gabe es auch eine Soldatin die wegen sowas zu uns versetzt wurde, weil sie eine Beziehung mit ihrem Kompaniechef hatte. (und zu dem Zeitpunkt immer noch hat)

ulli76

Ein KpChef hat aber ganz andere Befugnisse als ein normaler Chef gegenüber seiner Sekretärin. Alleine das ganze Beurteilgungswesen und Disziplinarrecht.
Das passendere Beispiel wäre eben Lehrer/Schüler, Chef/Azubi, Professor(in)/Student(in).

Siehst ja auch, dass es dabei zu ernormen Verwicklungen kommen kann. Jemand, der mit der Bewertung von Leistung zu tun hat, kann bei einem sexuellen Verhältnis nicht objektiv sein.

(Oops- der Postmann war schneller)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Flexscan

ok das hab ich jetzt soweit verstanden.

Nur finde ich es halt unfair, gleich dem Kameraden Hauptmann eins reizuwürgen, obwohl BEIDE es wollten.
Nur weil Person Y jetz nen Problem hat, jammert wegen ihrer Beziehung, hat Kamerad X nun Stress??
Sry in meinen Augen sowas von sinnbefreit...
Und X geht ohne alles davon. "Haha hat Spass gemacht. Aber danach hab ich dem ordentlich einen reingewürgt".
Da krieg ich das kotzen bei.

Gut das ich Junggeselle bin  ::)
MkG Flex
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ulli76

So meinte zumindest ich das nicht.
Die Art der Beziehung wird natürlich mitbetrachtet.
Aber egal wie du es drehst, Soldatin hätte Hptm in der Hand.

Bei ner Sekretärin und nem Chef im Zivilen geht es ja meist um nichts. Meist hat er ja nur eine "eigene". Da ist eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen üblicherweise nicht so wild, wie eben bei der Bundeswehr (was meinste, wenn eine Beziehung raus kommt und in der Zwischenzeit gab es BUs- da können alle Seiten nur verlieren)

Das einzige, wie er aus sowas sauber raus kommen würde, ist die frühzeitige Meldung und dienstliche Trennung.

Geht übrigens prinzipiell auch bei weiblichem Chef und männlichem Soldaten.

Und aus den ganzen Gründen musste dir auf so einer Position genau überlegen, was du machst. Du stehst halt im Fokus und du kannst schneller Probleme bekommen, als dir lieb ist.

Was meinste, was erstmal los ist, wenn ne Soldatin im BU-Gespräch plötzlich die Kleider vom Leib reisst und schreiend aus dem Büro rennt. Versuch als Chef so einen Verdacht mal wieder los zu werden.


•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Terek

#52
Zitat von: ulli76 am 23. März 2012, 19:14:17
Ein KpChef darf kein Verhältnis mit einem seiner Soldaten haben. Das hat mit Fürsorgepflicht nichts zu tun, sondern ergibt sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis.

Ich bin da vielleicht nicht auf dem Laufenden... Ist der Anhang zu der ZDv 14/3 "Umgang mit Sexualität in der Bw"  in der ursprünglichen Fassung noch gültig?

Darin heißt es doch: "Eine derartige Beeinträchtigung oder Störung liegt zum Beispiel vor, wenn Vorgesetzte
die gebotene dienstliche Objektivität und Neutralität aufgeben, um sexuelle Beziehungen
anzubahnen oder zu fördern oder es in diesem Zusammenhang zu einer
ungerechtfertigten dienstlichen Bevorzugung oder Benachteiligung betroffener Personen
kommt
."

Wir das in der Praxis bei Kompaniechefs jetzt generell unterstellt? Denn, fall es keine Änderung der Vorschriftenlage gegeben haben sollte, ist eine solche Beziehung meines Erachtens formal grundsätzlich zulässig.

Aber natürlich kein Sex während der Dienstzeit.

ulli76

#53
Ich hab den Anhang jetzt nicht genau im Kopf- ich weiss vor allem das, was uns ein Rechtsberater in ner Fortbildung erklärt hat.

Wenn es keinen Extra-Passus für Vorgesetzte nach §1 VVO gibt (das sind ja meistens die, wo es zu den beschriebenen Problemen kommt), dann kann man das in der Praxis tatsächlich unterstellen.
Kein Vorgesetzter kann objektiv und neutral gegenüber einem Soldaten sein, mit dem er ein sexuelles Verhältnis hat.

Was uns der RB erklärt hat, war auch, dass ein Vorgesetztenverhältis nur aufgrund des Dienstgrades, auch innerhalb einer Kompanie nicht generell verboten ist (z.B. Mannschafter aus Zug A und Feldwebel aus Zug B).
Im Einzelfall wird man sich das Ahängigkeitsverhältnis genau anschauen müssen.
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Terek

Nun ja, in meinem vorherigen Post hatte ich den einzig passenden Auszug aus dem Anhang zititert (hätte ich kenntlicher machen sollen   ;) ).

Einen extra Passus für unterschiedliche Vorgesetztenverhältnisse gibt es in besagtem Erlass nicht, auch nicht für jene nach § 1 VVO (ich denke die meintest Du). Allerdings sind diese am ehsten gefährdet ihre Objektivität aufzugeben und ich denke auch, eine solche Konstellation sollte möglichst vermieden und eine Versetzung aus dem Verhältnis heraus angestrebt werden.

Dies ist aber nicht immer und vor allem nicht unmittelbar möglich, wird aber eben grundsätzlich, solange keine Störung des Dienstbetriebes vorliegt, nicht disziplinar geahndet. Natürlich vorbehaltlich dessen, daß seit 2004 die Vorschriftenlage nicht verschärft wurde.








ulli76

Jap, hatte mich wegen dem Paragraphen vertippt.

Vielleicht weiss Wolve noch was zu dem Thema.
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wolverine

Ist doch schon alles gesagt; eigentlich verstehe ich nicht, dass dieses Thema mehrere Seiten wert sein soll. Was soll man da abstrakt regeln?! Als Soldat und Vorgesetzter unterliegt man den üblichen Regeln: Kameradschaftspflicht, Fürsorgepflicht und Pflicht zur (korrekten) Dienstleistung.
Andererseits gibt es einen Kernbereich des Privatseins auch als Amtsträger und in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Erfolgt eine Beziehung uneingeschränkt freiwillig und ausschließlich nach Dienst, gibt es nichts zu regeln. Wird eine Seite auch nur mittelbar unter Druck gesetzt, ist das ein Dienstvergehen (siehe oben). Hier - in der Dienstzeit und abgeschlossene Tür und Seelennot der Betroffenen - wäre es sicher eins oder mehrere. Aber die Geschichte erscheint wenig glaubhaft.
Ich halte das für den Fake eines subjektiv Witzigen und eigentlich keines Tastendrucks für wert.
Wenn aber jemand eine abstrakte Stellungnahme wünscht: Es kommt wohl auf den konkreten Einzelfall an. Die Antwort kann der Jurist immer geben - auch am Wochenende.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
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AriFuSchr

 
ZitatEs kommt wohl auf den konkreten Einzelfall an. Die Antwort kann der Jurist immer geben - auch am Wochenende.

.... und ist in diesem Falle auch schon die Erstberatungsgebühr wert  ;D
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

schlammtreiber

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