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hib-Meldungen 138/2012 vom 19. März 2012 und 142/2012 vom 20.03.2012

Begonnen von StOPfr, 20. März 2012, 18:33:34

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StOPfr

Themen heute:

   • Auftritte der Bundeswehr in der Öffentlichkeit
   
   • Planung unbemannter Waffen- und Aufklärungssysteme bei der Bundeswehr

   informell: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Nationalem Waffenregister vor


Im Bundestag notiert: Auftritte der Bundeswehr in der Öffentlichkeit
Verteidigung/Kleine Anfrage - 19.03.2012

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über Auftritte der Bundeswehr in der Öffentlichkeit im zweiten Quartal des Jahres 2012. In ihrer Kleinen Anfrage (17/8940) will sie unter anderem wissen, an welchen Messen und Ausstellungen sich die Streitkräfte beteiligen werden, welche Termine für den ,,KarriereTreff" der Bundeswehr, für Wehrdienstberater und Jugendoffiziere geplant sind und wann öffentliche Gelöbnisse, Zapfenstreiche und Auftritte des Musikkorps stattfinden sollen.

Quelle


Im Bundestag notiert: Planung unbemannter Waffen- und Aufklärungssysteme bei der Bundeswehr
Verteidigung/Kleine Anfrage - 19.03.2012

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Informationen über die Entwicklung und Planung unbemannter Waffen- und Aufklärungssysteme bei der Bundeswehr. In ihrer Kleinen Anfrage (17/8861) will sie unter anderem wissen, ob und welche solcher Systeme von der Bundewehr angeschafft werden sollen, die nicht im Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung zum ,,Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme" (17/6904) aufgeführt sind. Zudem möchte sie darüber informiert werden, welche Einsatzszenarien und Verwendungsmöglichkeiten die Bundeswehr für bestehende und geplante Systeme vorsieht.

Quelle



Hintergrundinformation:
Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Nationalem Waffenregister vor
Inneres/Gesetzentwurf - 20.03.2012

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (17/8987) vorgelegt. Mit dem Gesetzesvorhaben, das am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, soll eine Vorschrift der EU-Waffenrichtlinie umgesetzt werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten dafür Sorge zu tragen, dass bis spätestens Ende 2014 ein computergestütztes Waffenregister ,,eingeführt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird, in dem jede unter die Richtlinie fallende Waffe registriert ist und das den zuständigen Behörden den Zugang zu den gespeicherten Daten gewährleistet", wie die Regierung erläutert.

In der Vorlage verweist die Regierung darauf, dass mit Paragraf 43 a des Waffengesetzes bereits ein erster Schritt zur Umsetzung dieser Vorgaben in nationales Recht erfolgt sei. Danach ist bereits bis Ende dieses Jahres ein Nationales Waffenregister zu errichten, in dem bundesweit ,,insbesondere Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Schusswaffen elektronisch auswertbar zu erfassen und auf aktuellem Stand zu halten sind". Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf, Beschränkungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bedürften einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage. Diese werde mit dem angestrebten Gesetz bereichsspezifisch geschaffen.

Das Nationale Waffenregister soll laut Regierung der Speicherung und Übermittlung von Daten dienen, die erforderlich sind, um ,,erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote" Personen zuordnen zu können. Als ,,registerführende Stelle" ist den Angaben zufolge das Bundesverwaltungsamt vorgesehen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mehrere Änderungsvorschläge vorgelegt. Die Bundesregierung stimmt diesen Vorschlägen in ihrer Gegenäußerung zu der Bundesrats-Stellungnahme indes nur zum Teil zu.

Quelle
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