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Überstunden/Dienstzeiten bei der Bundeswehr nach der !AGA!?

Begonnen von P-CB92, 13. März 2012, 21:22:32

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P-CB92

Danke für den Tipp, der Spieß ist mir ja vom Truppenbesuch schon bekannt.
"Wer rennt nachts durch Wald und Wind?"
"Es ist der PIO mit seinem Spinnt!"

stefan@16

wie werden überstunden nach der aga entlohnt ?  welchen satz gibt esn da ?  wieviel urlaubstage hat man eig. und kann man diese nur nehmen wenn man in der stammeinheit ist oder auch auf lehrgang mal ein tag ?

P-CB92

würde mich auch noch interessieren,hätte jemand eine Antwort??
"Wer rennt nachts durch Wald und Wind?"
"Es ist der PIO mit seinem Spinnt!"

ulli76

Einzelne "Überstunden" werden nicht bezahlt. Ab 46 Stunden/Woche kann man aber Freizeitausgleich bekommen.
Die Möglichkeit zum finanziellen Ausgleich gibt es bei zusammenhängenden Diensten von mehr als 12 Stunden (weiss den aktuellen Satz nicht, ist aber nicht gerade viel), bei 16 gibt´s noch mehr. Es sei denn, man nimmt Freizeitausgleich.
Und es gibt nochmal Zahlungen für "Dienst zu ungünstigen Zeiten"- unter der Woche von 20-6 Uhr, samstags ab 13 Uhr und sonntags und an Feiertagen ganztägig. Da gibt es aber unterschiedliche Sätze, je nach dem ob es WE ist oder unter der Woche.(Ich meine das liegt bei 1,25-2,5€/Stunde).
Für Wach- und Bereitschaftsdienste gibt es noch gesonderte Regelungen.
Für Auslandseinsätze gibt es übrigens keine Extra-Zahlungen für Überstunden.

Steht alles im Dienstzeiterlass- ist nen recht kompliziertes Werk.

Urlaubstage hat man 26/Jahr wenn man unter 30 ist, sonst 29 (in noch höherem Alter, auch nochmal mehr.
Ob man auf Lehrgängen Urlaub nehmen kann, hängt vom Lehrgang ab. Teilweise gibt es auf langen Lehrgängen feste Urlaubszeiten, in dringenden Fällen wird man da auch mal nen Tag nehmen können. Bei kurzen Lehrgängen ist es in der Regel nicht möglich, Urlaub zu nehmen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Die Sätze richten sich nach dem Dienstverhältnis. SaZ haben andere als FWDL.

Zum Urlaub: bei manchen Lehrgängen, besonders bei länger andauernden Lehrgängen, kann auch entsprechende Urlaubszeit eigeplant sein. Die ist dann aber für alle Lehrgangsteilnehmer gleich und außerhalb dieser Zeiten wird in der Regel kein Urlaub gewährt. Bei welchen Lehrgängen das zutrifft, kann man erst in der Einheit erfahren, wenn der Kompanietruppführer im Lehrgangskatalog nachsieht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

P-CB92

Hätte nochmal eine Frage und wollte keinen neuen Theard erstellen, und zwar:

Ist der Urlaub bis zur eindgültigen abgeschlossenen Ausbildung zum Feldwebel (3 Jahre) festegelegt,weil man unter anderem viele Lehrgänge etc. bestreiten muss. Das wurde mir nicht gesagt bzw. hab ich es nie hinterfragt. Um auf den Punkt zu kommen gibt es bestimmte Wochen im Jahr 2012/13/14 wo Urlaub vorgeschrieben ist ähnlich wie Betriebsferien,oder kann man wie auch in der freien Wirtschaft seinen Urlaubszeitraum selber planen?

mfg.
"Wer rennt nachts durch Wald und Wind?"
"Es ist der PIO mit seinem Spinnt!"

KlausP

#21
So lange Ihre Urlaubspläne nicht mit der Lehrgangsplanung kollidieren, können Sie ihn streng genommen beantragen, wie Sie wollen. Wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen, sollte der Urlaub dann auch durch den Disziplinarvorgesetzten genehmigt werden. Es gibt auch längere Lehrgänge, in denen ein Urlaubszeitraum in der Planung enthalten ist (z.B. bei einer ZAW, die fast 2 Jahre dauert). Dann sind Sie auch an diesen Zeitraum gebunden, weil es eben aus dienstlichen Gründen anders nicht möglich ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

P-CB92

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