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Soldzahlung anteilig bei Kündigung?

Begonnen von inucanis, 19. April 2012, 18:18:23

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inucanis

Hallo,

ich leiste seit 01.04.12 freiwilligen Wehrdienst. Allerdings habe ich auf eine Bewerbung auf einen Praktikumsplatz gestern noch eine Zusage erhalten, und da ich im Oktober sowieso mit meinem Studium anfangen wollte und mein Engagement bei der Bundeswehr mehr als kleine Lebenserfahrung ansehe, werde ich das Praktikum wohl vorziehen und bei der BW kündigen. Allerdings hab ich nun eine Frage zu meinem Sold:

Gehalt bekommt man ja immer am 15. eines Monats. In meinem Fall (1. Dienstmonat) bekommt man knapp 273 Euro, dafür im 2. Monat dann eine größere Summe, sodass unterm Strich wieder normal 2 Monate bezahlt wurden. Wie läuft es denn ab, wenn ich mitten im 1. Dienstmonat kündige? Werden die Tage dann anteilig berechnet, oder muss ich mindestens 30 Tage abgeleistet haben, um einen Monat gezahlt zu bekommen?

Kündigungstag und Entlassungstag scheinen zudem zum Teil ja auch 14 Tage auseinander zu liegen; bekommt man für diese Spanne dann auch noch Geld, oder muss man diese absitzen und auf seinen Enlassungsbescheid warten?

Ich frage, da ich "sinnvoll" kündigen möchte, um noch einen Monat Gehalt zu bekommen, welches ich dann auch dringend brauchen werde. Kann mir da jemand helfen? Wäre sehr dankbar :)

Gruß,

Michi


KlausP

#1
ZitatWerden die Tage dann anteilig berechnet

Ja. Wehrsold berechnet sie nach Tagessätzen.

ZitatKündigungstag und Entlassungstag scheinen zudem zum Teil ja auch 14 Tage auseinander zu liegen

Sagt wer?

Zitatbekommt man für diese Spanne dann auch noch Geld, oder muss man diese absitzen und auf seinen Enlassungsbescheid warten?

Sie bekommen bis zum Ablauf des Tages, der in Ihrer Entlsaaungsverfügung benannt ist, Wehrsold und alle anderen Geld- und Sachbezüge. Und genau so lange sind Sie auch Soldat mit allen Rechten und Pflichten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RekrKp8

Entlassungen auf eigenen Wunsch sind schnellstmöglich und immer positiv zu bescheiden.

afdasdfas

Zitat von: KlausP am 19. April 2012, 18:31:45
Sagt wer?
So war es bisher dieses Quartal in meiner Einheit die Praxis. Kameraden, die gekündigt haben, konnten nicht gleich gehen, sondern mussten bisher noch einige Tage warten. Es waren zwar keine 14, aber einer beispielsweiße wurde erst heute entlassen und hat am 11.04. gekündigt.

Tommie

Na ja, wenn man bereits eingekleidet wurde, sollte man die Beklleidungs- und Ausrüstungsgegenstände, die man empfangen hat, schon vollzählig abgegeben habe und auch sonst ist noch ein wenig Bürokratie zu erledigen, die sicherlich nicht an einem Nachmittag "mal eben so" durchläuft!

KlausP

Kommt ja auch darauf an, wer nun für diese Entlassung zuständig ist. Ist es in der AGA der Kompaniechef (was mMn Sinn machen würde) geht das in 2 bis 3 Tagen. Muss das aber zum DivKdr, kann es durchaus auch länger dauern, bis die Entlassungsverfügung da ist.

Zitat von: Tommie am 19. April 2012, 19:27:50
Na ja, wenn man bereits eingekleidet wurde, sollte man die Beklleidungs- und Ausrüstungsgegenstände, die man empfangen hat, schon vollzählig abgegeben habe und auch sonst ist noch ein wenig Bürokratie zu erledigen, die sicherlich nicht an einem Nachmittag "mal eben so" durchläuft!

Deshalb ja im günstigsten Fall 2 Tage, wenn es der Chef machen darf. War ja früher bei den anerkannten KDVern auch nicht anders.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

inucanis

Okay, dann nur nochmal zum Verständnis: Egal wann ich kündige und wie lange ich da war, ich bekomme bis zum Tag meiner Entlassung anteilig für jeden Tag meinen Sold bezahlt. Richtig?


KlausP

Ja, was ist daran so schwer zu verstehen? So geht es jedenfalls aus der Wehrsold-Tabelle bei www.bundeswehr-karriere.de hervor.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

marcel1987

Bezieht sich die Frage des TE eigentlich nur auf den Wehrsoldtagessatz? Mich würde interessieren, ob man beides, also Tagessatz und Wehrdienstzuschlag anteilig bekommt.

KlausP

Aus dem § 8c Wehrsoldgesetz lese ich nichts anderes heraus, der Wehsoldzuschlag wird ja auch tageweise wie der Wehrsold berechnet.

http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/__8c.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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