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Bei Versetzung ins Ausland (kein Kriesengebiet) Buisness Class?

Begonnen von Neuling123, 22. September 2012, 15:37:52

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Neuling123

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die mal in einer Runde Soldaten aufgekommen ist. Es behauptete einer, dass Offiziere, die beispielsweise in die USA versetzt/kommandiert werden (z.B. FlaRak oder FlgDst), in der Buisness Class reisen. Stimmt das?

Ich habe dazu nur §4 BRKG gefunden. Aber richtig schlau werde ich daraus auch nicht. Weiß es jemand besser? Am besten mit Quellenangabe;-)

Danke...und schönes We.


Inkognito

Ich stelle mir gerade Business Class ins Krisengebiet vor (nur mal so fürs Kopfkino) ... herrlich :D
(Ab)normarly - Die (ab)normalen Dinge des Lebens

ulli76

Man kann auch in den Einsatz commercial fliegen. Aber zumindest mich hat man da nicht Business Class fliegen lassen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K


schlammtreiber

Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

justice005

Bei reinen Dienstreisen auf Strecken mit einer Flugdauer von mehr als 8 Stunden kann man Business Class fliegen. Das kommt bei den meisten Zielen in den USA hin.

ABER: Von dieser Regel gibt es jede Menge Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Abordnung, Kommandierung sowie Dienstantrittsreisen nach einer Versetzung.

Mit einfachen Worten: Sie werden bei einer Versetzung Economy fliegen. Wenn jemand aber nur zu einem bestimmten dienstlichen Termin reist (z.B. eine Tagung etc.) dann kommt unter den oben genannten Voraussetzungen die Business Class in Betracht.

Das steht alles im Bundesreisegesetz und den entsprechenden Erläuterungen.


F_K

ZitatPics, or it did not happen 

Yes - one DVD with about 3000 pics and a few videos (not only from me - from about 20 officers on the same journey ...)

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