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Mittteilung über Dauer des Dienstverhältnisses

Begonnen von stefan@16, 28. April 2012, 08:38:11

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stefan@16

Ich habe mich eig für 12 jahre verpflichtet, jetz steht aber in einem schreiben von der Stammdienststelle der Bundeswehr :" Aufgrund Ihrer Verpflichtungserklärung vom 7.04.2011 wird ihre Dienstzeit auf 2 jahre, 00 monate, 00 Tage festgesetz. 
Sie rechtnet ab 02.05.2012 (Tage der wirksamen Berufung in das Dienstverhältnisses  eines Soldaten auf Zeit)

Ihre Dienstzeit endet demnach mit Ablauf des 01.01.2014


Was hat das zu bedeuten ? Oder sind es weitere 2 jahre Probezeit ?   

BulleMölders

Dienstzeiten werden normalerweise Stufenweise festgesetzt, in deinem Fall erst mal für zwei Jahre.
Einer weitere Festsetzung erfolgt, wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst, z. B. geforderte Lehrgänge bestanden hast oder eine Entsprechende Ausbildung.

Bei 12 Jahren würde ich mal davon ausgehen, dass das bestehen der Laufbahnlehrgänge eine Voraussetzung für die weiter Festsetzung der Dienstzeit ist.
Denn was soll die Bundeswehr mit einem geplanten Feldwebel, der die Laufbahnlehrgänge nicht bestanden hat und ihn dann 12 Jahre als Mannschafter herumschleppen muss.

KlausP

Sind Sie mit höherem Dienstgrad in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes eingestellt worden?

Diese sogenannte stufenweise Festsetzung der Dienstzeit erfolgt bei allen Feldwebelanwärtern. Bei den FA des Truppendienstes erfolgt sie auf 3 Jahre, also bis zur Beförderung zum Feldwebel. Bei den EÜb des allgFD bin ich mir nicht sicher, aber diese können mMn ja schon früher zum Feldwebel befördet werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen