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Wiedereinstellung nach abgebrochenem Wehrdienst

Begonnen von smif, 28. April 2012, 12:58:17

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smif

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem: Ich habe mich im Januar 2011 freiwillig für den Wehrdienst gemeldet,habe dann aber im Juni 2011 das Abitur nicht bestanden. Ich habe mich auf einer anderen Schule beworben bekam aber keine direkte Zusage. Natürlich habe ich dann mit meinem zuständigen KWEA korrespondiert und meine Lage erläutert. Man hat mir geraten auf jeden Fall den Dienst anzutreten, und wenn ich dann die Zusage der Schule bekommen würde, könne ich im Zuge der 6monatigen Kündigungsfrist gehen. Auf die Frage ob ich eventuelle Probleme bei einer Wiedereinstellung 2012 hätte, sagte die Einplanerin Zitat:" Ich wüsste nicht was es da für Probleme geben sollte, Sie hatten ja einen guten Grund und haben ihr Abitur nachgeholt."
Ich habe am 4.7.11 den Dienst angetreten, der mir sehr gut gefallen hat. Natürlich bekam ich Anfang August die Aufnahmebestätigung der Schule, und habe Anfang September den Wehrdienst abgebrochen.

Jetzt stehe ich vor folgendem Problem: Ich habe mich im November wieder für den Freiwilligen Wehrdienst beworben, doch mir wurde gesagt dass ich dafür gesperrt sei da ich aus eigenen Stücken abgebrochen haben. Ironischer weise sagen mir das genau die Leute die mir im Sommer zum Dienstantritt geraten haben, trotz meiner Bedenken. Ich habe meinen Fall bereits dem Wehrbeaufragten geschildert und er hat "Ermittlungen" eingeleitet. Beim BMVg konnte mir auch niemand helfen, auch nicht beim Bundeswehrverband. Ich habe mich parallel als SaZ13 OA beworben, doch da ich bis jetzt keine Antwort habe gehe ich von einer Absage aus.

Meine Frage: gibt es ein Gremium oder eine Person die über solche Fälle entscheidet und an die ich mich wenden kann? Oder hat sonst Jemand einen Rat für mich wie ich zügig wieder in die Bundeswehr kann?

mfg
smif

KlausP

ZitatJetzt stehe ich vor folgendem Problem: Ich habe mich im November wieder für den Freiwilligen Wehrdienst beworben, doch mir wurde gesagt dass ich dafür gesperrt sei da ich aus eigenen Stücken abgebrochen haben. Ironischer weise sagen mir das genau die Leute die mir im Sommer zum Dienstantritt geraten haben, trotz meiner Bedenken.

Wenn Sie den FWD "neuer Art" angefangen haben und dann von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben, können Sie in der Tat nicht noch einmal zum FWD antreten. Diese Regularien waren aber zu dem Zeitpunkt, als Sie anderslautende Aussagen vom KWEA bekommen haben, noch nicht bekannt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Eine Bewerbung als SaZ wird davon aber nicht berührt. Die Chancen dürften unter Berücksichtigung der hier gemachten Angaben intakt sein.
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