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hib-Meldungen 220 und 224/2012 vom 7. Mai 2012

Begonnen von StOPfr, 07. Mai 2012, 22:36:55

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StOPfr

Themen heute:

   • Ein weiteres Jahr im Kosovo

   • Verbände bezweifeln zügigen Personalabbau durch die Bundeswehrreform

      nachrichtl.: Grüne fordern Kontrolle von Rüstungsexporten



Bundesregierung: Ein weiteres Jahr im Kosovo
Auswärtiges/Antrag - 07.05.2012

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung will die Beteiligung der Bundeswehr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) um ein weiteres Jahr verlängern. Dazu legte sie einen Antrag (17/9505) vor. Unverändert seien 1.850 Soldaten vorgesehen. Weitere Reduzierungsschritte seien in ,,Abhängigkeit von der Lageentwicklung möglich, derzeit aber noch nicht konkret absehbar". Die Nato-geführte Operation KFOR würde für weitere zwölf Monate insgesamt rund 68,2 Millionen Euro kosten.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, ist die Lage im Kosovo ,,grundsätzlich ruhig und stabil". Allerdings bleibe das ,,Eskalationspotenzial" im kosovarisch-serbisch dominierten Konflikt hoch. Der von der Europäischen Union mit dem Ziel einer konkreten Verbesserung der Lebensbedingungen im Norden Kosovo vermittelte bilaterale Dialog zwischen Serbien und Kosovo habe seit Frühjahr 2011 erste positive Ergebnisse erbracht. Zuletzt konnten grundsätzliche Einigungen zur Teilnahme Kosovo an regionalen Kooperationsforen und zur gemeinsamen Kontrolle von Grenzübergängen erzielt werden. Unter anderem diese Fortschritte haben den Weg frei gemacht für die Vergabe des EU-Beitrittskandidatenstatus an Serbien durch den Europäischen Rat am 1. März dieses Jahres.

Quelle


Verbände bezweifeln zügigen Personalabbau durch die Bundeswehrreform
Verteidigungsausschuss (Anhörung) - 07.05.2012

Berlin: (hib/AW) Der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV), der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) und der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) bezweifeln, dass der angestrebte Personalabbau und –umbau bei den Streitkräften erreicht wird. In diesem Sinne äußerten sich die Vertreter der drei Verbände am Montag Nachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (17/9340). Oberst Ulrich Kirsch, Vorsitzender des DBwV, betonte, das Begleitgesetz nehme eine ,,zentrale" Rolle für das Gelingen der Bundeswehrreform ein, mit der die Truppe auf bis zu 185.000 Soldaten verkleinert werden soll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht genügend Anreize für Soldaten biete, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen oder in ein anderes Beschäftigungsverhältnis in der Privatwirtschaft zu wechseln, wie sich das die Regierung erhoffe. Kirsch plädierte dafür, dass die Hinzuverdienstgrenzen für Soldaten, die sich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen lassen, entweder ganz aufgehoben oder aber zumindest deutlich angehoben werden. Dies sei doch auch im Interesse der Gesellschaft. Wer mehr verdiene, der müsse auch höhere Steuern zahlen und können mehr Geld auf dem Binnenmarkt ausgeben, argumentierte der Verbandsvertreter. Zeitsoldaten müssten zudem ihre während ihrer Dienstzeit erworbenen Versorgungsanwartschaften bei Verlassen der Streitkräfte erhalten bleiben.

Ähnliche Kritik äußerte der VBB-Vorsitzende Wolfram Kamm. Die Festlegung der Vorruhestandsregelung für Beamte auf das 60. Lebensjahr sei nicht zielführend. Er plädierte dafür, die Grenze auf das 55. Lebensjahr zu senken. Ebenso falsch sei es, die Zahl der Beamten, die in den Genuss einer Vorruhestandsregelung kämen, auf 1.050 zu beschränken. Wie Kirsch übte auch Kamm Kritik an der mangelnden Übertragung von Versorgungsansprüchen bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft. Der angestrebte Abbau des zivilen Personals auf 55.000 Haushaltsstellen in der Wehrverwaltung werde mit diesem Gesetzentwurf nicht gelingen. Kirsch und Kamm bemängelten übereinstimmend, dass bislang nur die personellen Obergrenzen für das militärische und zivile Personal durch die Bundesregierung benannt worden seien. Die Feinplanung liege noch immer nicht vor. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zweifelt am angestrebten Erfolg beim Personalabbau. Ruhestandsregelungen seien der falsche Weg, sagte Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp. Die Regierung solle lieber mehr Geld zu Verfügung stellen, um den Personalabbau zu beschleunigen.

Gute Chancen für ehemalige Soldaten am Arbeitsmarkt – ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst – sieht Karsten Bunk von der Arbeitsagentur für Arbeit. Der demografische Wandel sorge in den kommenden Jahren für einen steigenden Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt. Vor allem in den Bereichen Logistik, Lagerverwaltung oder im Gesundheitswesen herrsche schon jetzt ein großer Bedarf.

Unterschiedlicher fielen die Bewertungen des Gesetzentwurfes aus juristischer Sicht aus. Während der Hochschulprofessor Jörn Ipsen von der Universität Osnabrück prinzipiell keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Entwurf vorbrachte, sah dies sein Kollege Amadeus Wolff von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder etwas skeptischer. Wenn Soldaten zukünftig verstärkt in den zivilen Bereichen der Verwaltung eingesetzt werden sollten, dann laufe dies der durch Artikel 87a und Artikel 87b Grundgesetz vorgegebenen Zweiteilung des zivilen und militärischen Personals zuwider. Dieser Ansicht widersprach Ipsen. Auch schon jetzt würden Soldaten in der zivilen Verwaltung eingesetzt.

Merith Niehuss, Präsidentin der Bundeswehr-Universität München, mahnte an, dass die Truppe in Zukunft deutlich familiengerechter zu gestalten sei. Vor allem müssten verstärkt Möglichkeiten geboten werden, dass Soldaten ihre Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr am Arbeitsplatz betreuen können. Dies sei vor allem notwendig, um junge Frauen für einen Dienst in der Truppe zu motivieren. Auch im Bereich der Weiterbildung und Berufsbildung für Soldaten forderte sie Nachbesserungen. Sie lobte zugleich aber die Verbesserungen für Zeitsoldaten mir kürzeren Verpflichtungszeiten.

Quelle




nachrichtl. aus 220/2012

Grüne fordern Kontrolle von Rüstungsexporten
Auswärtiges/Antrag - 07.05.2012

Berlin: (hib/BOB) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt einen Gesetzentwurf (17/9412), mit dem man Rüstungsexporte kontrollieren kann. Sie schreibt in ihrer Vorlage, die Kriterien der Rüstungsexportrichtlinie würden gesetzlich verankert und in das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz integriert. Dies betreffe insbesondere die Menschenrechtslage im Empfängerland und die Gefahr der inneren Repression, Die Berichte der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag sollten vierteljährlich bis spätestens zum nächsten Quartalsende erfolgen. Die Ressortzuständigkeit für Rüstungsexporte werde dem Auswärtigen Amt übertragen, fordern die Grünen.

Die Bundestag werde vor einer beabsichtigten Rüstungsexportgenehmigung bei besonders ,,sensiblen Exporten" unterrichtet und würde die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Das Recht der Bundesregierung in Kenntnis einer negativen Stellungnahme des Parlaments, ,,aus wichtigen außen- oder sicherheitspolitischen Gründen eine abweichende Entscheidung" zu treffen, bleibe ,,unberührt". Es werde ferner ein fachpolitisches Gremium zur Rüstungsexportpolitik eingerichtet. Die Geheimhaltung von Entscheidungen über Rüstungsexporte sei abzuschaffen. Sei eine Genehmigung abschließend erteilt, müsse diese stets bekannt gegeben und begründet werden. Die Grünen fordern darüber hinaus, dass keine Hermesbürgschaften für Rüstungs- und Kriegswaffenexporte erteilt werden dürfe.

Quelle (mit Link zur Vorlage)
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