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SaZ u. Haftpflichtversicherung?

Begonnen von Its4FunDudes, 21. Mai 2012, 13:02:20

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Its4FunDudes

Einen schönen Guten Tag wünsche ich.

Ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Haftpflichtversicherung. Meine Freundin schrieb mich soeben an, dass ich mal gucken soll, ob ich eine (bei der Bundeswehr) habe oder nicht, oder wie dort die Möglichkeiten aussehen. Ich muss ehrlich sagen, dass ich es überhaupt nicht weiß, wie es bei diesem Thema genau aussieht. Am 02.07. 2012 werde ich meinen Dienst als Wiedereinsteller antreten (falls dies von bedeutung sein sollte). Die Suchfunktion hier im Forum hab ich schon benutzt, fand aber leider nichts, was mir im Moment weiter hilft. Nun hoffe ich das mich nun mal jemand ein paar Informationen zukommen lässt, damit ich diesbezüglich einen Plan bekomme. :D

Vielen Dank.

Andi

"Bei der Bundeswehr" hast du keine Haftpflichversicherung. Bei Schäden, die durch dienstliches Handeln entstehen haftest du nur, wenn sie durch dein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln/Unterlassen entstehen. Um die grobe Fahrlässigkeit ebenfalls abzudecken empfiehlt es sich eine private Diensthaftpflicht (je nach Bedarf inklusive Dienst-Kfz-Haftpflicht) abzuschließen.

Gruß Andi
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Its4FunDudes

Ah ok, danke. Nunja, die DienstKfz-haftpflicht dürfte bei mir wegfallen, da ich eh kein Führerschein habe. Apropo Führerschein (mal kurz so nebenbei) Stimmt es, dass wenn man kein Führerschein hat, der ich sag mal, Feldwebel, sagt aber ich solle ihn mal da und dahin fahren, dass es dannegal ist, ob man einen hat oder nicht? Ich mein, auch in der Kaserne gillt doch die StVO. Ich erwähen das gerade, weil ein Kamerad mir dies mal erzählte. :o

Bezüglich der Versicherung:
Es wird aber Möglich sein mir zB bei dem Bundeswehrverband oder so, Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung zu holen und evt bei denen eine Abzuschließen, wenn die gute Angebote haben?

Andi

Zitat von: Its4FunDudes am 21. Mai 2012, 13:19:41
Stimmt es, dass wenn man kein Führerschein hat, der ich sag mal, Feldwebel, sagt aber ich solle ihn mal da und dahin fahren, dass es dannegal ist, ob man einen hat oder nicht?

Nein, das stimmt nicht. Im Spannungs- und Verteidigungsfall wäre es durchaus denkbar, dass die Bundeswehr Soldaten, die ihre zivile Fahrerlaubnis verloren/abgegeben haben trotzdem als Militärkraftfahrer einsetzt. Die momentane Weisungs- und Vorschriftenlage da allerdings völlig unzweideutig.

Zitat von: Its4FunDudes am 21. Mai 2012, 13:19:41
Ich mein, auch in der Kaserne gillt doch die StVO.

Nein, es gelten höchstens die Regelungen der StVO, wenn der Kasernenkommandant das so festlegt. Nur wenn eine Kaserne öffentlicher Verkehrsraum ist gilt auch die StVO.

Zitat von: Its4FunDudes am 21. Mai 2012, 13:19:41
Bezüglich der Versicherung:
Es wird aber Möglich sein mir zB bei dem Bundeswehrverband oder so, Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung zu holen und evt bei denen eine Abzuschließen, wenn die gute Angebote haben?

Der Bundeswehrverband bietet keine eigenen Versicherungen. Aber bei deren Rahmenvertragsstelle solltest du dich durchaus schlau machen.

Gruß Andi
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miguhamburg1

Ja, derartige Informationen und Angebote gibt es bei den Versicherungs- und Vertragspartnern des Bundeswehrverbands.

Wenn Sie nicht Inhaber einer Bundeswehrfshrerlaubnis sind, dürfen Sie in Frieden und Einsatz (also derzeit) auch keine Bundeswehr-Kfz bewegen. Einen entsprechenden Befehl brauchen Sie nicht zu befolgen (wenn Sie denn Ihren Vorgesetzten auf diesen Umstand hingewiesen haben). Sie dürfen Befehle sogar nicht ausführen, wenn damit einhergeht, eine Straftat zu begehen.

Its4FunDudes

Super, vielen Dank. Dann weiß ich hier nun mal bescheid und werde dem erwähnten Kamerad mal die Meinung sagen :D


ZitatDer Bundeswehrverband bietet keine eigenen Versicherungen. Aber bei deren Rahmenvertragsstelle solltest du dich durchaus schlau machen.
Ok, werd ich dann machen. Ich danke dir für deine Hilfe.

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