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Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit

Begonnen von H.S., 14. Mai 2012, 21:21:04

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H.S.

Hi Leutz,

hab mal ne kurze Frage:

Meine Frau (SU,Z8) war nun 2 Jahre in Elternzeit und arbeitet ab August wieder Teilzeit bis 2015. Wie sieht das mit ihrer Abfindung aus? wird die gekürzt?

Danke

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

H.S

Also punkt 2 bedeutet das es bei Elterngeld nicht gekürzt wird oder?

KlausP

Für den Zeitraum der Elternzeit nicht, das lese ich auch so, diese Zeit wird so angerechnet, als hätte Ihre Frau Dienst geleistet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

An sich wird die Elternzeit doch an die Dienstzeit hinten dran gehängt. Und Teilzeit doch auch.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

H.S

Nur wenn die Frau mehr als 6 Monate Fachausbildung genossen hat.

Und das ist nicht der Fall (LwTrspUffz)

Rollo83

Ich dachte auch Elternzeit wird angehängt.
Das würde ja heissen das man z.B. als SAZ 4 Mannschafter 2 Kinder während der Dienstzeit bekommen kann, komplette Dienstbezüge kassiert und dafür nicht mal großartig Dienst leisten muss. Jetzt wird mir so einiges klar.

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Rollo83

Huch ok ich dachte man wird normal weiter bezahlt, dann nehm ich alles zurück.

KlausP

Zitat von: Rollo83 am 15. Mai 2012, 18:43:05
Huch ok ich dachte man wird normal weiter bezahlt, dann nehm ich alles zurück.

Auch Soldatinnen/Soldaten bekommen in der Elternzeit nur das Elterngeld.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

H.S.

Das Entlassungsgeld richtet sich doch nach dem letzten Brutto-Gehalt oder? Wenn aber meine Frau nun den letzten Dienstmonat in Elternzeit ist, also nichts bekommt vom Bund, geht sie dann leer aus ?

KlausP

Davon habe ich keine Ahnung. Ich würde empfehlen, sich dazu mit dem Sozialdienst der Bundeswehr in Verbindung zu setzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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