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Strafe wegen "Ungehorsam"

Begonnen von User01, 23. Mai 2012, 16:02:17

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User01

Hallo

Ich muß mich momentan mit ner total ätzenden Situation rumschlagen...
Wir haben momentan einen Reservisten. Ich habe meinen Aufgabenbereich, über den ich nach Aussage meines direkten Vorgesetzten relativ frei entscheiden kann. Nun war der direkte Vorgesetzte nicht da und dieser Reservist meinte mir sagen zu müssen wie ich meinen Aufgabenbereich zu erledigen hätte, ich wollte ihm sagen wie es sonst gehandhabt wird, kam aber keine zwei Worte weit da er mich sofort lautstark angeschnauzt hat.
Da er und ich schon öfter aus verschiedenen Gründen aneinander geraten sind ist mir der Kragen geplatzt und ich hab zurück geschnauzt und habe seinen "Befehl" übergangen. Noch dazu sind ein paar wirklich böse Aussagen gefallen, jedoch von beiden Seiten.
Es sind ein paar Tage vergangen bis ich zu ihm hin bin und sagte das es blöd gelaufen ist, ich aber zu meiner Ansicht stehe und mir von ihm nicht in meinen vom direkten Vorgesetzten festgelegten Aufgabenbereich rein reden lasse, jedenfalls nicht so, mit gebrülle usw.
Wir haben dann n bischen geredet und sind irgendwann darüber einig geworden das wir uns allgemein gegenseitig etwas entgegen kommen müssen.
Nun ist er aber trotzdem heute zu direkt zu meinem Disziplinarvorgesetzten hin und hat sich über mich beschwert, dieser ist natürlich total sauer und will nächste Woche mit uns beiden reden.
Mein D-Vorgesetzter kennt mich aber schon ne ganze Weile und weiß das ich eigentlich nicht so bin.
Was meint ihr mit was ich da nun rechnen muß?

Paramedic

Erstmal das Gespräch abwarten, da kannst du deine Meinung äußern und es wird ein Weg gefunden.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

User01

Also nicht sowas schlimmes wie Geldstrafe oder Freiheitsentzug oder sowas?

wolverine

Was sollen wir denn jetzt aus den Aussagen wahrsagen? Wissen wir, was passiert ist, ob ein Vorgesetztenverhältnis bestand oder wie gewichtig Ihre Dienstpflichtverletzung (so es denn überhaupt eine war) war? Es klingt erst einmal nach dem, was Sie selbst schreiben: er versucht ein Gespräch zu vermitteln, mehr nicht.
Aber rein grundsätzlich können Pflichtverletzungen natürlich auch disziplinar geahndet werden. Das werden sie dann aber zeitnah.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

Die Geschichte ist so vage, dass man keinerlei Bewertung treffen kann. man kann frühestens etwas sagen, wenn Sie folgende fragen beantworten:

1.  Welchen Dienstgrad hat der Reservist?
2. Welchen Dienstgrad haben Sie?
3. Inwiefern (aufgrund welcher Dienststellung) ist er Ihnen vorgesetzt?
4. Welchen konkreten Befehl hat er Ihnen gegeben?
5. Inwieweit haben Sie ihn verweigert?
6. Was haben Sie in diesem Zusammenhang wörtlich ihm gegenüber geäußert?

Wenn Sie diese Fragen beantworten, gebe ich ihnen gerne eine Einschätzung zur Sache ab.


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