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Frage "Hinweise zum Dienstantritt"

Begonnen von Bearni, 26. Mai 2012, 15:12:20

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Bearni

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zu den, am Dienstantritt benötigten Unterlagen.

Im zugesandten Infoblatt "Hinweise zum Dienstantritt" steht, unter Unterlagen die man mitführen soll:

(...)
1.2. Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus etwaigen vorangegangenen Arbeits- oder Dienstverhältnissen im laufenden Kalenderjahr. Falls für sie noch keine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausgestellt wurde, müssen sie diese bei ihrem zuständigem Finanzamt rechtzeitig beantragen.

1.3 Rentenversicherungsnummer (soweit ihnen durch die Landes-, Bundes- oder sonstige Versicherungsanstalt eine Rentenversicherungsnummer ausgestellt worden ist)


Ich war bis einschließlich diesen Jahres Schüler( offizielle Entlassung ist am 29.06.2012 und der Dienstantritt am 02.07.2012) und habe noch keinen Job gehabt. Auch keinen Ferienjob o.ä. Muss ich dann eines der oben aufgeführten Dokumente zum Diensantritt mitbringen? Eine Rentenversicherungsnummer wurde mir bis jetzt nie mittgeteilt und da ich nie gearbeitet habe, ist die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug doch auch uninteressant oder? Oder muss ich eines oder beide beantragen?

Vielen Dank für euere Mühen

Liebe Grüße
Bearni

BulleMölders

Die Lohnsteuerbescheinigung brauchst du und musst sie dir vom zuständigen Finanzamt für deinen Wohnsitz ausstellen lassen.
Wenn du noch keine Rentenversicherungsnummer hast, hast du halt keine.
Der Bund wird dich dann bei der BfA anmelden, wenn Rentenversicherungsbeiträge abzuführen sind. Was bei SaZ erst zum Ende der Dienstzeit der Fall ist.

Leo939

Ich hätte auch noch eine Frage zu den mitzuführenden Unterlagen  :)
Es wird da von einem "Beschäftigungs-/ Aufenthaltsnachweis vom Tage der Schulentlassung bis zum Dienstantritt" gesprochen.

Das entspricht bei mir ungefähr einer Zeit von 3 Tagen. Ist das nötig und wer soll mir einen Nachweis darüber schreiben, dass ich 3 Tage zuhause war?
82. OAJ - OA-Bataillon Hammelburg
1. Kompanie

KlausP

ZitatDas entspricht bei mir ungefähr einer Zeit von 3 Tagen. Ist das nötig und wer soll mir einen Nachweis darüber schreiben, dass ich 3 Tage zuhause war?

Niemand schreibt Ihnen sowas. In Ihrer Einheit schreiben Sie dazu eine "Dienstliche Erklärung" (gibt's einen Vordruck für).

Das geht etwa so:

"Hiermit erkläre ich, (Vornam)(Name)(PK) in Gegenwart meines Disziplinarvorgesetzten, dass ich mich in der Zeit vom (Datum) bis zum (Datum) ohne Erwerbstätigkeit zu Hause aufgehalten habe."

Das unterschreiben Sie und Ihr Kompaniechef und das ersetzt dann diese Bescheinigung. Kommt gerade bei der Einberufung von vorherigen Schülern oft vor.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

"Im fraglichen Zeitraum prostituierte ich mich auf selbständiger Basis als Lustknabe. Mangels Talent bewegten sich die Einkünfte jedoch im geringfügigen Bereich, weshalb keine Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden."
Semper Communis
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Maxi.T

Ab 02.01.13 AGA in der 5./Panzergrenadierbataillon 411 Viereck

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