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Zufällige Feststellung Drogen beim Arzt

Begonnen von Schamane, 29. Mai 2012, 17:02:29

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Schamane

Die Drogendiskussion hat für mich als Sani gerade die Frage aufgebracht, darf der Arzt wenn ihm außerhalb einer speziell dafür vorgesehenen und einwilligungspflichtigen Untersuchung ein Substanzmißbrauch durch einen Soldaten offenbar wird dies melden?
Denn an sich unterliegt er der ärztlichen Schweigepflicht und im zivilen darf ein Arzt einen bewiesenen Substanzmißbrauch auch nicht so einfach weiter melden oder Anzeigen. Bei einem Militärarzt ist es aber ja so, dass er in einem besonderen Verhältnis gegenüber dem Staat in der Form der Bundeswehr steht und Schaden von ihr abzuhalten hat.
Andererseits ist er aber auch nach den berufsrechtlichen Vorschriften als Arzt zur Verschwiegenheit über die Behandlung verpflichtet. Für alles andere Sanitätspersonal gilt dies logischerweise ebenso.
Also eh die Frage kommt: Ich gehe nicht davon aus, dass der Arzt es nicht melden muss. Aber es würde mich schon interessieren mit welchem Gesetz hier die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt wird.

Paramedic

Wird in Richtung Schutz von Kameraden und der Bundeswehr gehen tippe ich, aber die Rechtsleute finden bestimmt den betreffenden Text :)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

ulli76

Ist ganz einfach:
1. Sind die Drogentests bei der Bundeswehr duldungspflichtig und nicht einwilligungspflichtig
2. Der Arzt ist tatäschlich an seine Schweigepflicht gebunden.
Er kann allerdings entsprechende Befreiungen auf dem Krankenmeldeschein vermerken. Des weiteren gibt es die Möglichkeit, vom SanBereich aus eine BA 90/5 zu erstellen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bayern bazi

auf deutsch gesagt ???

wenn der doc aufm krankmeldeschein jeden kontakt mit waffen und das führen von fahrzeugen  verbietet - sollte es einem vorgesetzten komisch vorkommen ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Schamane

Ulli76 ich kenne den schönen schlanken Satz: "Der Soldat ist von allen Schieß und Wachverrichtungen befreit." sollte er MKF sein steht das entsprechende dabei. Nur nicht jede Befreiung die einen solchen Satz nachsichzieht hat auch in jedem Fall mit Drogen zu tun lieber bayern bazi.
Ansonsten wurden bei uns die Soldaten dahin gehend belehrt, dass eine Verweigerung dazu führen kann, dass wir als SanBereich den Antrag auf BA 90/5 stellen und dann ist er duldungspflichtig vorher soweit es mir bekannt ist nicht.
Beispiel der Truppenarzt hat durch das Verhalten des Soldaten den begründeten Verdacht auf Substanzmißbrauch, dann kann er den Soldat fragen, ob er mit einem Drogentest einverstanden ist. Wenn er dies nicht ist, so wird er auch den schlanken Satz von oben schreiben, aber er hat keine verwertbaren Beweise.
Das dann der Chef ziemlich entgeistert anruft und fragt was Sache ist, ist eine andere Sache. Wobei 90 % der Chefs wissen was dann im Busch ist.

miguhamburg1

#5
Dass der Truppenarzt von sich aus ein BA 90/5 für einen Soldaten erstellen kann, ist mir noch nicht untergekommen und mir bis dato unbekannt. Daher @ Ulli: Wie funktioniert dies rein administrativ, da Veranlassender und Unterschreibender ja der DV ist?

Die indirekte Information via Krankenschein habe ich selbst mehrfach erlebt/bearbeitet. Funktioniert prima, wenn das Geschäftszimmer, Spieß und DV "auf Trab" sind. Denn dann kann der DV einen entsprechenden 90/5 veranlassen und der Soldat untauglich geschrieben werden.

Der Drogentest ist wie der Urintesrstreifen eine duldungspflichtige Untersuchung, dafür braucht kein Soldat gefragt zu werden.

ulli76

@Schamane: Nicht ganz:
Ja, der Soldat wird von den üblichen Tätigkeiten befreit und zwar für 6 Monate- nur DAS geht wiedrum nicht so einfach über Krankenmeldeschein (wegen den 6 Monaten). Deswegen wird ja der 90/5er gebraucht. Natürlich gibt es die Befreiungen nicht nur bei Drogenkonsum- weitere Beispiele wären sonstige Suchtprobleme und psychiatrische Erkrankungen.

Ja, oft werden die Soldaten befragt, ob sie mit dem Test einverstanden sind- aber es ist nicht erforderlich. Allerdings würde die  Durchsetzung der Gewinnung einer entsprechenden Probe gegen den Willen des Soldaten ein Problem darstellen.
Als Truppenarzt brauch ich ja keine verwertbaren Beweise. Ich muss ja nur die Tauglichkeit feststellen und eine Weigerung eines Soldaten, begründete und duldungspflichtige Untersuchungen über sich ergehen zu lassen, kann eben zur Nicht-Tauglichkeit und daneben zur disziplinaren Ahndung führen. Letzteres wiederum könnte spannend werden, da man dann ja offenbaren müsste, welche Untersuchung der Soldat verweigert hat.

Die meisten Chefs ahnen ja was Sache ist- außerdem kommt es häufiger vor, dass Soldaten vom Chef zum Drogentest zum Truppenarzt geschickt werden, als dass der Truppenarzt aufgrund von Symptomen eine entsprechende Untersuchung veranlasst.
Zufallsbefunde im Rahmen von Tauglichkeitsuntersuchungen kommen allerdings regelmäßig vor.
Ab und an werden die Soldaten auch mal vom MAD geschickt- ist dann ganz einfach: Die bekommen das Ergebnis vom Test (in der Regel dann negativ) in die Hand gedrückt und was sie damit machen ist dann deren Sache. Manchmal kommen Soldaten auch von sich aus- einfach um sich bei Ermittlungen zu entlasten.

@Migu: Ja, es gibt tatsächlich die Möglichkeit, vom SanBereich aus eine BA 90/5 zu erstellen. Dabei werden dann im oberen Teil nur die Daten des Soldaten eingetragen, Unterschrift etc. gibt es in dem Teil dann nicht.
Von dieser Möglichkeit wird allerdings sehr selten Gebrauch gemacht- übliches Vorgehen ist auf dem Krankenmeldeschein zu vermerken, dass die Erstellung eines 90/5er erbeten wird (machen wir z.B. auch ab und an bei Schwangeren)- also auf dem Krankenmeldeschein werden erstmal die Befreiungen eingetragen und dann eben der Zusatz "Bitte BA 90/5 auf (z.B.) DuV"
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Schamane

Das der Krankenmeldeschein nicht ausreicht ist schon klar, da ab 1 Monat Befreiung von Verrichtungen egal welcher Art komme ich als Chef auch mit dem BA 90/5 um die Ecke, schlussendlich muss ich gegenüber der vorgesetzten Kommandobehörden ja auch argumentieren können und da ist halt ein BA 90/5 das sinnvollst.
In der Masse der Fälle stimmt es das der Soldat zum Arzt geschickt wird. Aber genau das wäre ja die Frage der Soldat verweigert eine Maßnahme und der Arzt teilt mit das er die Maßnahme verweigert hat. Streng genommen liegt gemäß den Gesetzen für Ärzten hier schon eine Verletzung der Schweigepflicht vor.

ulli76

So oft kommt das zum Glück nicht vor.

Der Soldat würde ja mit einer bestimmten Fragestellung zum Arzt geschickt- eben V.a. Dienstunfähigkeit wegen Drogenkonsum.
Welche Untersuchungen der Truppenarzt für erforderlich hält, ist dann ihm überlassen. Das Ergebnis des Tests dürfte ich so oder so nicht weitergeben.
Kann ja auch sein, dass ich durch andere Erkenntnisse zu dem Schluss komme, dass der Soldat dienstunfähig ist. Ich begründe mein Urteil auf dem 90/5er bzw. die Empfehlung auf dem Krankenmeldeschein nicht.
Wofür wir Truppenärzte allerdings nicht da sind, ist zur Unterstützung der Ermittlungen des DV. Also wir sind nicht dazu da, den Drogenkonsum durch Test zu beweisen.
Im Falle der Anforderungen durch den MAD ist es auch recht einfach: Meist liegt Drogenkonsum in der Vergangenheit vor und der Soldat braucht ne SÜ und sollte dazu beweisen, dass er aktuell nichts nimmt. Wenn der Soldat die Untersuchung verweigert, hat er eben nichts in der Hand um das zu beweisen- von demher ist der Fall dann etwas anders gelagert.

Ggf. kommt übrigens auch das Urteil: "Dienstfähigkeit nicht beurteilbar, da Soldat erforderliche Untersuchungen verweigert" in Betracht.

Wie gesagt- wie das dann im Detail weiter läuft, müsste man die Rechtsberater fragen- das sind aber eher Exotenfälle.
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Schamane

Also bei der SÜ ist es wie gesagt recht einfach, da will ja der Soldat was vom Bund in der Masse der Dinge. Das mit den Ermittlungen das ist sehr wohl bekannt. Wenn ein Chef ein Soldat nach eingeleitetem Ermittlungen wegen Drogenmißbrauch zum Arzt schickt hat er im Rechtsunterricht gepennt.

ulli76

Was der Chef allerdings tatsächlich machen sollte, ist den Soldaten bei entsprechendem Verdacht zur Klärung der Dienstfähigkeit zum Truppenarzt zu schicken. Dabei sollte er  dem TrA dann aber auch mitteilen, worum es geht.

Das ist ja an sich das tückische für die Chefs: Es besteht ein Verdacht, Soldat geht in den SanBereich, kommt mit den passenden Befreiungen zurück, Chef weiss an sich, was Sache ist, kann das aber disziplinar nicht wirklich nutzen. (Dafür gibt es aber andere Möglichkeiten- nicht dass jetzt jemand denkt, er hätte den Weg zum Drogenkonsum in der Bundeswehr gefunden)
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