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Dienstzeitverkürzung zwecks Ausbildung

Begonnen von Lesley, 04. Juni 2012, 23:25:03

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Lesley

Hallo zusammen,

Ich habe hier schon einige solcher Fragen zu diesem Thema gefunden, jedoch traff keine so genau auf mich zu, deswegen dachte ich das ich hier mal einfach frage. Ich bin FWDL'er im 15 Dienstmonat von insgesamt 17 Dienstmonaten. Ich hätte reguläres DZE am 31.08.2012, jedoch habe ich ein Angebot für eine Ausbildungsplatz zum 01.08.2012 das ich sehr gerne wahrnehmen möchte, hierfür müsste ich folglich 1 Monat Dienstzeit verkürzen. Neues DZE also 31.07.2012. Den Antrag hierfür habe ich bereits heute, mit der Begründung, dass ich einen Ausbildungsplatz bekommen kann + Kopie des Ausbildungsvertrages bei mir in der Einheit abgegeben. Jedoch kam mein Spieß heute auf mich zu und meinte das ich mir nicht erhoffen soll, das dieser Antrag durch geht. Inwiefern kann ich damit Rechen das ich die Dienstzeitverkürzung durch bekomme, da es ja nur ein Monat ist? Denn wenn sollte ich dem neuen Arbeitgeber, dies auch rechtzeitig ankündigen und mit diesem nach einer Lösung suchen.

Ich bedanke mich schon mal im voraus.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

KlausP

ZitatJedoch kam mein Spieß heute auf mich zu und meinte das ich mir nicht erhoffen soll, das dieser Antrag durch geht.

Der Spieß kann meinen was er will, er ist nicht derjenige, der das entscheidet. Über diese Anträge entscheidet im Heer der Divisionskommandeur, in den anderen TSK/OrgBer ein Kommandeur in vergleichbarer Komandoebene, also ein Generalmajor. Richtig ist, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Verkürzung Ihrer Dienstzeit haben. In der Regel legt die Bundeswehr aber den ausscheidenden FWDL in so einem Fall selten Steine in den Weg, es bleibt aber immer eine Einzelfallentscheidung. Für den Fall der Fälle, dass Ihrem Antrag nicht stattgegeben wird, sollten Sie aber trotzdem prophylaktisch das Gespräch mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber suchen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Paramedic

Na das kann ich nicht glauben, dass man sich da querstellt.

Wenn du nen fertigen Ausbildungsvertrag (also die Zusage) hast, dann müsstest du eigentlich freigestellt werden, sonst stehst du ja provoziert auf der Straße.

Ich drück die Daumen
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

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