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Sonderurlaub?!?!?

Begonnen von nuckii, 31. Mai 2012, 23:40:27

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nuckii

Moin Kameraden,

ich habe mal ein etwas ungewöhnliches Anliegen.

Also erstmal zu meiner Person, ich bin StUffz (FA) und bin momentan auf dem Feldwebel Lehrgang AMT und beende diesen am 22.06.12. Habe danach Urlaub und bin ab 02.07.12 wieder in meiner Stammeinheit in Immendingen am Bodensee. Wohnen tue ich allerdings in Lübeck (ca. 860km).

Ich spiele neben der Bundeswehr noch Fußball und habe gerade mit meiner Mannschaft den Landespokal gewonnen, was bedeutet, dass wir nächste Saison im DFB-Pokal vertreten sind und in der ersten Runde auf einen Bundesligisten treffen werden. Ich muss dieses Spiel unbedingt dabei sein, da es irgendwie meine letzte Chance ist, noch einmal zu beweisen, was ich kann und höherklassige Vereine auf mich aufmerksam zu machen. Zudem ist es natürlich ein absolutes Highlight für mich. Da ich aber ungefähr 900km von meinem Verein entfernt bin, kann ich nicht täglich zum Training erscheinen und das wird zur Folge haben, dass ich auch definitiv nicht spielen werde.

Seht ihr irgendeine Möglichkeit, dass ich vom 02.07. bis Mitte August im Norden bin?!

Ich hatte mich bisher mit ein paar Kameraden hier unterhalten und bisher habe ich nur als Idee, dass ich mich mit meinem Teileinheitsführer unterhalte und ihm die ganze Sache erkläre, was dann auf Sonderurlaub herauslaufen würde, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass ich mal eben 6 Wochen Sonderurlaub erhalte, obwohl das denke ich mal auch eine sportliche Förderung meiner Person wäre.

Des Weiteren als zweite Idee hätte ich, dass ich evt. hier in einer naheliegenden Kaserne (Eutin, Rostock oder dergleichen) so eine Art Praktikum im Stab mache und meinen Dienst die 6 Wochen eben hier oben im Stab verrichte. (Meine Verwendung ist PersFw)

Zudem kommt evt, dass ich meinen Fachlehrgang noch nicht hinter mir habe und dadurch noch keine richtige Arbeit verrichten kann. Sprich ich habe noch keinen SAP-Zugang usw. Mein Versetzungsantrag für eine heimatnahe Versetzung läuft auch schon seit Ende März und eine Ersatzgestellung für meinen jetzigen Dienstposten habe ich auch schon. Vielleicht sind das ja wichtige Informationen.

Ich hoffe, dass ihr evt. eine Idee habt, wie ich das ganze positiv lösen kann.

Vielen Dank schon einmal an alle.

Gruß nuckii

LuftwaffenSLD

Ohne viel hin und her: Das Gespräch mit dem TE-Leiter und anschließend dem Chef führen.

Dass kein Sonderurlaub für 6 Wochen gewährt wird ist offensichtlich (und die Notwendigkeit erschließt sich mir für EIN Fußballspiel)

Grundsätzlich KÖNNEN in Einzelfällen 3, bei besonders begründeten oder mehrtägigen Veranstaltungen 5 Arbeitstage gewährt werden. Übrigens für Events wie die Olympischen Spiele kann auch länger als 10 Tage gewährt werden. Einfach mal in der SUV nachlesen.

Tendenziell würde ich, falls keine Lehrgänge im Wege stehen, einfach Urlaub beantragen und wenn das Leistungsbild stimmt kann der Chef ja nett sein und 1-3 Tage gewähren.

nuckii

So viel Urlaub habe ich leider nicht mehr, habe noch 12 Tage offen und brauche schon 5 Tage davon für das Trainingslager Ende Juni. Also das mit Urlaub nehmen wird schonmal nichts =(

Würde das gerne mit meinen Vorgesetzten direkt und persönlich besprechen, aber komme vor dem 02.07. leider ja nicht mehr in meine Einheit, was also bedeutet, dass ich das Ganze am Telefon besprechen muss. Erschwert es meiner Ansicht nochmals.

Klar, nur für dieses eine Spiel 6 Wochen frei ist schon extrem, aber ich möchte ja auch nicht unbedingt frei haben, aber zumindest irgendwie im Norden sein, gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?

Gruß

miguhamburg1

Wenn ich es denn richtig verstehe, gehören Sie nicht zu den Sportlern, die an der Grenze zum Olympiakader stehen. Welches Interesse sollte also die Bundeswehr haben, Sie mit zusätzlichen Kosten für Ihre private Lebensgestaltung zu kommandieren? 

Ich sehe da wenig bis keine Möglichkeiten Ihnen in dieser Weise entgegen zu kommen. Aber stellen Sie einen Antrag auf Kommandierung und warten die Entscheidung ab.

bayern bazi

#4
sehs mal so

wenn du richtig glück hast

- ist dein chef fußballfan - und schaut das er dich irgendwie nach norden bekommt   ;D


wenn du glück hast
- ist dein chef fußballfan - und gibt dir  n paar tage frei - die du mit "sonderschichten" wieder einarbeiten kannst  :D


wenns normal läuft

kannst deine 12 tage urlaub so verplanen das du für die wichtigen vorbereitungen frei hast - den rest must halt in der  kaserne trainieren  - die zeit bekommst du immer

wirst halt dann ab und zu mal für ein verlängertes we  1000km unterwegs sein ::)



wenn du richtig pech hast -

ist er absoluter fußball gegner - und du hast gar keine chance :( :(

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

F_K

ZitatIch muss dieses Spiel unbedingt dabei sein, da es irgendwie meine letzte Chance ist, noch einmal zu beweisen, was ich kann und höherklassige Vereine auf mich aufmerksam zu machen.

Stellen wir mal emotionslos fest, dass hier ein rein PRIVATES Interesse im Vordergrund steht.

Zitat
und habe gerade mit meiner Mannschaft den Landespokal gewonnen,

Herzlichen Glückwunsch - wir reden aber hier nicht vom Bundeskader, den olympischen Spielen oder einem Bundeswettkampf / Deutschen Meisterschaft (im Sinne nationaler Meisterschaften), sondern nur von einem Turnier.

Dazu sehen die SUV und Ausführungsbestimmungen nunmal keinen SONDERurlaub vor.

Ich sehe da auch nur die Möglichkeit des Urlaubsantrages bzw. eines Antrages auf Kommandierung.

Der DV würde rechtsmißbräuchlich handeln, wenn der hier Sonderurlaub gibt ...

schlammtreiber

Mal in den Raum geworfen: bestünde rein nach Vorschrift die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu gewähren?
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

KlausP

Er könnte Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge beantragen, wer für die Genehmigung zuständig ist, weiss ich aber nicht, genausowenig, ob die ZDv 14/5 das für den konkreten Fall hergibt.
Aber Obacht! Dann entfällt für den Zeitraum z.B. auch der Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

ZitatDann entfällt für den Zeitraum z.B. auch der Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung!

... und aus einem SaZ 12 wird ein Saz 8+ (mit erheblichen Auswirkungen auf die BfD Ansprüche).

... also wirklich Obacht (wobei ich davon ausgehe, dass hier die Möglichkeit des unbezahlten Urlaubes nicht gegeben ist).

LwPersFw

Achtung!

Die Aussage, dass bei Gewährung von Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge,
keine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung mehr gewährt wird - ist so zu pauschal...

z.B. bleibt beim sogenannten Betreuungsurlaub - eine Form dieses Sonderurlaubs - die Versorgung bestehen!
Quelle: ZDv 14/5 B 101 § 28 Abs (5):
"Einem Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit kann auf Antrag unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge
mit Ausnahme der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung Urlaub bis zur Dauer von drei Jahren
mit der Möglichkeit der Verlängerung auf längstens 15 Jahre gewährt werden, wenn er
1. mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
2. einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreut oder pflegt."

Gleiches gilt für

- die Elternzeit; ZDv 14/5 B 101 § 28 Abs (7)
- SanOffz-Anwärter die zum Studium beurlaubt sind; ZDv 14/5 B 101 § 30 Abs (2) / F 501 § 11

Entfällt bei anderen Formen des SU unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge die
unentgeltliche truppenärztliche Versorgung - besteht im Falle der Erkrankung immer die
Möglichkeit den Urlaub abzubrechen, mit der Folge, dass die Versorgung wieder gewährt wird.

Quelle: ZDv 14/5 501 Ausführungsbestimmungen zu § 10 Nr 92
"Bricht ein Soldat seinen Urlaub aus wichtigem Grund unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge
ab, um unentgeltliche truppenärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen, so wird der
Sonderurlaub hierdurch beendet. Der nicht genutzte Teil des abgebrochenen Urlaubs kann nur
aufgrund eines neuen Antrags und mit einer neuen Genehmigung in Anspruch genommen
werden."

Und zum konkreten Fall:

Wenn überhaupt wäre nur in F 511 Nr 78 eine kleine Möglichkeit zu finden...
Für Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge.
Dort steht u.a.
"...für die aktive Teilnahme...an den Endkämpfen um deutsche sportliche Meisterschaften,
wenn der Soldat von einem dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verband oder
Verein als Teilnehmer benannt worden ist..."

Ich persönlich würde aber ein Eröffnungsspiel in der Hinrunde nicht als Endkampf bewerten...
Ich weiß auch nicht, ob der DFB dem Deutschen Sportbund angeschlossen ist...

Sollte dies aber doch der Fall sein gilt:
Nr 79 Abs. (4)
"Urlaub nach Nr. 78 ... darf im Einzelfall drei Arbeitstage, in besonders begründeten Fällen oder bei mehreren
Veranstaltungen fünf Arbeitstage im Urlaubsjahr nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann Urlaub bis zu
zehn Arbeitstagen im Urlaubsjahr bewilligt werden."
Nr 79 Abs. (5)
"Urlaubsanträge für sportliche Zwecke sind möglichst zwei Monate vor der Veranstaltung
von den Soldaten einzureichen. Unabhängig hiervon richten die Sportfachverbände Anträge für
die Teilnahme an den Veranstaltungen über den Deutschen Sportbund an das Streitkräfteamt.
Der Deutsche Sportbund nimmt zur Bedeutung der Veranstaltung und der Notwendigkeit der
Nominierung des Soldaten Stellung."

D.h. in diesem Fall müsste der Soldat einen Antrag einreichen und parallel müsste ihn sein Verein,
über den Deutschen Sportbund, anfordern...

Und selbst wenn der Chef gemäß Nr 80 SU aus wichtigen persönlichen Gründen geben würde,
wird er dabei nicht über 3 Tage hinausgehen... (und müsste schon ein grosser Fußball-Fan sein...)

Letzte Möglichkeit wäre die Nr 83:
"Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit kann Urlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge erteilt werden,
wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Urlaub für mehr als drei Monate kann nur in besonders begründeten Fällen erteilt werden."

Aber:
1. Ist der DFB-Pokal ein wichtiger Grund ?
2. Stehen dienstliche Gründe entgegen ?
3. Hier würde die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung entfallen - Auf Grund der o.g. Nr. 92 aber unkritisch

Ihre Idee vom Ausbildungspraktikum ist ja nicht schlecht...
Aber sehen Sie es mal aus der Sicht der Einheit - die Sie aufnehmen soll...
Warum sollte diese das tun ?! Sie sollen dort ja nicht Däumchen drehen - sondern lernen! Sie sind in Ausbildung !
Das bedeutet für diese Einheit Mehrarbeit die nicht notwendig ist!

Da müsste Ihr Chef nicht nur ein grosser Fußball-Fan sein - sondern auch der Chef der anderen Einheit!



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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