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Leistungen nach USG womit kann ich rechnen?

Begonnen von bomba, 14. Juni 2012, 23:30:11

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F_K

ZitatKlingt nach einer Ungleichbehandlung, oder?!

Nein (war auch einer meiner Argumentationsstränge) - weil es sich um unterschiedliche Personengruppen handelt.
Arbeitnehmer mit Gehaltsweiterzahlung - Nichtverdiener werden im USG unterschiedlich behandelt und diese Ungleichbehandlung ist sachlich gerechtfertigt.

Auch vertane Urlaubszeit bzw. Vergleich mit Student haben nichts gebracht - der Richter hat sich sogar die Mühe gemacht, einzelne Wörter anhand der Entstehungsgeschichte des Gesetzes "auseinanderzunehmen".

Lumpy

Wenn ich mich da mal kurz einklinken darf:

Ich bin Student und verdiene weniger als 450€ Brutto im Monat, mein Arbeitgeber hat mir während einer mehrwöchigen Wehrübung weiterhin Gehalt gezahlt. Bei der USG habe ich dann die Mindestleistung beantragt und auch erhalten. Habe dort aber auch angegeben das ich weiterhin Gehalt beziehe.

Verstehe ich das richtig, das ich eigentlich Glück hatte und kein Anspruch auf die Mindestleistung habe?

F_K

@ Lumpy:

.. nach meinem Verständnis hätte die Mindestleistung um den Betrag der weitergezahlten Einkünfte gekürzt werden müssen.
Da Du aber alles rechtstreu angegeben hast, kannst Du auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen (selbst wenn diese Fehler enthalten sollte, die für einen Laien nicht erkennbar sind).

Selbst in meinem Fall ist niemand auf die Idee einer Rückforderung gekommen (ich hatte ja auch alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht).

Lumpy

Ok, danke schön.

Dann vertraue ich mal weiterhin auf den und noch folgende Bescheide und hoffe das der Leiter meiner USG- Behörde noch lange im Dienst ist  ::)

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