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Verpflichtungsprämie auch für Wiedereinsteller?

Begonnen von Mr. Bellic, 17. Juli 2011, 21:32:58

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Ralf

Zitat von: ksk am 29. Juni 2012, 09:17:59

Ähm?! Das sollte jetzt kein Angriff gegen Dich sein Ralf?! ...
.. Keep Cool!

Hatte ich auf deinen Kommentar geantwortet? Nein.

Hätte ich aber, wenn ich es gesehen hätte mit dem gleichen Hinweis wie KlausP.
Man kann neue Erkenntnisse auch anders schreiben, z.B. in dem man schreibt "Seit dem xx.xx.xxxx wurde auch für 2012 blah blah". Und ehrlich gesagt finde ich das in Fett zu schreiben mit dem Ausrufezeichen und einem dicken falsch nicht gerade geschickt. Kommt immer so ein bisserl auf die Art an, ne?
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ms.le

hää...sry also jetzt blicke ich hier überhaupt nicht mehr durch...
da will ich mal so frech sein und einfach mal fragen ob ich diese prämie auch noch bekomme...
bin 24 jahre und war am 18.06. im znwg ost
habe die mannschaftseignung bekommen und mache saz4
mein dienstbeginn ist entweder am 01.10.2012 oder am 01.01.2013 das weiß ich nicht genau da ich noch einen sehtest machen musste der gestern richtung znwg geschickt wurde (sehwerte alle in der norm)

es reicht ein ja oder nein also nicht die mühe machen und große texte schreiben...

achso bin kein wiedereinsteller!

mfg ms.le

KlausP

für 2012 - ja

für 2013 - vielleicht.

Dieser Thread gibt lediglich die Rechtslage für 2011 wieder. Für 2012 ist die Regelung verlängert worden. Nachlesen kann man die aktuelle Regelung bei www.bundeswehr-karriere.de
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ms.le

aha ok danke KlausP

also sollte ich hoffen das es mit dem 01.10. noch klappt und wenn nicht das diese regelung auch für 2013 gültig bleibt...
ok da werde ich mir diese sache mal genau durchlesen...danke für die antwort

Ralf

Du würdest auch 2013 in den Genuss kommen. Im Erlass heißt es "Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge in der Zeit vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013.
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