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Verfällt Sonderurlaub???

Begonnen von Uschi_86, 14. November 2017, 10:45:06

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Laser1992

Die Verordnung ist definitiv nicht richtig zitiert, da steht nämlich nirgendwo irgendwas von wegen nach 6 Wochen verfällt der Sonderurlaub. In keinerlei Vorschrift habe ich das nachgelesen, aber das Gerücht mit diesen 6 Wochen kursiert auch bei uns.

MkG

justice005

Die 2160/6 ist eindeutig. Dort steht, der Vorgesetzte HAT sicherzustellen, dass der SU nicht später als 6 Wochen beginnt.

Es geht hier also um eine Pflicht des Vorgesetzten. Wenn ein Vorgesetzter seine Pflichten verletzt, kann dies niemals nachteilig für den Untergebenen sein.

Wenn also der Chef vorschriftswidrig nicht sicherstellt, dass der Untergebene seinen SU rechtzeitig nimmt, dann muss er dies schnellstmöglich nachholen. Verfallen dürfte der Urlaubsanspruch aber nicht.


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