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Fragen zur Besoldung

Begonnen von beka, 05. September 2006, 17:59:32

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beka

Hallo.

Ich habe mich erfolgreich als Militärmusiker bei der Bundeswehr beworben.
Am 4.10. geht es dann für mich mit der Eignungsübung los.
Ich dachte eigentlich, ich wüsste über die Besoldung genau Bescheid, aber da mich einige Bekannte mit ihren Meinungen und Erfahrungen (die zum Teil 30 Jahre zrückliegen) jetzt sehr verunsichert haben, wäre es sehr gut, wenn mir jemand nochmal den aktuellen Stand der Dinge mitteilen könnte.
Natürlich habe ich schon auf den offiziellen Websiten der Bundeswehr nachgeschaut. Ich habe folgendes gefunden:

- Unteroffizier (was ich ja sein werde) -> Besoldungsgruppe A5
- A5 (bis 22 Jahre) -> EUR 1583,67

Was genau ich wissen möchte ist:

- Stimmen diese Datenüberhaupt?
- Soweit ich es verstanden habe, werden von dem oben genannten Betrag folgende Beträge abgezogen:
* Steuern
* Kosten f. Unterkunft (EUR 93,18 pro Monat)
* Kosten f. Verpflegung (EUR 6,76 pro Tag)

Wäre toll, wenn jemand genau Bescheid wüsste.

-beka

beka

Okay, vielleicht ist meine Frage ein wenig zu speziell.
Deshalb mal etwas allgemeiner:

- Welche besonderen Abzüge werden eigentlich vom Bruttogehalt gemacht?
- Ich muss ja in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Muss ich dann trotzdem für diese bezahlen?

BulleMölders

Für die Gemeinschaftsunterkunft wird dir nicht abgezogen.
Du musst lediglich den Vorteil, den du durch die Bereitstellung der unentgeltlichen Unterkunft als sogenanten Geldwertenvorteil versteuern.
Das heißt, die 93,13 EUR werden auf dein Bruttogehalt aufgeschlagen.
Wenn ich deine Zahlen zu grunde legen, dann währen das also 1.676,85 EUR.
Auf diesen Betrag wird dann die Lohnsteuer berechnet.
Das währen im Jahr 2006 174,50 EUR Lohnsteuer und 9,59 EUR Solidaritätszuschlag.
Wenn du in der Kiche bist, kämmen noch 15.70 EUR Kirchensteuer dazu, so das sich deine Nottobezüge wie folgt errechen:
1.583,67 - 174,50 - 9,59 = 1399,67 ohne Kirchensteuer
oder bei Kirchenzugehörigkeit nochmal minus 15,70 = 1383,97 EUR.

Die Kosten für die Unterkunft must du also nicht zahlen sondern sie werden nur mit versteuert.
Die Verpflegungskosten zahlst du Monatlich beim Refü.

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