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Art. 12a Abs. 1 GG

Begonnen von Gast_BuPo, 24. Juli 2005, 20:25:17

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Gast_BuPo

zu "Haumichblau-Breft".

Ich möchte ja unbedingt zur Bundespolizei. Ich wollte nur wissen, wie das ist, wenn ich beim Einstellungstest irgendwie nicht gut sein werde (kann immer passieren), und da ich nicht zur BW gehen will, mich auf dieses Gesetz berufe und meinen "Grundwehrdienst" als Ausgleich zur Festanstellung beim BGS irgendwie doch beim BGS absolvieren könnte.

schlammtreiber

Zitat von: Gast_BuPo am 25. Juli 2005, 16:36:06
War der BGS in der DDR nicht das Wachregiment "Felix Dzierzynski"?

Das Gegenstück zum BGS waren in der DDR die sog. "Grenztruppen"
Semper Communis
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Timid

#17
Vom geschichtlichen Hintergrund her entsprach der BGS den Volkspolizeibereitschaften (besonders nach Gründung der NVA und Auflösung der Kasernierten Volkspolizei): Unter dem "Deckmantel" beider Organisationen wurde die Wiederbewaffnung vorangetrieben und eine erste Struktur geschaffen, die den Personalkader einer neuen Armee bilden würde. Wobei die VPB noch offensichtlicher in Richtung Armee ging (Gliederung der Bereitschaften entsprach in etwa der eines Mob-Schützenregimentes). Und letztlich wurden die VPBs nach der Wiedervereinigung Bestandteil des BGS.

Aber es mag auch andere Organisationen der DDR gegeben haben, die einen ähnlichen Aufgabenbereich wie der BGS hatten (Grenztruppen z.B.).


Ansonsten: Versuch es einfach mal bei der Bundespolizei. Aber (wenn noch nicht geschehen) solltest du dich vorher vielleicht trotzdem noch mustern lassen - wenn du für die Bundeswehr untauglich bist, dürfte auch eine Einstellung bei der BPol unwahrscheinlich sein.
Wenn es da allerdings nicht klappen sollte, dann könntest du dich auf diesen Artikel des GG nicht berufen, da einfach schon lange keine Wehrpflichtigen mehr zum BGS/zur Bundespolizei eingezogen werden.
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Gräfin

nochmal ich:
also...das gesetzesdings ist von neunzehnhundertpaar´n`sechzig.....also schon ne recht alte kamelle. immerhin haben wir 2005.
das wär auch mal ne diskussion wert. gesetze und ihr sinn.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

F_K

Liebe Gräfin,

das Grundgesetz von Deutschland ist "brandneu", vergleiche hier z. B. einfach mal "Bill of rights" oder europäische Staaten.

Der Artikel 12 a (1) und (2) regeln eine GRUNDSÄTZLICHE Möglichkeit, das NÄHERE regelt ein Gesetz.
(könnte das z. B. das Wehrpflichtgesetz sein, da noch DIESES Jahr überarbeitet wurde?  ;)  ;)  ;) ).

Wir haben hier also auch im Detail HOCHAKTUELLE Gesetze, nur weil Gast_BuPo (und andere) die Materie nicht vollständig durchdringen ... sollte man nicht mit der Bemerkung des Ursprungsjahrs des GG kommen ...

Beobachter

Ausserdem: So falsch ist dieser Artikel auch wieder nicht. Wer in den Dienst der Polizei oder Bundespolizei trit, muss keinen Wehrdienst leisten.

Gräfin

jaaaaa
trotzdem sind die gesetze überholungsbedürftig. ich seh das doch jeden tag.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

F_K

@ Beobachter:

Das Grundgesetz ist eine DER SÄULEN dieses Gemeinwesens, also die Basis überhaupt.

Diese Basis ist quasi "per Definition" richtig.

Eine Aussage wie "so FALSCH ist dieser Artikel nicht" macht daher KEINEN Sinn.

Auf BASIS dieses Artikel GRÜNDET sich das Wehrpflichtgesetz, das auch die von dir angesprochenen Themen  Polizeidient / Bundespolizeidienst und Wehrpflicht regelt.

F_K

@ Gräfin:

Klar mag es Gesetze geben, die überarbeitet werden müssen.
(nicht alles was hinkt, ist ein Beispiel).

Also wenn schon so einen Thread anfangen, dann "richtig", mit einem vernünftigen Beispiel.

Gräfin

ich schau mal nach. beispiele fallen mir ein...aber die sollt ich lieber richtig untermauern. ich kümmere mich mal drum.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

Gast_BuPo

Ich bin schon gemustert worden. T2

Slider

Schon mal die Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei angeschaut? Vor allem die Sehstärke und sonstige körperliche Eigenarten.
Da fliegt schon mal die Hälfte aller Interessierten raus.

Gast_BuPo

@ Slider

Ich kenne die Voraussetzungen und die Test der Länderpolizei.

Der Unterschied zum BGS ist groß